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Stundenlohn-Rechner 2026

Rechnen Sie Ihr Monatsgehalt in einen Stundenlohn um — oder umgekehrt. Und sehen Sie, was nach Urlaub, Feiertagen und unbezahlten Überstunden als echter Stundensatz übrig bleibt.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertMindestlohn 2026: 13,90 €

Vertraglicher und echter Stundenlohn sind zwei verschiedene Zahlen

Der vertragliche Stundenlohn teilt Ihr Monatsbrutto durch die vereinbarten Monatsstunden. Der echte Stundenlohn zählt nur die Stunden, die Sie wirklich am Arbeitsplatz verbringen — Urlaub und Feiertage heben ihn, unbezahlte Überstunden drücken ihn. Dieser Rechner zeigt beide Werte. Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Lohnabrechnung, Rechts- oder Steuerberatung.

Gehalt & Arbeitszeit

h
Tage

Tatsächliche Arbeitszeit

Tage
Tage

Gesetzliches Minimum bei Fünf-Tage-Woche: 20 Arbeitstage (§ 3 BUrlG). Üblich sind 25 bis 30 Tage.

Bundesweit einheitlich sind 9 Feiertage; je nach Bundesland und Wochentag kommen einige hinzu oder fallen weg.

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Sonderzahlungen

Ihr Bruttostundenlohn

18,41 €

pro Stunde · 173,8 Std. pro Monat

Vertraglicher Stundenlohn

18,41 €

Monatsbrutto

3.200 €

Jahresbrutto

38.400 €

Wochenbrutto736 €
Tagessatz147,29 €

Mindestlohn-Check 2026

3,63 €

über dem gesetzlichen Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn 2026

13,90 €

Mindestens zu zahlendes Monatsbrutto

2.537 €

Ihr Stundenlohn erfüllt den gesetzlichen Mindestlohn. Verglichen wird der Stundenlohn einschließlich Ihrer unbezahlten Überstunden — genau diese Stunden zählen für den Mindestlohn mit.

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € je Stunde.

Echter Stundenlohn

Jahresbrutto inklusive Sonderzahlungen geteilt durch die Stunden, die Sie tatsächlich arbeiten.

Echter Stundenlohn

20,71 €

Stundenlohn inkl. unbezahlter Überstunden

17,53 €

Differenz zum vertraglichen Stundenlohn: +2,30 €

Stundenlohn im Vergleich

Was Ihre unbezahlten Überstunden kosten

Unbezahlte Überstunden pro Jahr

88,3 Std.

Gegenwert pro Jahr

1.625 €

Bewertet mit Ihrem vertraglichen Stundenlohn — so viel Arbeitsleistung verschenken Sie rechnerisch pro Jahr, wenn diese Stunden weder vergütet noch in Freizeit ausgeglichen werden.

Arbeitszeit im Detail

Vertragliche Monatsstunden173,8 Std.
Vertragliche Jahresstunden2.085,7 Std.
Stunden pro Arbeitstag8,00 Std.
Arbeitstage pro Jahr (rechnerisch)260,7 Tage
Arbeitstage nach Urlaub & Feiertagen220,7 Tage
Bezahlte, aber nicht gearbeitete Stunden320,0 Std.
Tatsächlich geleistete Jahresstunden1.765,7 Std.
Unbezahlte Überstunden pro Jahr88,3 Std.
Geleistete Stunden inkl. Überstunden1.854,0 Std.

Die verwendete Formel

Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,345)

Der Faktor 4,345 ergibt sich aus 365 ÷ 7 ÷ 12 = 4,345238 Wochen je Monat. Über das Jahr sind das 52,143 Wochen.

So rechnet dieser Rechner

  • Grundlage ist der Monatsfaktor 4,345 (52,143 Wochen im Jahr geteilt durch zwölf Monate). Einzelne Tarifverträge verwenden abweichende Faktoren wie 4,33 — dann fällt der Stundenlohn minimal anders aus.
  • Der echte Stundenlohn zieht Urlaubstage und Feiertage von den Arbeitstagen ab und addiert die unbezahlten Überstunden. Bezahlt wird beides, gearbeitet nur eines davon.
  • Sonderzahlungen wie ein 13. Gehalt fließen in den echten Stundenlohn ein, nicht aber in den vertraglichen — sie sind Teil der Jahresvergütung, nicht des Monatsentgelts.
  • Alle Werte sind Bruttowerte vor Steuern und Sozialabgaben. Es handelt sich um eine unverbindliche Schätzung und nicht um eine Rechts- oder Steuerberatung.

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Der komplette Leitfaden zur Umrechnung von Monatsgehalt in Stundenlohn: der Faktor 4,345, warum „Gehalt durch 160“ falsch ist und wie Sie Ihren echten Stundensatz ermitteln.

2026-09-0811 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Teilen Sie Ihr Monatsbruttogehalt durch die durchschnittlichen Monatsstunden. Diese ergeben sich aus den Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 4,345 — also 365 Tage geteilt durch 7 Tage geteilt durch 12 Monate. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,8 Monatsstunden. Ein Monatsbrutto von 3.200 € entspricht damit einem Stundenlohn von rund 18,41 €. Der oft verwendete Näherungswert von 160 Stunden pro Monat ist zu niedrig und lässt den Stundenlohn um etwa acht Prozent zu hoch erscheinen.

Ein Jahr hat 365 Tage und damit 52,143 Wochen. Verteilt auf zwölf Monate sind das 4,345 Wochen je Monat. Der Wert 4,33 stammt aus der Rechnung 52 Wochen geteilt durch 12 und unterschlägt den einen Tag, der über die vollen 52 Wochen hinausgeht. Manche Tarifverträge und Arbeitgeber rechnen dennoch mit 4,33 oder mit festen Monatsstunden wie 173 oder 174. Der Unterschied liegt bei etwa 0,3 Prozent — bei einem Stundenlohn von 18 € also rund fünf Cent. Für einen Vergleich zweier Angebote ist das unerheblich, für eine Mindestlohnprüfung an der Grenze kann es zählen.

Der vertragliche Stundenlohn teilt das Monatsbrutto durch die vereinbarten Monatsstunden — er behandelt also Urlaubs- und Feiertagsstunden so, als hätten Sie sie gearbeitet. Der echte Stundenlohn zieht diese Tage ab und rechnet nur mit den Stunden, die Sie tatsächlich am Arbeitsplatz verbringen. Bei 30 Urlaubstagen und 10 Feiertagen sind das rund 40 von 261 Arbeitstagen weniger, also gut 15 Prozent. Umgekehrt drücken unbezahlte Überstunden den Wert wieder. Beide Effekte zusammen ergeben ein realistisches Bild davon, was eine Arbeitsstunde tatsächlich einbringt.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zuvor lag er bei 12,82 €, die Erhöhung entspricht rund 8,4 Prozent. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025. In einem zweiten Schritt steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht der Mindestlohn 2026 einem Monatsbrutto von etwa 2.416 €.

Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende in einer anerkannten Berufsausbildung, für die stattdessen die Mindestausbildungsvergütung gilt, sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Ebenfalls ausgenommen sind Pflichtpraktika im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung, Orientierungspraktika bis zu drei Monaten, ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Für Minijobs und Teilzeitkräfte gilt der Mindestlohn dagegen uneingeschränkt.

Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Mindestlohn multipliziert mit 130 und geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € ergibt das für 2026 eine Verdienstgrenze von 603 € im Monat beziehungsweise 7.236 € im Jahr. Dahinter steht die Idee, dass ein Minijob durchgehend zehn Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen soll. Wer mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich des Midijobs.

Ja. Der Mindestlohn bezieht sich auf jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Wer regelmäßig unbezahlt länger arbeitet, senkt damit rechnerisch seinen Stundenlohn — und kann unter die Mindestlohngrenze rutschen, obwohl das vereinbarte Monatsgehalt darüber liegt. Deshalb vergleicht dieser Rechner den Mindestlohn ausdrücklich mit dem Stundenlohn einschließlich der unbezahlten Mehrarbeit. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die Arbeitszeit bestimmter Beschäftigtengruppen aufzuzeichnen; diese Aufzeichnungen sind im Streitfall Ihr wichtigstes Beweismittel.

Der Rechner arbeitet mit den üblichen Umrechnungsfaktoren (52,143 Wochen im Jahr, 4,345 Wochen im Monat) und dem seit Januar 2026 geltenden Mindestlohn von 13,90 €. Alle Ergebnisse sind Bruttowerte vor Steuern und Sozialabgaben. Abweichungen entstehen, wenn Ihr Tarifvertrag andere Faktoren oder feste Monatsstunden vorsieht, wenn Sie Schichtzuschläge, Zulagen oder variable Vergütung erhalten oder wenn Ihre Arbeitszeit stark schwankt. Für die Umrechnung von Angeboten und für einen ersten Mindestlohn-Check ist die Rechnung aussagekräftig; sie ersetzt jedoch keine Lohnabrechnung und keine Rechtsberatung.