Zwei Kolleginnen, gleiches Gehalt, gleiches Weihnachtsgeld, und trotzdem bekommt die eine deutlich mehr ausgezahlt. Der Grund ist fast immer die Steuerklasse. Sie bestimmt, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber einbehält. Was am Ende wirklich an Steuer anfällt, entscheidet aber erst die Steuererklärung. Stand: Oktober 2026.
So stark schwankt die Lohnsteuer
Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto, 1.000 € Weihnachtsgeld, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Die Sozialabgaben sind in jeder Steuerklasse gleich (217,50 €):
| Steuerklasse | Lohnsteuer auf 1.000 € | Netto |
|---|---|---|
| III | 170,00 € | 612,50 € |
| I / IV | 232,00 € | 550,50 € |
| V | 322,00 € | 460,50 € |
Bei einem kleineren Gehalt ist der Abstand noch größer. Mit 2.500 € Monatsbrutto bleibt in Steuerklasse III die gesamte Lohnsteuer auf 1.000 € Weihnachtsgeld bei null, Sie bekommen 782,50 € netto. In Steuerklasse V sind es nur 447,50 €.
Warum ist das so?
Die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld ist die Differenz zweier Jahressteuern: mit und ohne Weihnachtsgeld (§ 39b Abs. 3 EStG). Entscheidend ist also der Steuersatz, der auf den zusätzlichen Euro fällt.
- Steuerklasse III rechnet mit dem Splittingtarif. Das Einkommen wird halbiert, die Steuer verdoppelt. Ihr Grenzsteuersatz ist deshalb niedrig.
- Steuerklasse V ist das Gegenstück zu III. Hier fehlen Grundfreibetrag und Pauschbeträge weitgehend, der Grenzsteuersatz ist schon bei kleinen Gehältern hoch.
- Steuerklasse VI für den Zweitjob hat überhaupt keine Freibeträge.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor dem Weihnachtsgeld?
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können die Steuerklasse auch mehrmals im Jahr wechseln. Ein Antrag beim Finanzamt ist für das laufende Jahr bis zum 30. November möglich (§ 39 Abs. 6 EStG). Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat.
Für das Weihnachtsgeld bringt das aber nichts, was nicht ohnehin käme. Die Steuerklasse regelt nur den Vorschuss, den der Arbeitgeber einbehält. Paare werden gemeinsam veranlagt, und dort zählt das gemeinsame Einkommen. Wer in Steuerklasse V zu viel gezahlt hat, bekommt es mit der Steuererklärung zurück; wer in III zu wenig gezahlt hat, zahlt nach. Mit der Kombination III/V sind Sie übrigens zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG).
Vorsicht bei Lohnersatzleistungen: Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld richten sich nach dem Netto und damit nach der Steuerklasse. Ein Wechsel kann sich hier stark auswirken, positiv wie negativ. Das ist ein besserer Grund für die Wahl der Steuerklasse als das Weihnachtsgeld.
Faktorverfahren als Alternative
Statt III/V können Paare das Faktorverfahren mit IV/IV wählen. Der Faktor verteilt die gemeinsame Steuer nach dem Verhältnis der Einkommen. Der Lohnsteuerabzug liegt dann näher an der tatsächlichen Jahressteuer, Nachzahlungen werden seltener.
Zu viel Lohnsteuer zurückholen
Eine Steuererklärung lohnt sich nach einem Jahr mit Weihnachtsgeld besonders, wenn
- Sie in Steuerklasse V oder VI gearbeitet haben,
- Ihre Werbungskosten über 1.230 € liegen, etwa durch einen langen Arbeitsweg,
- Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren,
- volle 5,5 % Soli auf das Weihnachtsgeld einbehalten wurden, obwohl Ihr Jahreseinkommen in der Milderungszone liegt.
Wie viel zurückkommen kann, schätzt der Steuererstattungs-Rechner. Welche Kombination für Paare passt, zeigt der Steuerklassen-Rechner.
Ihr Weihnachtsgeld in jeder Steuerklasse
Der Weihnachtsgeld-Rechner zeigt unter dem Ergebnis eine Tabelle mit Ihrem Netto in allen sechs Steuerklassen.
Quellen: § 39b Abs. 3 EStG, § 39 Abs. 6 EStG, § 46 Abs. 2 EStG (gesetze-im-internet.de), Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026. Stand: Oktober 2026.
