R

5.200 € brutto in netto 2026

Monatsgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

5.200 € brutto = 3.231,83 € netto im Monat

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 62,2 % vom Brutto: 837,17 € gehen an Steuern, 1.131,00 € an die Sozialversicherung. Aufs Jahr gerechnet: 62.400 € brutto, 38.782,00 € netto.

Netto im Jahr
38.782,00 €
Abzüge gesamt
1.968,17 €
37,8 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
30,00 €
brutto, netto 18,65 €
Von 100 € mehr bleiben
50,50 €
Grenzbelastung 49,5 %

Netto bei 5.200 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Monat. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 5.200 € brutto pro Monat in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / MonatNetto / JahrLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig3.231,83 €38.782,00 €837,17 €0,00 €1.131,00 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹3.372,95 €40.475,40 €727,25 €0,00 €1.099,80 €
IIIverheiratet, Partner in V3.625,50 €43.506,00 €443,50 €0,00 €1.131,00 €
IVverheiratet, beide ähnlich3.231,83 €38.782,00 €837,17 €0,00 €1.131,00 €
Vverheiratet, Partner in III2.721,67 €32.660,00 €1.347,33 €0,00 €1.131,00 €
VIZweitjob2.677,33 €32.128,00 €1.391,67 €0,00 €1.131,00 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 393,67 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Monat bei 5.200 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 5.200 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I3.231,83 €3.252,28 €3.156,50 €3.188,45 €3.164,92 €3.195,53 €
II–3.372,95 €–3.319,37 €–3.325,37 €
III3.625,50 €3.648,53 €3.585,67 €3.626,53 €3.590,08 €3.628,95 €
IV3.231,83 €3.252,28 €3.156,50 €3.188,45 €3.164,92 €3.195,53 €
V2.721,67 €2.739,78 €2.600,42 €2.617,37 €2.613,92 €2.630,95 €
VI2.677,33 €2.695,45 €2.552,08 €2.569,03 €2.566,00 €2.583,12 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 75,33 € (9 %) bzw. 66,92 € (8 %) pro Monat; mit Kind bleiben 20,45 € mehr.

Abzüge bei 5.200 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 5.200 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Monatpro Jahrvom Brutto
Bruttogehalt5.200,00 €62.400,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 837,17 €− 10.046,00 €16,1 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 75,33 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 455,00 €− 5.460,00 €8,8 %
Rentenversicherung9,3 %− 483,60 €− 5.803,20 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 67,60 €− 811,20 €1,3 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 124,80 €− 1.497,60 €2,4 %
Abzüge gesamt− 1.968,17 €− 23.618,00 €37,8 %
Netto3.231,83 €38.782,00 €62,2 %

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Gehalt von 5.200 € auf 5.300 € brutto, bleiben dir davon 50,50 € netto mehr im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 51 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 49,5 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +50,50 €
  • Lohnsteuer: +27,75 €
  • Sozialabgaben: +21,75 €

Aufteilung von 100 € mehr Brutto im Monat.

Häufige Fragen zu 5.200 € brutto

Wie viel netto sind 5.200 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 3.625,50 € netto im Monat (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 3.231,83 € und in Steuerklasse V 2.721,67 €.

Wie viel netto sind 5.200 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 3.156,50 € netto im Monat, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 3.164,92 €.

Wie viel netto sind 5.200 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 3.252,28 € netto im Monat, 20,45 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 5.200 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 30,00 € brutto und 18,65 € netto pro Stunde.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen, ohne geldwerte Vorteile und ohne Freibeträge. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.