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Überstunden-Rechner 2026

Was bleibt von Ihren Überstunden netto übrig? Berechnen Sie Stundenlohn, Zuschlag und Auszahlung — inklusive der geplanten Steuerfreiheit der Überstundenzuschläge.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertStand 2026

Geplante Steuerfreiheit — noch nicht in Kraft

Die steuerfreien Überstundenzuschläge sind bislang nur ein Referentenentwurf (Arbeitsmarktstärkungsgesetz vom 12.09.2025) und noch nicht beschlossen. Das „geplante Recht“ zeigt, was die Reform bringen würde — die „aktuelle“ Berechnung gilt heute.

Gehalt & Arbeitszeit

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Überstunden & Steuer

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Netto (geplantes Recht)

129,99 €

pro Monat · 1.559,88 € pro Jahr

Netto (aktuelles Recht)

112,32 €

Netto (geplantes Recht)

129,99 €

Grundlohn pro Stunde

20,19 €

Überstunden brutto

252,40 €

pro Monat

Effektiver Netto-Stundenlohn

13,00 €

pro Überstunde

Ihr Steuervorteil durch die Reform

Steuervorteil pro Monat

17,67 €

Steuervorteil pro Jahr

212,02 €

Brutto-Netto-Aufteilung im Vergleich

Lohnt sich die Mehrarbeit?

So viel bleibt Ihnen netto pro geleisteter Überstunde — im Vergleich zu Ihrem regulären Stundenlohn.

Regulärer Grundlohn

20,19 €

Effektiver Netto-Stundenlohn

13,00 €

Aufschlüsselung Ihrer Überstunden

Aktuelles RechtGeplantes Recht
Grundvergütung201,92 €201,92 €
Zuschlag50,48 €50,48 €
davon steuerfrei (geplant)50,48 €
Brutto gesamt252,40 €252,40 €
Lohnsteuer88,34 €70,67 €
Sozialabgaben (AN)51,74 €51,74 €
Netto-Auszahlung112,32 €129,99 €

Annahmen & Hinweise

  • Die Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) sind pauschal mit rund 20,5 % Arbeitnehmer-Anteil angesetzt und bleiben in beiden Szenarien gleich — die geplante Reform betrifft nur die Lohnsteuer.
  • Der geplante steuerfreie Zuschlag ist auf 25 % des Grundlohns gedeckelt. Ein Zuschlag von 25 % ist damit voll steuerfrei, von einem 50-%-Zuschlag bleibt die Hälfte steuerpflichtig.
  • Steuerfrei sind laut Entwurf nur Zuschläge für Stunden oberhalb einer tariflichen bzw. vertraglichen Vollzeitwoche von mindestens 34 Stunden. Bei weniger als 34 Wochenstunden entfällt der Vorteil.
  • Der Grenzsteuersatz ist eine Schätzung. Die exakte Steuer hängt von Ihrer individuellen Veranlagung ab. Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuerberatung.

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Überstunden auszahlen lassen 2026: Steuer, Zuschläge und die geplante SteuerfreiheitLeitartikel

Überstunden auszahlen lassen 2026: Steuer, Zuschläge und die geplante Steuerfreiheit

Der komplette Ratgeber zur Überstunden-Auszahlung: Wie Zuschläge berechnet werden, was netto übrig bleibt und was die geplante Steuerfreiheit der Zuschläge bringen würde.

2026-07-0212 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Noch nicht. Geplant ist, dass nur die Überstundenzuschläge (nicht die Grundvergütung) von der Lohnsteuer befreit werden — gedeckelt auf 25 % des Grundlohns. Grundlage ist der Referentenentwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz vom 12. September 2025. Das Gesetz ist bis heute (Stand Juli 2026) nicht beschlossen. Bis zum Inkrafttreten werden Überstunden inklusive Zuschlag ganz normal versteuert.

Teilen Sie Ihr Monatsbruttogehalt durch die monatlichen Arbeitsstunden. Diese ergeben sich aus den Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat). Bei 3.500 € und 40 Wochenstunden sind das rund 173 Stunden im Monat, also etwa 20,19 € pro Stunde. Auf diesen Grundlohn kommt der Zuschlag (z. B. 25 %) obendrauf. Unser Rechner übernimmt die Berechnung automatisch.

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Ob und wie viel gezahlt wird, ergibt sich aus Arbeits-, Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Üblich sind 25 % für normale Überstunden; für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit sind oft höhere Sätze (z. B. 50 %) vereinbart. Steuerlich privilegiert sind bereits heute Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge — die geplante Reform betrifft zusätzlich reine Überstundenzuschläge.

Ja. Die geplante Steuerfreiheit betrifft ausdrücklich nur die Lohnsteuer, nicht die Sozialversicherung. Auf Grundvergütung und Zuschlag fallen weiterhin Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge an — sofern Sie unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Deshalb ist der Netto-Vorteil der Reform kleiner, als es „steuerfrei“ zunächst vermuten lässt.

Das hängt vom Vertrag ab. Angeordnete oder gebilligte Überstunden müssen vergütet werden — entweder durch Auszahlung oder durch Freizeitausgleich. Pauschale Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur wirksam, wenn ein Umfang erkennbar ist; unbegrenzte Abgeltungsklauseln sind in der Regel unwirksam. Bei höheren Gehältern kann eine Abgeltung eher zulässig sein.

Finanziell ist die Auszahlung inklusive Zuschlag attraktiv — vor allem, wenn die geplante Steuerfreiheit kommt. Freizeitausgleich wird dagegen 1:1 in Zeit gewährt (der Zuschlag fließt hier oft nicht mit ein) und ist steuerfrei, weil kein Geld ausgezahlt wird. Wer die Erholung braucht, fährt mit Freizeit besser; wer das Geld braucht, mit der Auszahlung. Unser Rechner zeigt Ihnen den Netto-Betrag der Auszahlung.

Nach dem Entwurf sind nur Zuschläge für Stunden oberhalb einer tariflichen bzw. vertraglichen Vollzeitwoche von mindestens 34 Stunden steuerfrei. Wer 30 Stunden arbeitet und fünf Stunden mehr leistet, bewegt sich noch unterhalb der Vollzeit-Referenz — für diese Stunden greift die geplante Steuerfreiheit nicht. Erst Stunden jenseits der Vollzeitgrenze wären begünstigt. Das soll verhindern, dass die Förderung schon bei geringer Mehrarbeit greift.

Der Vorteil entspricht dem steuerfreien Zuschlag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Beispiel: 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag bei 20 € Grundlohn ergeben 50 € Zuschlag im Monat. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparen Sie rund 17,50 € Lohnsteuer im Monat, also etwa 210 € im Jahr. Je höher Ihr Steuersatz und Ihr Zuschlag (bis zum 25-%-Deckel), desto größer der Vorteil. Rechnen Sie Ihren persönlichen Fall oben durch.