LeitartikelUrlaubsanspruch berechnen: gesetzlich, vertraglich, anteilig
Der komplette Leitfaden zum Urlaubsanspruch: 24 Werktage nach § 3 BUrlG, Umrechnung auf jede Arbeitswoche, Wartezeit, Zwölftelung und die Aufrundungsregel des § 5 Abs. 2 BUrlG.
Wie viele Urlaubstage stehen Ihnen zu? Berechnen Sie den gesetzlichen Mindesturlaub, Ihren vertraglichen Anspruch, die Zwölftelung bei Ein- oder Austritt und den Geldwert Ihres Resturlaubs.
Wichtig: Der Vertrag darf nur besser sein, nie schlechter
Der gesetzliche Mindesturlaub aus § 3 BUrlG ist unabdingbar (§ 13 BUrlG): 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Arbeits- und Tarifverträge dürfen nur mehr Urlaub vorsehen, nie weniger. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
30
Urlaubstage
Gesetzlicher Mindestanspruch
20
Voller Jahresanspruch
30
Bereits genommen
8
Resturlaub
22
Tage
Wert des Resturlaubs
3.655,30 €
Urlaubsentgelt pro Tag: 166,15 €
| Gesetzlicher Mindestanspruch24 Werktage ÷ 6 × 5 | 20 Tage |
| Vertraglicher Anspruch30 × 5 ÷ 5 | 30 Tage |
| Voller Jahresanspruch | 30 Tage |
| Anspruch für dieses Jahr | 30 Tage |
Umrechnung auf Ihre Arbeitswoche
Urlaubstage = vertraglicher Urlaub × eigene Arbeitstage ÷ 5. Die Zahl der Wochenstunden spielt keine Rolle — entscheidend ist allein, an wie vielen Tagen pro Woche Sie arbeiten.
Gesetzliche Untergrenze
24 Werktage nach § 3 BUrlG, umgerechnet auf Ihre Arbeitswoche. Diese Untergrenze gilt immer — auch wenn der Vertrag weniger nennt.
Zwölftelung nach § 5 BUrlG
Für dieses Jahr steht Ihnen der volle Jahresanspruch zu — die Wartezeit von sechs Monaten ist erfüllt und Sie scheiden nicht in der ersten Jahreshälfte aus.
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der Tagessatz ergibt sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen — also drei Monatsgehältern —, geteilt durch 13 Wochen und Ihre Arbeitstage pro Woche.
Urlaubsentgelt pro Tag
166,15 €
Wert des Resturlaubs
3.655,30 €
Tagessatz = Bruttomonatsgehalt × 3 ÷ 13 Wochen ÷ Arbeitstage pro Woche
Die Urlaubsabgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Überstundenvergütung bleibt bei der Berechnung des Urlaubsentgelts ausdrücklich außer Betracht.
Der gesetzliche Mindesturlaub aus § 3 BUrlG ist unabdingbar (§ 13 BUrlG): 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Arbeits- und Tarifverträge dürfen nur mehr Urlaub vorsehen, nie weniger. Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ergebnis per E-Mail senden
War der Urlaubsanspruch-Rechner hilfreich?
Kaffee ausgeben ☕Berechne den Wert deiner Überstunden
Teilzeit, Resturlaub, Verfall, Kündigung und Krankheit im Urlaub
LeitartikelDer komplette Leitfaden zum Urlaubsanspruch: 24 Werktage nach § 3 BUrlG, Umrechnung auf jede Arbeitswoche, Wartezeit, Zwölftelung und die Aufrundungsregel des § 5 Abs. 2 BUrlG.
Bei Teilzeit zählen die Arbeitstage, nicht die Wochenstunden. Wie Sie den Anspruch korrekt umrechnen, was bei einem Wechsel des Modells gilt und welche Fehler Geld kosten.
Übertragung bis zum 31. März, die Hinweispflicht des Arbeitgebers nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und was bei Langzeiterkrankung gilt.
Wer in der ersten Jahreshälfte geht, bekommt gezwölftelt — wer in der zweiten geht, oft den vollen Anspruch. Wie die Abgeltung nach § 11 BUrlG berechnet und versteuert wird.
Wer im Urlaub krank wird, verliert die Tage nicht — § 9 BUrlG macht es möglich. Welches Attest Sie brauchen, ab wann es gilt und warum Sie den Urlaub nicht eigenmächtig verlängern dürfen.
Überstundenzuschlag & Netto-Auszahlung berechnen — aktuelles vs. geplantes Recht im Vergleich
Jetzt berechnen →Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnen — und umgekehrt, inklusive Mindestlohn-Check
Jetzt berechnen →Vom Brutto zum Netto in Sekunden
Jetzt berechnen →