Teilzeit-Gehalt berechnen: Was bleibt netto, wenn Sie Stunden reduzieren?

Redaktion
10 Min. Lesezeit
2026-09-24
Teilzeit-Gehalt berechnen: Was bleibt netto, wenn Sie Stunden reduzieren?

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Teilzeit: weniger Stunden, aber wie viel weniger Geld?

Wer über Teilzeit nachdenkt, stellt fast immer zuerst dieselbe Frage: Was bleibt am Monatsende übrig? Die ehrliche Antwort lautet: mehr, als die meisten erwarten. Das Bruttogehalt sinkt zwar genau im Verhältnis der Arbeitszeit, das Nettogehalt aber deutlich weniger stark. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie Ihr Teilzeitgehalt berechnen, warum der Steuertarif zu Ihren Gunsten arbeitet, was im Midijob-Bereich passiert und welche Folgen Teilzeit für Urlaub und Rente hat.

Alle Beispiele in diesem Artikel können Sie mit Ihren eigenen Zahlen im Teilzeitrechner nachrechnen. Sie geben Ihr Vollzeitgehalt und die gewünschten Stunden ein und sehen sofort Brutto, Netto und Urlaubsanspruch.

Schritt 1: Das Teilzeit-Brutto berechnen

Die Grundregel steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf eine teilzeitbeschäftigte Person nicht schlechter behandelt werden als eine vergleichbare Vollzeitkraft. Das Arbeitsentgelt ist mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil ihrer Arbeitszeit entspricht. Juristen nennen das „pro rata temporis“.

Die Formel ist deshalb einfach: Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden.

Ein Beispiel: Sie verdienen in Vollzeit 4.000 € brutto bei 40 Wochenstunden und möchten auf 30 Stunden reduzieren. 30 ÷ 40 ergibt eine Teilzeitquote von 75 %. Ihr neues Bruttogehalt beträgt 4.000 € × 0,75 = 3.000 €.

Statt nach Stunden können Sie auch direkt mit einer Prozentquote rechnen, etwa wenn Ihr Arbeitgeber eine 80-%-Stelle anbietet. Oder Sie denken in Arbeitstagen: Wer von fünf auf vier Tage pro Woche geht und die täglichen Stunden beibehält, arbeitet 80 % und bekommt 80 % des Gehalts.

Schritt 2: Warum das Netto weniger stark sinkt

Im Beispiel verlieren Sie 25 % Ihres Bruttogehalts. Beim Netto sieht die Rechnung anders aus. In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben von 4.000 € brutto nach Steuertarif 2026 rund 2.625 € netto. Von 3.000 € brutto bleiben rund 2.068 €. Ihr Netto sinkt also nur um etwa 21 %, obwohl Sie ein Viertel weniger arbeiten. Sie behalten 78,8 % Ihres bisherigen Nettos für 75 % der Arbeitszeit.

Der Grund ist der progressive Einkommensteuertarif. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen: Auf die ersten 12.348 € im Jahr (Grundfreibetrag 2026) zahlen Sie gar keine Steuer, danach beginnt der Satz bei 14 % und steigt bis 42 %. Wenn Ihr Einkommen sinkt, fallen vor allem die teuersten Euro weg, also die, auf die Sie den höchsten Grenzsteuersatz zahlen. Im Beispiel sinkt die Lohnsteuer von rund 505 € auf rund 280 € im Monat, also um 45 %.

Die Sozialabgaben verhalten sich anders. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Prozentsätze vom Bruttogehalt. Sie sinken deshalb genau im Verhältnis Ihrer Arbeitszeit, von rund 870 € auf rund 653 €. Nur oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen und im Übergangsbereich weicht das ab.

Diesen „Progressionsvorteil“ zeigt der Teilzeitrechner direkt an: Je höher Ihr Vollzeitgehalt und je stärker Sie reduzieren, desto größer ist der Abstand zwischen Brutto-Quote und Netto-Quote.

Schritt 3: Ihr Netto pro Stunde steigt

Ein weiterer Effekt wird oft übersehen: Ihr Netto-Stundenlohn steigt in Teilzeit. Bei 4.000 € und 40 Stunden verdienen Sie rund 23,09 € brutto pro Stunde. Netto sind das in Vollzeit rund 15,16 € pro Stunde. In der 30-Stunden-Woche bleiben pro Stunde rund 15,92 € netto, obwohl der Brutto-Stundenlohn gleich bleibt. Jede Stunde, die Sie weniger arbeiten, kostet Sie also weniger Netto als der Durchschnitt Ihrer bisherigen Stunden.

Sonderfall Übergangsbereich: Midijob bis 2.000 €

Rutscht Ihr Teilzeitgehalt unter 2.000 € im Monat, greift eine weitere Entlastung. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegen Sie 2026 im sogenannten Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob. Ihre Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung werden dann nicht vom vollen Gehalt berechnet, sondern von einer reduzierten Bemessungsgrundlage (§ 20 Abs. 2a SGB IV). Am unteren Ende zahlen Sie fast nichts, zur Obergrenze hin steigt der Beitrag gleitend auf den normalen Satz.

Das Besondere: Ihre Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Bruttogehalt berechnet. Sie zahlen weniger ein, bekommen aber die volle Gutschrift. Arbeiten Sie etwa 50 % einer 4.000-€-Stelle, liegen Sie mit 2.000 € genau an der Obergrenze. Bei einem Vollzeitgehalt von 3.000 € und einer 60-%-Stelle kämen Sie auf 1.800 € brutto und rund 1.377 € netto. Der Teilzeitrechner rechnet den Übergangsbereich automatisch ein. Details finden Sie im Midijob-Rechner.

Unter 603 € im Monat handelt es sich 2026 um einen Minijob. Die Grenze ist an den Mindestlohn von 13,90 € gekoppelt. Im Minijob zahlen Sie keine Lohnsteuer (die Pauschsteuer übernimmt meist der Arbeitgeber) und nur 3,6 % Rentenbeitrag, von dem Sie sich befreien lassen können. Kranken- und Arbeitslosenversicherung entfallen allerdings. Für eine reguläre Teilzeitstelle ist das selten die bessere Wahl.

Urlaub in Teilzeit: Nur die Arbeitstage zählen

Beim Urlaub kommt es nicht auf die Stunden an, sondern auf die Zahl der Arbeitstage pro Woche. Die Formel lautet: Urlaubstage in Vollzeit × Arbeitstage pro Woche ÷ 5.

Wer 30 Urlaubstage hat und künftig an drei Tagen pro Woche arbeitet, bekommt 18 Urlaubstage. Wer weiterhin an fünf Tagen arbeitet, nur kürzer, behält alle 30 Tage. In beiden Fällen haben Sie genau sechs Wochen frei, denn ein Urlaubstag deckt jeweils einen Ihrer Arbeitstage ab. Mehr dazu, auch zum Wechsel im laufenden Jahr, lesen Sie im Beitrag Urlaub bei Teilzeit berechnen. Für Sonderfälle wie Ein- oder Austritt im Jahr hilft der Urlaubsanspruch-Rechner.

Die Kehrseite: weniger Rente

So angenehm der Progressionseffekt beim Netto ist, bei der Rente gibt es ihn nicht. Die gesetzliche Rente richtet sich nach Entgeltpunkten, und diese wachsen im Verhältnis zu Ihrem Bruttogehalt. Wer 75 % arbeitet, sammelt 75 % der Punkte. Bei 4.000 € brutto kostet jedes Teilzeitjahr mit 30 Stunden nach heutigen Werten knapp 10 € Monatsrente. Nach zehn Jahren Teilzeit fehlen also rund 100 € im Monat, und zwar lebenslang. Wie Sie gegensteuern können, erklärt der Beitrag Teilzeit und Rente.

Sonderzahlungen, Zulagen und Überstunden

Auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und vermögenswirksame Leistungen stehen Ihnen in Teilzeit mindestens anteilig zu. Pauschale Leistungen, die nicht an die Arbeitszeit anknüpfen, wie ein Essenszuschuss pro Arbeitstag, richten sich nach Ihren tatsächlichen Arbeitstagen. Ein Dienstwagen oder ein Jobticket darf wegen der Teilzeit nicht einfach gestrichen werden.

Arbeiten Sie über Ihre vereinbarten Teilzeitstunden hinaus, haben Sie Anspruch auf Bezahlung dieser Stunden. Ob und ab wann Überstundenzuschläge gezahlt werden, hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.

Haben Sie überhaupt Anspruch auf Teilzeit?

In vielen Fällen ja. Nach § 8 TzBfG können Sie eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit verlangen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform gestellt werden. Möchten Sie nur für eine bestimmte Zeit reduzieren, gibt es die Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG für ein bis fünf Jahre mit Rückkehrrecht. Alle Fristen und Ablehnungsgründe finden Sie im Beitrag Recht auf Teilzeit und Brückenteilzeit.

Steuerklasse prüfen, wenn Sie verheiratet sind

Geht in einer Ehe ein Partner in Teilzeit, verschieben sich die Einkommen. Dann lohnt ein Blick auf die Steuerklassenkombination. Mit III/V steigt das gemeinsame monatliche Netto oft spürbar, die Jahressteuer bleibt aber gleich. Welche Kombination passt und wo Fallen bei Elterngeld und Arbeitslosengeld lauern, erklärt der Beitrag Teilzeit und Steuerklasse.

Checkliste vor dem Wechsel in Teilzeit

1. Rechnen Sie Brutto und Netto mit dem Teilzeitrechner und prüfen Sie, ob Sie in den Übergangsbereich fallen.

2. Legen Sie fest, ob Sie dauerhaft oder befristet reduzieren möchten (Teilzeit nach § 8 oder Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG).

3. Klären Sie die Verteilung der Stunden: weniger Tage oder kürzere Tage. Das entscheidet über Ihren Urlaub.

4. Nehmen Sie Resturlaub aus der Vollzeitphase möglichst vor dem Wechsel oder lassen Sie sich die Übertragung schriftlich bestätigen.

5. Prüfen Sie Ihre Steuerklasse, wenn Sie verheiratet sind.

6. Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn in Textform und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Fazit

Teilzeit kostet weniger Netto, als der erste Blick auf die Stunden vermuten lässt. Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, verzichtet auf ein Viertel der Arbeitszeit, aber nur auf gut ein Fünftel des Nettos. Im Übergangsbereich bis 2.000 € wird der Effekt noch stärker. Der Preis zeigt sich später bei der Rente. Rechnen Sie Ihren eigenen Fall mit dem Teilzeitrechner durch und vergleichen Sie das Ergebnis bei Bedarf mit dem Brutto-Netto-Rechner. Alle Angaben sind Schätzungen nach dem Stand September 2026 und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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