Urlaub bei Teilzeit berechnen: Formel, Beispiele und der Wechsel im laufenden Jahr

Redaktion
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2026-09-24
Urlaub bei Teilzeit berechnen: Formel, Beispiele und der Wechsel im laufenden Jahr

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Weniger Tage, weniger Urlaubstage, aber gleich viel Erholung

Wer in Teilzeit geht, fragt sich oft, ob er nun weniger Urlaub hat. Die Antwort hängt nicht von den Stunden ab, sondern allein davon, an wie vielen Tagen pro Woche Sie arbeiten. Dieser Beitrag zeigt die Formel, rechnet typische Fälle durch und erklärt, was mit Resturlaub passiert, wenn Sie im laufenden Jahr wechseln.

Die Formel

Urlaubstage in Teilzeit = Urlaubstage in Vollzeit × Arbeitstage pro Woche ÷ 5.

Die Fünf steht für die übliche Fünf-Tage-Woche, auf die sich die meisten Arbeitsverträge beziehen. Das Bundesurlaubsgesetz selbst rechnet mit Werktagen, also sechs Tagen pro Woche: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG). Umgerechnet auf die Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, also vier Wochen.

Beispiele

Sie haben laut Vertrag 30 Urlaubstage und arbeiten künftig an drei Tagen: 30 × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage.

Sie arbeiten an vier Tagen: 30 × 4 ÷ 5 = 24 Urlaubstage.

Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden, arbeiten aber weiterhin an fünf Tagen mit je sechs Stunden: Sie behalten 30 Urlaubstage.

In allen Fällen haben Sie sechs Wochen Urlaub. Wer an drei Tagen arbeitet, braucht für eine freie Woche eben nur drei Urlaubstage. Genau das berechnet der Teilzeitrechner automatisch, wenn Sie Ihre Arbeitstage angeben.

Krumme Werte

Bei 28 Urlaubstagen und drei Arbeitstagen ergeben sich 16,8 Tage. Einfach abrunden darf der Arbeitgeber hier nicht. Die Aufrundungsregel aus § 5 Abs. 2 BUrlG gilt zwar nur für Teilurlaub bei Ein- oder Austritt, viele Arbeits- und Tarifverträge runden aber auf halbe oder ganze Tage auf. Ansonsten bleibt der Bruchteil bestehen und kann zum Beispiel stundenweise gewährt werden.

Unregelmäßige Arbeitszeiten

Arbeiten Sie nicht jede Woche gleich viele Tage, etwa im Schichtdienst, rechnen Sie mit dem Jahresdurchschnitt: Urlaubstage × Arbeitstage im Jahr ÷ Arbeitstage einer Vollzeitkraft im Jahr (meist 260). Bei 156 Arbeitstagen im Jahr und 30 Tagen Vollzeiturlaub ergibt das 18 Tage.

Wechsel von Vollzeit in Teilzeit im laufenden Jahr

Hier lohnt Aufmerksamkeit. Urlaub, den Sie in der Vollzeitphase erworben, aber noch nicht genommen haben, darf nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (2013) und des Bundesarbeitsgerichts (2015) nicht nachträglich gekürzt werden, nur weil Sie jetzt an weniger Tagen arbeiten. Früher wurden solche Resttage einfach mit der neuen Formel umgerechnet. Das ist unzulässig.

Ein Beispiel: Sie haben 30 Tage Jahresurlaub, wechseln zum 1. Juli von fünf auf drei Tage und haben im ersten Halbjahr noch keinen Urlaub genommen. Für das erste Halbjahr stehen Ihnen 15 Tage auf Basis der Fünf-Tage-Woche zu, für das zweite Halbjahr 9 Tage auf Basis der Drei-Tage-Woche. Die 15 Tage aus der Vollzeitzeit bleiben 15 Tage, auch wenn Sie sie erst nach dem Wechsel nehmen. Weil jeder Tag jetzt einen Ihrer drei Arbeitstage abdeckt, entsprechen sie fünf freien Wochen.

Tipp: Nehmen Sie Resturlaub möglichst vor dem Wechsel oder lassen Sie sich die Zahl der verbleibenden Tage schriftlich bestätigen. Für Ein- und Austritte im Jahr, Schwerbehinderung oder Jugendliche nutzen Sie den Urlaubsanspruch-Rechner.

Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Während des Urlaubs bekommen Sie Ihr normales Teilzeitgehalt weiter. Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist freiwillig oder tariflich geregelt und steht Teilzeitkräften mindestens anteilig zu. Wie sich das Teilzeitgehalt insgesamt zusammensetzt, lesen Sie im Ratgeber Teilzeit-Gehalt berechnen.

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