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1.500 € brutto in netto 2026

Monatsgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

1.500 € brutto = 1.210,58 € netto im Monat

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 80,7 % vom Brutto: 9,25 € gehen an Steuern, 280,17 € an die Sozialversicherung. Aufs Jahr gerechnet: 18.000 € brutto, 14.527,00 € netto.

Netto im Jahr
14.527,00 €
Abzüge gesamt
289,42 €
19,3 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
8,65 €
brutto, netto 6,98 €
Von 100 € mehr bleiben
56,03 €
Grenzbelastung 44,0 %

Netto bei 1.500 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Monat. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 1.500 € brutto pro Monat in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / MonatNetto / JahrLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig1.210,58 €14.527,00 €9,25 €0,00 €280,17 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹1.228,40 €14.740,75 €0,00 €0,00 €271,60 €
IIIverheiratet, Partner in V1.219,83 €14.638,00 €0,00 €0,00 €280,17 €
IVverheiratet, beide ähnlich1.210,58 €14.527,00 €9,25 €0,00 €280,17 €
Vverheiratet, Partner in III1.067,00 €12.804,00 €152,83 €0,00 €280,17 €
VIZweitjob1.045,25 €12.543,00 €174,58 €0,00 €280,17 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 9,25 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Monat bei 1.500 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 1.500 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I1.210,58 €1.218,48 €1.209,83 €1.218,48 €1.209,92 €1.218,48 €
II–1.228,40 €–1.228,40 €–1.228,40 €
III1.219,83 €1.228,40 €1.219,83 €1.228,40 €1.219,83 €1.228,40 €
IV1.210,58 €1.218,48 €1.209,83 €1.218,48 €1.209,92 €1.218,48 €
V1.067,00 €1.074,90 €1.053,25 €1.061,15 €1.054,83 €1.062,65 €
VI1.045,25 €1.049,98 €1.029,58 €1.033,98 €1.031,33 €1.035,73 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 0,75 € (9 %) bzw. 0,67 € (8 %) pro Monat; mit Kind bleiben 7,90 € mehr.

Abzüge bei 1.500 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 1.500 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Monatpro Jahrvom Brutto
Bruttogehalt1.500,00 €18.000,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 9,25 €− 111,00 €0,6 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 0,75 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 112,37 €− 1.348,39 €7,5 %
Rentenversicherung9,3 %− 119,43 €− 1.433,14 €8,0 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 16,69 €− 200,33 €1,1 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 31,68 €− 380,13 €2,1 %
Abzüge gesamt− 289,42 €− 3.473,00 €19,3 %
Netto1.210,58 €14.527,00 €80,7 %

Übergangsbereich: Die Sätze gelten für eine reduzierte Bemessungsgrundlage von 1.284,18 € im Monat statt 1.500,00 €; der Kinderlosenzuschlag wird aus einer eigenen, etwas höheren Grundlage berechnet.

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Gehalt von 1.500 € auf 1.600 € brutto, bleiben dir davon 56,03 € netto mehr im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 56 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 44,0 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +56,03 €
  • Lohnsteuer: +13,00 €
  • Sozialabgaben: +30,97 €

Aufteilung von 100 € mehr Brutto im Monat. Im Übergangsbereich steigen die Sozialabgaben schneller als das Gehalt, weil die Beitragsermäßigung zur 2.000-€-Grenze hin ausläuft.

Gut zu wissen bei 1.500 € brutto

Midijob: reduzierte Sozialabgaben

Mit 1.500 € brutto im Monat liegst du im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Deine Beiträge werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage von 1.284,18 € berechnet. Das spart rund 46,08 € im Monat gegenüber dem vollen Arbeitnehmeranteil. Deine Rentenansprüche richten sich trotzdem nach dem vollen Bruttogehalt.

Häufige Fragen zu 1.500 € brutto

Wie viel netto sind 1.500 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 1.219,83 € netto im Monat (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 1.210,58 € und in Steuerklasse V 1.067,00 €.

Wie viel netto sind 1.500 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 1.209,83 € netto im Monat, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 1.209,92 €.

Wie viel netto sind 1.500 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 1.218,48 € netto im Monat, 7,90 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 1.500 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 8,65 € brutto und 6,98 € netto pro Stunde. Das liegt unter dem Mindestlohn von 13,90 €: Zum Mindestlohn entspricht 1.500 € im Monat rund 24,90 Stunden pro Woche.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen, ohne geldwerte Vorteile und ohne Freibeträge. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.