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1.800 € brutto in netto 2026

Monatsgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

1.800 € brutto = 1.374,52 € netto im Monat

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 76,4 % vom Brutto: 52,42 € gehen an Steuern, 373,07 € an die Sozialversicherung. Aufs Jahr gerechnet: 21.600 € brutto, 16.494,21 € netto.

Netto im Jahr
16.494,21 €
Abzüge gesamt
425,48 €
23,6 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
10,38 €
brutto, netto 7,93 €
Von 100 € mehr bleiben
51,87 €
Grenzbelastung 48,1 %

Netto bei 1.800 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Monat. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 1.800 € brutto pro Monat in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / MonatNetto / JahrLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig1.374,52 €16.494,21 €52,42 €0,00 €373,07 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹1.437,56 €17.250,71 €0,00 €0,00 €362,44 €
IIIverheiratet, Partner in V1.426,93 €17.123,21 €0,00 €0,00 €373,07 €
IVverheiratet, beide ähnlich1.374,52 €16.494,21 €52,42 €0,00 €373,07 €
Vverheiratet, Partner in III1.196,02 €14.352,21 €230,92 €0,00 €373,07 €
VIZweitjob1.151,77 €13.821,21 €275,17 €0,00 €373,07 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 52,41 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Monat bei 1.800 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 1.800 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I1.374,52 €1.382,89 €1.369,85 €1.382,89 €1.370,35 €1.382,89 €
II–1.437,56 €–1.437,56 €–1.437,56 €
III1.426,93 €1.437,56 €1.426,93 €1.437,56 €1.426,93 €1.437,56 €
IV1.374,52 €1.382,89 €1.369,85 €1.382,89 €1.370,35 €1.382,89 €
V1.196,02 €1.202,14 €1.175,27 €1.180,98 €1.177,60 €1.183,31 €
VI1.151,77 €1.157,81 €1.127,02 €1.132,64 €1.129,77 €1.135,48 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 4,67 € (9 %) bzw. 4,17 € (8 %) pro Monat; mit Kind bleiben 8,37 € mehr.

Abzüge bei 1.800 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 1.800 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Monatpro Jahrvom Brutto
Bruttogehalt1.800,00 €21.600,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 52,42 €− 629,00 €2,9 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 4,67 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 149,95 €− 1.799,35 €8,3 %
Rentenversicherung9,3 %− 159,37 €− 1.912,46 €8,9 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 22,28 €− 267,33 €1,2 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 41,47 €− 497,65 €2,3 %
Abzüge gesamt− 425,48 €− 5.105,79 €23,6 %
Netto1.374,52 €16.494,21 €76,4 %

Übergangsbereich: Die Sätze gelten für eine reduzierte Bemessungsgrundlage von 1.713,67 € im Monat statt 1.800,00 €; der Kinderlosenzuschlag wird aus einer eigenen, etwas höheren Grundlage berechnet.

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Gehalt von 1.800 € auf 1.900 € brutto, bleiben dir davon 51,87 € netto mehr im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 52 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 48,1 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +51,87 €
  • Lohnsteuer: +17,17 €
  • Sozialabgaben: +30,97 €

Aufteilung von 100 € mehr Brutto im Monat. Im Übergangsbereich steigen die Sozialabgaben schneller als das Gehalt, weil die Beitragsermäßigung zur 2.000-€-Grenze hin ausläuft.

Gut zu wissen bei 1.800 € brutto

Midijob: reduzierte Sozialabgaben

Mit 1.800 € brutto im Monat liegst du im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 € (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Deine Beiträge werden aus einer reduzierten Bemessungsgrundlage von 1.713,67 € berechnet. Das spart rund 18,43 € im Monat gegenüber dem vollen Arbeitnehmeranteil. Deine Rentenansprüche richten sich trotzdem nach dem vollen Bruttogehalt.

Häufige Fragen zu 1.800 € brutto

Wie viel netto sind 1.800 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 1.426,93 € netto im Monat (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 1.374,52 € und in Steuerklasse V 1.196,02 €.

Wie viel netto sind 1.800 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 1.369,85 € netto im Monat, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 1.370,35 €.

Wie viel netto sind 1.800 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 1.382,89 € netto im Monat, 8,37 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 1.800 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 10,38 € brutto und 7,93 € netto pro Stunde. Das liegt unter dem Mindestlohn von 13,90 €: Zum Mindestlohn entspricht 1.800 € im Monat rund 29,88 Stunden pro Woche.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen, ohne geldwerte Vorteile und ohne Freibeträge. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.