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120.000 € brutto im Jahr in netto 2026

Jahresgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

120.000 € brutto = 68.543,55 € netto im Jahr

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 57,1 % vom Brutto: 32.930,92 € gehen an Steuern, 18.525,53 € an die Sozialversicherung. Das sind 5.711,96 € netto im Monat bei zwölf gleichen Gehältern (10.000,00 € brutto).

Netto im Monat
5.711,96 €
Abzüge gesamt
51.456,45 €
42,9 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
57,69 €
brutto, netto 32,95 €
Von 100 € mehr bleiben
53,00 €
Grenzbelastung 47,0 %

Netto bei 120.000 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Jahr. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 120.000 € brutto pro Jahr in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig68.543,55 €5.711,96 €31.593,00 €1.337,92 €18.525,53 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹71.011,83 €5.917,65 €29.979,00 €902,14 €18.107,03 €
IIIverheiratet, Partner in V79.766,47 €6.647,21 €21.708,00 €0,00 €18.525,53 €
IVverheiratet, beide ähnlich68.543,55 €5.711,96 €31.593,00 €1.337,92 €18.525,53 €
Vverheiratet, Partner in III60.854,86 €5.071,24 €38.502,00 €2.117,61 €18.525,53 €
VIZweitjob60.293,60 €5.024,47 €39.034,00 €2.146,87 €18.525,53 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 11.222,92 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Jahr bei 120.000 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 120.000 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I68.543,55 €69.008,94 €65.700,55 €66.334,94 €66.016,55 €66.631,94 €
II–71.011,83 €–68.498,83 €–68.777,83 €
III79.766,47 €80.036,97 €77.813,47 €78.374,97 €78.030,47 €78.558,97 €
IV68.543,55 €69.008,94 €65.700,55 €66.334,94 €66.016,55 €66.631,94 €
V60.854,86 €61.087,68 €57.389,86 €57.606,68 €57.774,86 €57.993,68 €
VI60.293,60 €60.526,42 €56.780,60 €56.998,42 €57.171,60 €57.390,42 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 2.843,00 € (9 %) bzw. 2.527,00 € (8 %) pro Jahr; mit Kind bleiben 465,39 € mehr.

Abzüge bei 120.000 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 120.000 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Jahrpro Monatvom Brutto
Bruttogehalt120.000,00 €10.000,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 31.593,00 €− 2.632,75 €26,3 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 1.337,92 €− 111,49 €1,1 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 2.843,00 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 6.103,13 €− 508,59 €5,1 %
Rentenversicherung9,3 %− 9.430,20 €− 785,85 €7,9 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 1.318,20 €− 109,85 €1,1 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 1.674,00 €− 139,50 €1,4 %
Abzüge gesamt− 51.456,45 €− 4.288,04 €42,9 %
Netto68.543,55 €5.711,96 €57,1 %

Alle Sozialabgaben werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet (KV/PV 5.812,50 €, RV/ALV 8.450,00 € im Monat).

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Jahresgehalt von 120.000 € auf 125.000 €, bleiben dir davon 2.650,10 € netto mehr im Jahr – rund 53,00 € von jeden 100 € mehr Brutto. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 53 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 47,0 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +2.650,10 €
  • Lohnsteuer: +2.100,00 €
  • Soli: +249,90 €

Aufteilung von 5.000 € mehr Brutto im Jahr.

Gut zu wissen bei 120.000 € brutto

Über allen Beitragsbemessungsgrenzen

Dein Gehalt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung (8.450,00 € im Monat) und der Kranken- und Pflegeversicherung (5.812,50 €). Die Sozialabgaben steigen nicht mehr mit, jede Gehaltserhöhung trifft nur noch die Steuer.

Solidaritätszuschlag fällig

Ab rund 7.700 € brutto im Monat übersteigt die Lohnsteuer in Steuerklasse I die Soli-Freigrenze von 20.350 € im Jahr. Bei 120.000 € brutto fallen 111,49 € Soli im Monat an.

Häufige Fragen zu 120.000 € brutto

Wie viel netto sind 120.000 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 79.766,47 € netto im Jahr (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 68.543,55 € und in Steuerklasse V 60.854,86 €.

Wie viel netto sind 120.000 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 65.700,55 € netto im Jahr, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 66.016,55 €.

Wie viel netto sind 120.000 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 69.008,94 € netto im Jahr, 465,39 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt und der Kinderfreibetrag den Solidaritätszuschlag senkt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 120.000 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 57,69 € brutto und 32,95 € netto pro Stunde.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Jahr, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Das Jahresgehalt wird auf zwölf gleiche Monatsgehälter verteilt. Bei 13 Gehältern ist das einzelne Monatsnetto niedriger, weil sich das Jahresgehalt auf mehr Zahlungen verteilt. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt (Jahresgehalt / 12) geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.