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6.000 € brutto in netto 2026

Monatsgehalt · Rechtsstand 2026 · Stand:

Kurz gesagt

6.000 € brutto = 3.641,57 € netto im Monat

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (2026).

Es bleiben 60,7 % vom Brutto: 1.074,33 € gehen an Steuern, 1.284,09 € an die Sozialversicherung. Aufs Jahr gerechnet: 72.000 € brutto, 43.698,87 € netto.

Netto im Jahr
43.698,87 €
Abzüge gesamt
2.358,43 €
39,3 % vom Brutto
Stundenlohn bei 40 Std.
34,62 €
brutto, netto 21,01 €
Von 100 € mehr bleiben
55,32 €
Grenzbelastung 44,7 %

Netto bei 6.000 € brutto nach Steuerklasse

Kinderlos, ohne Kirchensteuer, Beträge pro Monat. Die Steuerklasse ändert nur die Lohnsteuer (und den Soli); die Sozialabgaben sind gleich, außer in Klasse II¹.

Netto bei 6.000 € brutto pro Monat in Steuerklasse I bis VI, Stand 2026
SteuerklasseNetto / MonatNetto / JahrLohnsteuerSoliSozialabgaben
Iledig3.641,57 €43.698,87 €1.074,33 €0,00 €1.284,09 €
IIalleinerziehend, 1 Kind¹3.793,86 €45.526,37 €956,92 €0,00 €1.249,22 €
IIIverheiratet, Partner in V4.095,24 €49.142,87 €620,67 €0,00 €1.284,09 €
IVverheiratet, beide ähnlich3.641,57 €43.698,87 €1.074,33 €0,00 €1.284,09 €
Vverheiratet, Partner in III3.091,66 €37.099,87 €1.624,25 €0,00 €1.284,09 €
VIZweitjob3.047,41 €36.568,87 €1.668,50 €0,00 €1.284,09 €

¹ Steuerklasse II gibt es nur mit Kind (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, 4.260 €); deshalb ohne Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung. In Steuerklasse III bleiben 453,67 € mehr als in Klasse I; die Jahressteuer von Ehepaaren wird aber erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt.

Mit Kirchensteuer und mit Kind

Netto pro Monat bei 6.000 € brutto. Kirchensteuer: 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Mit einem Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, und der Kinderfreibetrag senkt Soli und Kirchensteuer. Kindergeld (259 € im Monat) kommt noch dazu und ist nicht enthalten.

Netto bei 6.000 € brutto mit und ohne Kirchensteuer, kinderlos und mit einem Kind, Steuerklasse I bis VI
Steuerklasseohne KirchensteuerKirchensteuer 9 %8 % (BY, BW)
kinderlos1 Kindkinderlos1 Kindkinderlos1 Kind
I3.641,57 €3.663,36 €3.544,91 €3.578,95 €3.555,66 €3.588,36 €
II–3.793,86 €–3.720,70 €–3.728,78 €
III4.095,24 €4.120,45 €4.039,41 €4.083,36 €4.045,66 €4.087,53 €
IV3.641,57 €3.663,36 €3.544,91 €3.578,95 €3.555,66 €3.588,36 €
V3.091,66 €3.111,95 €2.945,49 €2.964,53 €2.961,74 €2.980,86 €
VI3.047,41 €3.067,61 €2.897,32 €2.916,20 €2.913,99 €2.933,03 €

1 Kind: Kinderfreibetragszähler 0,5 in Klasse I und II, 1,0 in Klasse III und IV, in V und VI ohne Freibetrag. Die Kirchensteuer kostet in Klasse I 96,67 € (9 %) bzw. 85,92 € (8 %) pro Monat; mit Kind bleiben 21,79 € mehr.

Abzüge bei 6.000 € brutto im Detail

Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer. Steuern und Sozialabgaben einzeln, pro Monat und pro Jahr.

Abzüge bei 6.000 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Abzugpro Monatpro Jahrvom Brutto
Bruttogehalt6.000,00 €72.000,00 €100,0 %
LohnsteuerTarif 2026− 1.074,33 €− 12.892,00 €17,9 %
Solidaritätszuschlag5,5 %, Freigrenze 20.350 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Kirchensteuerhier keine; mit 9 %: 96,67 €− 0,00 €− 0,00 €0,0 %
Krankenversicherung7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag− 508,59 €− 6.103,13 €8,5 %
Rentenversicherung9,3 %− 558,00 €− 6.696,00 €9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %− 78,00 €− 936,00 €1,3 %
Pflegeversicherung1,8 % + 0,6 % kinderlos− 139,50 €− 1.674,00 €2,3 %
Abzüge gesamt− 2.358,43 €− 28.301,13 €39,3 %
Netto3.641,57 €43.698,87 €60,7 %

Kranken- und Pflegeversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat berechnet.

Was bleibt von 100 € mehr Brutto?

Steigt dein Gehalt von 6.000 € auf 6.100 € brutto, bleiben dir davon 55,32 € netto mehr im Monat. Von jedem zusätzlichen Euro behältst du rund 55 Cent, die Grenzbelastung liegt bei 44,7 % (Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer).

  • Netto: +55,32 €
  • Lohnsteuer: +34,08 €
  • Sozialabgaben: +10,60 €

Aufteilung von 100 € mehr Brutto im Monat.

Gut zu wissen bei 6.000 € brutto

Über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Auf den Teil über 5.812,50 € im Monat zahlst du keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr. Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen weiter mit, bis 8.450,00 €.

Häufige Fragen zu 6.000 € brutto

Wie viel netto sind 6.000 € brutto in Steuerklasse 3?

In Steuerklasse III bleiben 4.095,24 € netto im Monat (kinderlos, ohne Kirchensteuer), in Steuerklasse IV 3.641,57 € und in Steuerklasse V 3.091,66 €.

Wie viel netto sind 6.000 € brutto mit Kirchensteuer?

Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I 3.544,91 € netto im Monat, in Bayern und Baden-Württemberg (8 %) 3.555,66 €.

Wie viel netto sind 6.000 € brutto mit Kind?

Mit einem Kind bleiben in Steuerklasse I 3.663,36 € netto im Monat, 21,79 € mehr als kinderlos, weil der Zuschlag zur Pflegeversicherung entfällt. Das Kindergeld von 259 € pro Monat kommt zusätzlich.

Welcher Stundenlohn entspricht 6.000 € brutto?

Bei 40 Stunden pro Woche sind das 34,62 € brutto und 21,01 € netto pro Stunde.

Gehälter in der Nähe

Netto pro Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer.

So haben wir gerechnet

  • Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026: Tarif nach § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.348 €), Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, Soli-Freigrenze 20.350 € Lohnsteuer im Jahr.
  • Sozialversicherung 2026, Arbeitnehmeranteil: Krankenversicherung 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag von 2,9 %), Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23. Beitragsbemessungsgrenzen: 5.812,50 € (KV, PV) und 8.450,00 € (RV, ALV) im Monat. Zwischen 603,01 und 2.000 € gilt der Übergangsbereich.
  • Monatsgehalt ohne Sonderzahlungen, ohne geldwerte Vorteile und ohne Freibeträge. Nicht abgebildet: Sachsen (Pflegeversicherung 2,3 % statt 1,8 % Arbeitnehmeranteil), private Krankenversicherung und individuelle Zusatzbeiträge. Dafür ist der Rechner mit deinen Daten da.
  • Stundenlohn: Monatsgehalt geteilt durch 173,33 Stunden (40 Stunden × 13 Wochen / 3 Monate). Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde.
  • Lohnabrechnungen runden Monatswerte einzeln; Abweichungen im Cent-Bereich sind möglich.