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Rentenversicherung
325,50 €9.3%
Arbeitslosenversicherung
45,50 €1.3%
Pflegeversicherung
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Gehaltsrechner 2026: So viel bleibt netto von deinem Brutto
Leitartikel

Gehaltsrechner 2026: So viel bleibt netto von deinem Brutto

Brutto-Netto 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Beitragsbemessungsgrenzen 69.750 € und 101.400 €, Steuern, Sozialabgaben und Änderungen zu 2025.

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein, wählen Sie Ihre Steuerklasse, Bundesland und Versicherungsart. Der Rechner zieht automatisch Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) ab und zeigt Ihr monatliches und jährliches Nettogehalt an.

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (2025: 12.096 €). Dadurch bleibt mehr vom Gehalt steuerfrei. Die Soli-Freigrenze steigt auf 20.350 € Einkommensteuer. Außerdem steigen die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung (KV/PV 5.812,50 €, RV/ALV 8.450 € im Monat), was bei höheren Einkommen zu höheren Beiträgen führt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt auf 2,9 %; der Pflegeversicherungsbeitrag bleibt bei 3,6 %.

Ledige erhalten automatisch Steuerklasse I, Alleinerziehende Klasse II. Verheiratete können zwischen III/V und IV/IV wählen. Klasse III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Verdienen beide ähnlich, ist IV/IV meist besser. Unser Steuerklassen-Vergleich zeigt die Unterschiede für Ihr Einkommen.

Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I (kinderlos, ohne Kirchensteuer, 2,9 % Zusatzbeitrag) geht 2026 rund ein Drittel ab: etwa 406 € Lohnsteuer und 761 € Sozialversicherung, netto bleiben rund 2.333 €. Der genaue Prozentsatz hängt von der Steuerklasse, dem Bundesland, der Kirchensteuerpflicht und der Art der Krankenversicherung ab.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 gilt eine Freigrenze: Für Alleinstehende (Steuerklasse I) fällt der Soli erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 € jährlich an. In einer Milderungszone wird er schrittweise auf den vollen Satz angehoben. Rund 90 % der Arbeitnehmer zahlen keinen Soli mehr.

Ja, in vielen Fällen. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, bringt die Kombination III/V sofort mehr Netto im Monat (für den Klasse-III-Partner). Die Jahressteuerlast ändert sich dadurch nicht – nur die monatliche Verteilung. Ein Wechsel ist jederzeit beim Finanzamt möglich.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 %. Sie wird automatisch vom Arbeitgeber abgeführt, wenn Sie Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft sind. Ein Austritt beendet die Pflicht zum Ende des Austrittsmonats.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich der Beitrag prozentual nach dem Gehalt (14,6 % + Zusatzbeitrag, jeweils hälftig AG/AN). In der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen Sie einen festen Monatsbeitrag unabhängig vom Einkommen. Der Arbeitgeber bezuschusst PKV-Versicherte bis zur Höhe des GKV-Arbeitgeberanteils.

Der Arbeitgeber trägt zusätzlich zum Bruttogehalt rund 20–22 % an Sozialversicherungsbeiträgen (KV, RV, ALV, PV jeweils den AG-Anteil) plus Umlagen (U1, U2, U3). Bei 3.500 € brutto liegen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei etwa 4.200–4.300 € monatlich.

Nein, das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch. Sie erhalten entweder Kindergeld (259 € pro Kind/Monat in 2026) oder den steuerlichen Kinderfreibetrag – je nachdem, was für Sie vorteilhafter ist. Bei höheren Einkommen übersteigt die Steuerersparnis durch den Freibetrag oft das Kindergeld.