Arbeitszeitgesetz 2026: Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit einfach erklärt

Redaktion
9 Min. Lesezeit
2026-09-24
Arbeitszeitgesetz 2026: Pausen, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit einfach erklärt

Direkt ausrechnen mit dem

Arbeitszeitrechner

Jetzt berechnen

Warum sich das Nachrechnen lohnt

Wie lange haben Sie diese Woche wirklich gearbeitet? Die Frage klingt einfach, aber im Alltag wird es schnell unübersichtlich: Mal fangen Sie früher an, mal wird die Mittagspause kürzer, und am Freitag ist früher Schluss. Wer seine Stunden sauber aufschreibt, sieht auf einen Blick, ob Überstunden entstanden sind, ob das Arbeitszeitkonto stimmt und ob die gesetzlichen Grenzen eingehalten wurden.

Den rechtlichen Rahmen dafür setzt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es regelt, wie lange Sie am Tag arbeiten dürfen, wann Ihnen welche Pause zusteht und wie viel Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen liegen muss. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln mit Rechenbeispielen. Ihre eigene Woche können Sie direkt im Arbeitszeitrechner eintragen: Er rechnet die Netto-Arbeitszeit aus und zeigt Ihnen, wo es gesetzlich eng wird.

So berechnen Sie Ihre Arbeitszeit

Die Grundformel ist immer dieselbe: Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pause. Ein Beispiel: Sie beginnen um 8:00 Uhr, gehen um 17:00 Uhr und machen 45 Minuten Mittagspause. Zwischen Beginn und Ende liegen 9 Stunden. Davon ziehen Sie die 45 Minuten ab und kommen auf 8 Stunden und 15 Minuten Arbeitszeit.

Für die Lohnabrechnung oder den Stundenzettel wird diese Zeit oft als Dezimalzahl geschrieben, also als 8,25 Stunden. Dahinter steckt die Umrechnung in Industrieminuten: 15 Minuten sind eine Viertelstunde, also 0,25 Stunden. Wie das genau funktioniert, erklären wir im Beitrag Industrieminuten umrechnen.

Für die Woche addieren Sie die einzelnen Tage. Arbeiten Sie an fünf Tagen jeweils 8:15 Stunden, sind das 41 Stunden und 15 Minuten. Bei einem 40-Stunden-Vertrag haben Sie damit 1:15 Stunden Überstunden gesammelt.

Sonderfall Nachtschicht

Endet Ihre Schicht nach Mitternacht, liegt die Endzeit rechnerisch vor der Anfangszeit. Die Lösung: Sie rechnen bis Mitternacht und ab Mitternacht getrennt. Von 22:00 bis 6:00 Uhr sind das 2 Stunden plus 6 Stunden, also 8 Stunden Anwesenheit. Mit 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden Arbeitszeit. Der Arbeitszeitrechner erkennt Nachtschichten automatisch.

Wie lange dürfen Sie am Tag arbeiten? (§ 3 ArbZG)

Das Gesetz spricht von der „werktäglichen Arbeitszeit“. Sie darf 8 Stunden nicht überschreiten. Werktage sind Montag bis Samstag, der Samstag zählt also mit. Daraus ergibt sich eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden.

Die 8 Stunden sind aber keine starre Grenze. Ihr Arbeitgeber darf die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden am Tag verlängern, wenn im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen wieder 8 Stunden pro Werktag erreicht werden. Wer also an einzelnen Tagen 10 Stunden arbeitet, muss an anderen Tagen entsprechend kürzer arbeiten oder frei haben.

Mehr als 10 Stunden am Tag sind nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht erlaubt. Abweichungen sind nur in engen Grenzen möglich, etwa über einen Tarifvertrag oder in echten Notfällen. Für die Woche ergibt sich daraus eine absolute Obergrenze von 60 Stunden (6 Werktage × 10 Stunden) und ein Durchschnitt von höchstens 48 Stunden.

Wichtig: Diese Grenzen gelten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leitende Angestellte, Chefärzte und einige weitere Gruppen sind vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen. Für Jugendliche unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit strengeren Regeln.

Wann steht Ihnen welche Pause zu? (§ 4 ArbZG)

Die Pausenregeln sind der Teil des Gesetzes, bei dem sich am häufigsten Fehler einschleichen. Die Grundregel:

  • bis 6 Stunden Arbeitszeit: keine gesetzliche Pause
  • mehr als 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten
  • mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten

Die Pause darf aufgeteilt werden, aber jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten dauern. Zwei Kaffeepausen à 5 Minuten zählen also nicht. Außerdem dürfen Sie nicht länger als 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten. Wer um 7:00 Uhr anfängt, braucht spätestens um 13:00 Uhr seine erste Pause.

Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Sie werden deshalb abgezogen und in der Regel auch nicht bezahlt. Entscheidend ist, dass Sie in der Pause wirklich frei haben. Müssen Sie ans Telefon gehen oder am Platz bleiben, ist das rechtlich keine Ruhepause, sondern Arbeitszeit.

Rechenbeispiel: die 6-Stunden-Grenze

Sie arbeiten von 8:00 bis 14:30 Uhr ohne Pause. Das sind 6:30 Stunden, also mehr als 6. Das Gesetz verlangt 30 Minuten Pause. Machen Sie diese Pause, endet Ihr Arbeitstag erst um 15:00 Uhr, und Ihre Arbeitszeit bleibt bei 6:30 Stunden. Arbeiten Sie dagegen genau von 8:00 bis 14:00 Uhr, sind es 6 Stunden, und eine Pause ist gesetzlich nicht nötig.

Rechenbeispiel: die 9-Stunden-Grenze

Von 7:00 bis 17:00 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 9:30 Stunden Arbeitszeit. Das ist mehr als 9 Stunden, also sind 45 Minuten Pause Pflicht. Mit 45 Minuten Pause kommen Sie auf 9:15 Stunden. Auch das liegt über 9 Stunden, die 45 Minuten reichen aber aus. Der Arbeitszeitrechner zeigt Ihnen für jeden Tag an, ob die Pause lang genug ist.

Wie viel Ruhe brauchen Sie zwischen zwei Arbeitstagen? (§ 5 ArbZG)

Nach Feierabend müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit folgen, bevor Sie wieder anfangen. Wer um 22:00 Uhr aus der Spätschicht kommt, darf also frühestens um 9:00 Uhr am nächsten Morgen wieder arbeiten. Ein Wechsel von der Spät- in die Frühschicht ohne freien Tag dazwischen ist deshalb meist nicht erlaubt.

In einigen Branchen darf die Ruhezeit um bis zu eine Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden: in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in Gaststätten und Hotels, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung. Jede Verkürzung muss innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen ausgeglichen werden, indem eine andere Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden verlängert wird.

Übrigens: Eine kurze E-Mail am späten Abend kann die Ruhezeit rechtlich unterbrechen. Danach beginnen die 11 Stunden von vorn. Viele Gerichte und Fachleute sehen das so, abschließend geklärt ist es aber nicht.

Sonntage und Feiertage (§ 9 ArbZG)

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Sie grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Gesetz kennt allerdings eine lange Liste von Ausnahmen, zum Beispiel für Kliniken, Pflege, Gastronomie, Verkehr, Energieversorgung, Feuerwehr oder Medien. Wer sonntags arbeitet, bekommt einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, bei Feiertagsarbeit innerhalb von acht Wochen. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben.

Geplant: Wochen- statt Tageshöchstarbeitszeit

Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen. Im Juni 2026 hat das Arbeitsministerium dazu einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach sollen längere Arbeitstage nur möglich sein, wenn ein Tarifvertrag oder eine tarifgestützte Betriebsvereinbarung das erlaubt; zugleich soll die elektronische Arbeitszeiterfassung Pflicht werden. Für Betriebe ohne Tarifbindung bliebe es beim 8-Stunden-Tag.

Stand September 2026 ist davon nichts in Kraft.

Es gibt keinen Kabinettsbeschluss, das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen, und Inhalt und Zeitplan können sich noch ändern. Bis ein neues Gesetz verabschiedet ist und in Kraft tritt, gelten die hier beschriebenen Regeln unverändert: 8 Stunden am Tag, höchstens 10, mit Ausgleich auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche. Der Arbeitszeitrechner prüft deshalb nach dem geltenden Recht.

Arbeitszeit erfassen: Was gilt heute?

Arbeitgeber sind schon heute verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden. Wie genau das geschehen muss, ob elektronisch, auf Papier oder per Tabelle, ist gesetzlich noch nicht im Detail geregelt. Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitgeber mindestens jede Arbeitszeit aufzeichnen, die über 8 Stunden am Tag hinausgeht, und diese Nachweise zwei Jahre aufbewahren.

Für Sie lohnt es sich unabhängig davon, eigene Aufzeichnungen zu führen. Im Streit um Überstunden müssen Sie nämlich darlegen, wann Sie wie lange gearbeitet haben. Mit einer sauberen Wochenübersicht sind Sie auf der sicheren Seite.

Von der Arbeitszeit zum Geld

Wenn Sie Ihre Stunden kennen, können Sie sie auch in Euro umrechnen. Der Stundenlohn-Rechner zeigt Ihnen, was eine Arbeitsstunde bei Ihrem Gehalt wert ist. Sind Überstunden entstanden, berechnet der Überstunden-Rechner, was davon nach Steuern und Abgaben übrig bleibt. Und wer seine Arbeitswoche plant, sollte auch den Urlaub im Blick haben: Der Urlaubsanspruch-Rechner ermittelt, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arbeitszeit = Ende − Beginn − Pause
  • 8 Stunden pro Werktag, bis 10 Stunden mit Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden
  • Pause: 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden, Abschnitte von mindestens 15 Minuten
  • Ruhezeit: mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
  • Sonn- und Feiertage sind grundsätzlich frei, mit vielen Branchenausnahmen
  • Die Wochenhöchstarbeitszeit ist geplant, aber nicht in Kraft (Stand September 2026)

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Im Zweifel helfen Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.

Das könnte Sie auch interessieren