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Weihnachtsgeld-Rechner 2026

Wie viel bleibt vom Weihnachtsgeld netto übrig? Der Rechner zieht Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialabgaben genau so ab wie Ihre Lohnabrechnung: als sonstiger Bezug mit den Werten 2026.

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Weihnachtsgeld berechnen

Gehalt und Weihnachtsgeld

€

Ihr normales Bruttogehalt pro Monat, ohne Weihnachtsgeld.

Weihnachtsgeld angeben als
%

entspricht 1.750,00 € brutto

€

Zum Beispiel Urlaubsgeld oder eine Prämie. Erhöht den Jahresarbeitslohn und verbraucht Spielraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sonst 0.

Auszahlung mit dem Gehalt für

Steuer und Versicherung

Steuerklasse
Kirchensteuerpflichtig

Kinder mit Kinderfreibetrag. Wirkt auf Soli, Kirchensteuer und Pflegeversicherung.

%

Durchschnitt 2026: 2,9 %. Den genauen Satz finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse.

Der Rechner gilt für gesetzlich Versicherte mit sozialversicherungspflichtigem Job. Minijobs und private Krankenversicherung sind nicht abgebildet.

Weihnachtsgeld netto

961,37 €

von 1.750,00 € brutto bleiben 54,9 %

Auszahlung im November

3.294,62 €

2.333,25 € Monatsnetto + 961,37 € Weihnachtsgeld netto

Was bleibt vom Weihnachtsgeld?

  • Netto: 961,37 € (54,9 %)
  • Steuern: 408,00 € (23,3 %)
  • Sozialabgaben: 380,63 € (21,8 %)

Was abgezogen wird

Weihnachtsgeld brutto1.750,00 €
Lohnsteuer− 408,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Krankenversicherung− 153,13 €
Pflegeversicherung− 42,00 €
Rentenversicherung− 162,75 €
Arbeitslosenversicherung− 22,75 €
Abzüge gesamt− 788,63 €
Weihnachtsgeld netto961,37 €

Vom Weihnachtsgeld gehen 45,1 % ab, vom laufenden Gehalt 33,3 %. Der Unterschied ist kein Steuernachteil: Jeder zusätzliche Euro wird mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet.

So wird gerechnet

  1. Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld

    12 × 3.500,00 € = 42.000,00 €

  2. Lohnsteuer laut Jahrestabelle

    auf 42.000,00 €: 4.866,00 € · auf 43.750,00 € (mit Weihnachtsgeld): 5.274,00 €

  3. Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld (§ 39b Abs. 3 EStG)

    5.274,00 € − 4.866,00 € = 408,00 €

  4. Soli und Kirchensteuer

    Soli 0,00 €, Kirchensteuer 0,00 € (jeweils aus der Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld)

  5. Sozialabgaben (§ 23a SGB IV)

    Arbeitnehmeranteile auf den beitragspflichtigen Teil: 380,63 €

LStW=LSt(J+W)−LSt(J)\text{LSt}_W = \text{LSt}(J + W) - \text{LSt}(J)

LSt = Lohnsteuer laut Jahrestabelle, J = voraussichtlicher Jahresarbeitslohn ohne Weihnachtsgeld, W = Weihnachtsgeld brutto. Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer- und Sonderausgaben-Pauschbetrag sind in der Jahrestabelle enthalten.

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Weihnachtsgeld netto: typische Beträge

Mit Ihren Angaben (3.500,00 € brutto im Monat, Steuerklasse I). Die Tabelle ändert sich mit jeder Eingabe.

BruttoSteuernSozialabgabenNettobleibt
250,00 €58,00 €54,38 €137,62 €55,0 %
500,00 €116,00 €108,75 €275,25 €55,1 %
1.000,00 €232,00 €217,50 €550,50 €55,1 %
1.500,00 €349,00 €326,25 €824,75 €55,0 %
1.750,00 €½ Gehalt408,00 €380,63 €961,37 €54,9 %
2.000,00 €467,00 €435,00 €1.098,00 €54,9 %
3.000,00 €704,00 €652,50 €1.643,50 €54,8 %
3.500,00 €1 Gehalt823,00 €761,25 €1.915,75 €54,7 %

Ihr Weihnachtsgeld in jeder Steuerklasse

Gleiches Brutto, gleiche Sozialabgaben – nur die Lohnsteuer ändert sich.

SteuerklasseSteuernNetto
I(Ihre)408,00 €961,37 €
II387,00 €982,37 €
III302,00 €1.067,37 €
IV408,00 €961,37 €
V568,00 €801,37 €
VI578,00 €791,37 €

Gut zu wissen

Kein gesetzlicher Anspruch

Weihnachtsgeld ist freiwillig, solange es nicht im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung steht. Hat der Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt gezahlt, entsteht meist ein Anspruch aus betrieblicher Übung.

Mehr dazu

Rückzahlungsklauseln

Bis 100 € darf keine Rückzahlung verlangt werden. Bis unter einem Monatsgehalt bindet eine Klausel höchstens bis 31. März, ab einem Monatsgehalt bis zum nächsten Kündigungstermin danach.

Mehr dazu

Öffentlicher Dienst

Im TVöD heißt das Weihnachtsgeld Jahressonderzahlung: ab 2026 bei den Kommunen 85 % des Monatsentgelts, gezahlt mit dem Novembergehalt.

Zum TVöD-Rechner

Pfändung

Bis 795 € ist Weihnachtsgeld unpfändbar (§ 850a Nr. 4 ZPO, ab 1. Juli 2026). Nur der Rest zählt zum pfändbaren Einkommen.

Zum Pfändungsrechner

Hinweis

Die Berechnung folgt dem Programmablaufplan 2026 für sonstige Bezüge und den Beitragsregeln für Einmalzahlungen, vereinfacht für ganzjährig Beschäftigte mit gleichbleibendem Gehalt. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Faktorverfahren, private Krankenversicherung und Minijobs sind nicht abgebildet. Maßgeblich ist Ihre Lohnabrechnung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Prüfen Sie, wie viel Steuer Sie mit der Steuererklärung zurückbekommen

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Ratgeber: Weihnachtsgeld

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Weihnachtsgeld 2026: So viel bleibt netto übrigLeitartikel

Weihnachtsgeld 2026: So viel bleibt netto übrig

Warum vom Weihnachtsgeld oft nur gut die Hälfte ankommt: Lohnsteuer nach der Jahrestabelle, Sozialabgaben bis zur Beitragsbemessungsgrenze, Rechenbeispiele und Tipps. Stand: Oktober 2026.

2026-10-2712 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Meist zwischen 45 und 65 %. Beispiel für 2026: Bei 3.500 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bringt ein Weihnachtsgeld von 1.750 € (ein halbes Gehalt) 961,37 € netto. Abgezogen werden 408 € Lohnsteuer und 380,63 € Sozialversicherung. In Steuerklasse III bleiben 1.067,37 €, in Steuerklasse V nur 801,37 €. Den genauen Wert für Ihre Daten zeigt der Rechner oben.

Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer nach § 39b Abs. 3 EStG: Jahressteuer auf das Jahresgehalt mit Weihnachtsgeld minus Jahressteuer ohne. Das Weihnachtsgeld wird also mit dem Grenzsteuersatz belastet, nicht mit dem Durchschnittssatz Ihres Gehalts. Es ist aber nicht höher besteuert als ein normaler Gehaltsanteil in gleicher Höhe. Am Jahresende ist das Ergebnis dasselbe, als wäre der Betrag auf zwölf Monate verteilt worden.

Nein, kein Gesetz schreibt Weihnachtsgeld vor. Ein Anspruch entsteht nur aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, betrieblicher Übung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Betriebliche Übung heißt: Der Arbeitgeber hat mindestens dreimal hintereinander vorbehaltlos gezahlt. Ein wirksamer Freiwilligkeitsvorbehalt bei jeder Zahlung verhindert das. Im öffentlichen Dienst gibt es die tarifliche Jahressonderzahlung.

Ja, Weihnachtsgeld ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§ 23a SGB IV). Es ist beitragspflichtig, soweit die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze von Januar bis zum Auszahlungsmonat noch nicht ausgeschöpft ist. 2026 liegt die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € im Monat, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 €. Wer schon mit dem Monatsgehalt darüber liegt, zahlt auf das Weihnachtsgeld in diesem Zweig keine Beiträge mehr.

Bei der Lohnsteuer nicht, denn sie wird aus dem Jahresarbeitslohn berechnet. Bei den Sozialabgaben nur, wenn Ihr Gehalt nahe an der Beitragsbemessungsgrenze liegt: Im Dezember ist die anteilige Jahres-BBG um ein Monatsbudget größer, es kann also mehr vom Weihnachtsgeld beitragspflichtig werden. Für die meisten Beschäftigten ist das Ergebnis gleich.

Nicht automatisch, und meist ist sie auch nicht zu hoch. Die Methode nach § 39b Abs. 3 EStG trifft die Jahressteuer ziemlich genau. Eine Erstattung gibt es über die Steuererklärung, wenn Sie zum Beispiel Werbungskosten über 1.230 € haben, nicht das ganze Jahr gearbeitet haben oder in der Steuerklassen-Kombination III/V oder IV/IV zusammen veranlagt werden. In Steuerklasse V wird beim Lohnsteuerabzug oft zu viel einbehalten, was über die gemeinsame Veranlagung ausgeglichen wird.

Nur, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten Faustregeln: Bis 100 € ist keine Rückzahlungspflicht zulässig. Bei mehr als 100 €, aber weniger als einem Monatsgehalt darf die Klausel bis zum 31. März des Folgejahres binden. Ab einem Monatsgehalt ist eine Bindung über den 31. März hinaus bis zum nächsten zulässigen Kündigungstermin möglich. Weihnachtsgeld, das auch Arbeitsleistung vergütet, darf nicht an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses nach dem Jahresende geknüpft werden.

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Weihnachtsgeld mindestens im Verhältnis ihrer Arbeitszeit (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Ob es in der Elternzeit oder bei langer Krankheit gekürzt wird, hängt von der Zusage ab: Belohnt das Weihnachtsgeld nur die Betriebstreue, gibt es den vollen Betrag. Vergütet es Arbeitsleistung, kann es anteilig gekürzt werden. Für Krankheitstage ist eine Kürzung nur mit Vereinbarung und begrenzt zulässig (§ 4a EntgFG). Der TVöD kürzt die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Entgeltanspruch; Elternzeit bis zum Ende des Geburtsjahres des Kindes ist davon ausgenommen (§ 20 Abs. 4 TVöD).

Ab 2026 im TVöD VKA (Kommunen) einheitlich 85 % des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli, August und September. Im TVöD Bund 95 % (E 1–8), 90 % (E 9a–12) und 75 % (E 13–15). Im TV-L je nach Entgeltgruppe zwischen 32,53 % und 88,14 %. Ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt. Beispiel: 4.200 € Monatsbrutto × 85 % = 3.570 € brutto, davon bleiben in Steuerklasse I ohne Kinder rund 1.887 € netto.

Teilweise. Weihnachtsvergütungen sind bis zur Hälfte des monatlichen Pfändungsfreibetrags unpfändbar, aufgerundet auf volle 10 €. Ab 1. Juli 2026 sind das 795 € (§ 850a Nr. 4 ZPO). Der Rest wird zum Nettoeinkommen des Monats gezählt und fällt unter die Pfändungstabelle.

Nein. Einnahmen, die beim Lohnsteuerabzug als sonstige Bezüge behandelt werden, bleiben bei der Berechnung des Elterngelds außer Betracht (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Weihnachtsgeld erhöht das Elterngeld also nicht, auch wenn es im Bemessungszeitraum gezahlt wurde.