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30.000 € brutto im Jahr in netto 2026

Jahresgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

30.000 € brutto = 21.227,00 € netto im Jahr

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 70,8 % vom Brutto: 2.248,00 € gehen an Steuern, 6.525,00 € an die Sozialversicherung. Das sind 1.768,92 € netto im Monat bei zwölf gleichen Gehältern (2.500,00 € brutto).

Netto im Monat
1.768,92 €
Abzüge gesamt
8.773,00 €
29,2 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
14,42 €
brutto, netto 10,21 €
Von 100 € mehr bleiben
57,21 €
Grenzbelastung 42,8 %

Netto bei 30.000 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Jahr. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 30.000 € brutto pro Jahr in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig21.227,00 €1.768,92 €2.248,00 €0,00 €6.525,00 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹22.425,00 €1.868,75 €1.230,00 €0,00 €6.345,00 €
IIIverheiratet, Partner in V23.475,00 €1.956,25 €0,00 €0,00 €6.525,00 €
IVverheiratet, beide ähnlich21.227,00 €1.768,92 €2.248,00 €0,00 €6.525,00 €
Vverheiratet, Partner in III17.887,00 €1.490,58 €5.588,00 €0,00 €6.525,00 €
VIZweitjob17.355,00 €1.446,25 €6.120,00 €0,00 €6.525,00 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 2.248,00 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Jahr bei 30.000 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 30.000 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I21.227,00 €21.361,00 €21.025,00 €21.264,00 €21.048,00 €21.275,00 €
II–22.425,00 €–22.407,00 €–22.409,00 €
III23.475,00 €23.655,00 €23.475,00 €23.655,00 €23.475,00 €23.655,00 €
IV21.227,00 €21.361,00 €21.025,00 €21.264,00 €21.048,00 €21.275,00 €
V17.887,00 €17.991,00 €17.385,00 €17.482,00 €17.440,00 €17.538,00 €
VI17.355,00 €17.460,00 €16.805,00 €16.903,00 €16.866,00 €16.965,00 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 202,00 € (9 %) bzw. 179,00 € (8 %) pro Jahr; mit Kind bleiben 134,00 € mehr.

Abzüge bei 30.000 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 30.000 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Jahrpro Monatvom Brutto
Bruttogehalt30.000,00 €2.500,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 2.248,00 €− 187,33 €7,5 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 202,00 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 2.625,00 €− 218,75 €8,8 %
Rentenversicherung9,3 %− 2.790,00 €− 232,50 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 390,00 €− 32,50 €1,3 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 720,00 €− 60,00 €2,4 %
Abzüge gesamt− 8.773,00 €− 731,08 €29,2 %
Netto21.227,00 €1.768,92 €70,8 %

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Jahresgehalt von 30.000 € auf 35.000 €, bleiben dir davon 2.860,50 € netto mehr im Jahr – rund 57,21 € von jeden 100 € mehr Brutto. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 57 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 42,8 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +2.860,50 €
  • Lohnsteuer: +1.052,00 €
  • Sozialabgaben: +1.087,50 €

Aufteilung von 5.000 € mehr Brutto im Jahr.

Häufige Fragen zu 30.000 € brutto

Wie viel netto sind 30.000 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 23.475,00 € netto im Jahr (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 21.227,00 € und in Steuerklasse V 17.887,00 €.

Wie viel netto sind 30.000 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 21.025,00 € netto im Jahr, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 21.048,00 €.

Wie viel netto sind 30.000 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 21.361,00 € netto im Jahr, 134,00 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 30.000 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 14,42 € brutto und 10,21 € netto pro Stunde.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Jahr, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Das Jahresgehalt wird auf zwölf gleiche Monatsgehälter verteilt. Bei 13 Gehältern ist das einzelne Monatsnetto niedriger, weil sich das Jahresgehalt auf mehr Zahlungen verteilt. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt (Jahresgehalt / 12) geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.