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1.200 € brutto in netto 2026

Monatsgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

1.200 € brutto = 1.012,73 € netto im Monat

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 84,4 % vom Brutto: 0,00 € gehen an Steuern, 187,27 € an die Sozialversicherung. Aufs Jahr gerechnet: 14.400 € brutto, 12.152,80 € netto.

Netto im Jahr
12.152,80 €
Abzüge gesamt
187,27 €
15,6 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
6,92 €
brutto, netto 5,84 €
Von 100 € mehr bleiben
69,03 €
Grenzbelastung 31,0 %

Netto bei 1.200 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Monat. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 1.200 € brutto pro Monat in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / MonatNetto / JahrLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig1.012,73 €12.152,80 €0,00 €0,00 €187,27 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹1.019,23 €12.230,80 €0,00 €0,00 €180,77 €
IIIverheiratet, Partner in V1.012,73 €12.152,80 €0,00 €0,00 €187,27 €
IVverheiratet, beide ähnlich1.012,73 €12.152,80 €0,00 €0,00 €187,27 €
Vverheiratet, Partner in III895,57 €10.746,80 €117,17 €0,00 €187,27 €
VIZweitjob878,65 €10.543,80 €134,08 €0,00 €187,27 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 0,00 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Monat bei 1.200 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 1.200 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I1.012,73 €1.019,23 €1.012,73 €1.019,23 €1.012,73 €1.019,23 €
II–1.019,23 €–1.019,23 €–1.019,23 €
III1.012,73 €1.019,23 €1.012,73 €1.019,23 €1.012,73 €1.019,23 €
IV1.012,73 €1.019,23 €1.012,73 €1.019,23 €1.012,73 €1.019,23 €
V895,57 €901,07 €885,07 €890,48 €886,23 €891,65 €
VI878,65 €884,15 €866,65 €872,07 €867,98 €873,40 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 0,00 € (9 %) bzw. 0,00 € (8 %) pro Monat; mit Kind bleiben 6,50 € mehr.

Abzüge bei 1.200 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 1.200 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Monatpro Jahrvom Brutto
Bruttogehalt1.200,00 €14.400,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 0,00 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 74,79 €− 897,42 €6,2 %
Rentenversicherung9,3 %− 79,49 €− 953,83 €6,6 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 11,11 €− 133,33 €0,9 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 21,88 €− 262,61 €1,8 %
Abzüge gesamt− 187,27 €− 2.247,20 €15,6 %
Netto1.012,73 €12.152,80 €84,4 %

Übergangsbereich: Die Sätze gelten für eine reduzierte Bemessungsgrundlage von 854,69 € im Monat statt 1.200,00 €; der Kinderlosenzuschlag wird aus einer eigenen, etwas höheren Grundlage berechnet.

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Gehalt von 1.200 € auf 1.300 € brutto, bleiben dir davon 69,03 € netto mehr im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 69 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 31,0 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +69,03 €
  • Sozialabgaben: +30,97 €

Aufteilung von 100 € mehr Brutto im Monat. Im Übergangsbereich steigen die Sozialabgaben schneller als das Gehalt, weil die Beitragsermäßigung zur 2.000-€-Grenze hin ausläuft.

Gut zu wissen bei 1.200 € brutto

Midijob: reduzierte Sozialabgaben

Mit 1.200 € brutto im Monat liegst du im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Deine Beiträge werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage von 854,69 € berechnet. Das spart rund 73,73 € im Monat gegenüber dem vollen Arbeitnehmeranteil. Deine Rentenansprüche richten sich trotzdem nach dem vollen Bruttogehalt.

Keine Lohnsteuer in Steuerklasse I

Nach Abzug von Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) bleibt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Abzüge sind hier nur die Sozialabgaben.

Häufige Fragen zu 1.200 € brutto

Wie viel netto sind 1.200 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 1.012,73 € netto im Monat (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 1.012,73 € und in Steuerklasse V 895,57 €.

Wie viel netto sind 1.200 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 1.012,73 € netto im Monat, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 1.012,73 €.

Wie viel netto sind 1.200 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 1.019,23 € netto im Monat, 6,50 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 1.200 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 6,92 € brutto und 5,84 € netto pro Stunde. Das liegt unter dem Mindestlohn von 13,90 €: Zum Mindestlohn entspricht 1.200 € im Monat rund 19,92 Stunden pro Woche.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen, ohne geldwerte Vorteile und ohne Freibeträge. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.