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8.000 € brutto in netto 2026

Monatsgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

8.000 € brutto = 4.679,95 € netto im Monat

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 58,5 % vom Brutto: 1.823,96 € gehen an Steuern, 1.496,09 € an die Sozialversicherung. Aufs Jahr gerechnet: 96.000 € brutto, 56.159,36 € netto.

Netto im Jahr
56.159,36 €
Abzüge gesamt
3.320,05 €
41,5 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
46,15 €
brutto, netto 27,00 €
Von 100 € mehr bleiben
46,78 €
Grenzbelastung 53,2 %

Netto bei 8.000 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Monat. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 8.000 € brutto pro Monat in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / MonatNetto / JahrLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig4.679,95 €56.159,36 €1.810,33 €13,63 €1.496,09 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹4.862,95 €58.355,37 €1.675,83 €0,00 €1.461,22 €
IIIverheiratet, Partner in V5.348,57 €64.182,87 €1.155,33 €0,00 €1.496,09 €
IVverheiratet, beide ähnlich4.679,95 €56.159,36 €1.810,33 €13,63 €1.496,09 €
Vverheiratet, Partner in III4.035,68 €48.428,19 €2.386,08 €82,14 €1.496,09 €
VIZweitjob3.986,07 €47.832,89 €2.430,42 €87,42 €1.496,09 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 668,62 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Monat bei 8.000 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 8.000 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I4.679,95 €4.713,86 €4.517,03 €4.565,03 €4.535,20 €4.581,53 €
II–4.862,95 €–4.727,53 €–4.742,61 €
III5.348,57 €5.372,61 €5.244,66 €5.290,03 €5.256,16 €5.299,28 €
IV4.679,95 €4.713,86 €4.517,03 €4.565,03 €4.535,20 €4.581,53 €
V4.035,68 €4.054,15 €3.821,02 €3.838,15 €3.844,85 €3.862,15 €
VI3.986,07 €4.004,63 €3.767,41 €3.784,63 €3.791,66 €3.809,05 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 162,92 € (9 %) bzw. 144,75 € (8 %) pro Monat; mit Kind bleiben 33,91 € mehr.

Abzüge bei 8.000 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 8.000 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Monatpro Jahrvom Brutto
Bruttogehalt8.000,00 €96.000,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 1.810,33 €− 21.724,00 €22,6 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 13,63 €− 163,51 €0,2 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 162,92 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 508,59 €− 6.103,13 €6,4 %
Rentenversicherung9,3 %− 744,00 €− 8.928,00 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 104,00 €− 1.248,00 €1,3 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 139,50 €− 1.674,00 €1,7 %
Abzüge gesamt− 3.320,05 €− 39.840,64 €41,5 %
Netto4.679,95 €56.159,36 €58,5 %

Kranken- und Pflegeversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat berechnet.

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Gehalt von 8.000 € auf 8.100 € brutto, bleiben dir davon 46,78 € netto mehr im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 47 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 53,2 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +46,78 €
  • Lohnsteuer: +38,08 €
  • Soli: +4,53 €
  • Sozialabgaben: +10,60 €

Aufteilung von 100 € mehr Brutto im Monat.

Gut zu wissen bei 8.000 € brutto

Über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Auf den Teil über 5.812,50 € im Monat zahlst du keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr. Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen weiter mit, bis 8.450,00 €.

Solidaritätszuschlag fällig

Ab rund 7.700 € brutto im Monat übersteigt die Lohnsteuer in Steuerklasse I die Soli-Freigrenze von 20.350 € im Jahr. Bei 8.000 € brutto fallen 13,63 € Soli im Monat an.

Häufige Fragen zu 8.000 € brutto

Wie viel netto sind 8.000 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 5.348,57 € netto im Monat (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 4.679,95 € und in Steuerklasse V 4.035,68 €.

Wie viel netto sind 8.000 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 4.517,03 € netto im Monat, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 4.535,20 €.

Wie viel netto sind 8.000 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 4.713,86 € netto im Monat, 33,91 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt und der Kinderfreibetrag den Solidaritätszuschlag senkt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 8.000 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 46,15 € brutto und 27,00 € netto pro Stunde.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen, ohne geldwerte Vorteile und ohne Freibeträge. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.