Im öffentlichen Dienst gibt es kein „Weihnachtsgeld“ mehr, sondern die Jahressonderzahlung. Sie wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt und ist tariflich garantiert. Seit 2026 gelten im TVöD neue Prozentsätze. Hier steht, wie hoch die Zahlung ist und was davon netto bleibt. Stand: Oktober 2026.
Die Prozentsätze 2026
Die Jahressonderzahlung ist ein Prozentsatz des Monatsentgelts. Mit der Tarifeinigung vom April 2025 wurden die Sätze im TVöD ab dem Kalenderjahr 2026 angehoben:
| Tarifvertrag | Entgeltgruppe | Satz 2026 |
|---|---|---|
| TVöD VKA (Kommunen) | alle | 85 % |
| TVöD Bund | E 1–8 | 95 % |
| TVöD Bund | E 9a–12 | 90 % |
| TVöD Bund | E 13–15 | 75 % |
| TV-L (Länder) | E 1–4 | 87,43 % |
| TV-L | E 5–8 | 88,14 % |
| TV-L | E 9a–11 | 74,35 % |
| TV-L | E 12–13 | 46,47 % |
| TV-L | E 14–15 | 32,53 % |
Für einige Bereiche, etwa Krankenhäuser und Pflege im TVöD VKA, gelten abweichende Sätze.
Bemessungsgrundlage und Auszahlung
Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Entgelt aus Juli, August und September (§ 20 Abs. 3 TVöD). Unständige Bestandteile wie Überstundenvergütungen zählen nicht mit. Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt (§ 20 Abs. 5 TVöD).
Für jeden Monat ohne Entgeltanspruch wird die Zahlung um ein Zwölftel gekürzt. Davon gibt es Ausnahmen, zum Beispiel für Monate mit Mutterschutz und für die Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren wurde (§ 20 Abs. 4 TVöD). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig.
Was netto bleibt: zwei Beispiele
Die Jahressonderzahlung ist steuerlich ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer mit der Jahreslohnsteuer-Methode, die Sozialabgaben fallen bis zur Beitragsbemessungsgrenze voll an. Das ist dieselbe Rechnung wie beim Weihnachtsgeld in der Privatwirtschaft; Details im Leitartikel Weihnachtsgeld netto berechnen.
Beispiel 1: TVöD VKA, 4.200 € Monatsentgelt, Steuerklasse I, keine Kinder
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jahressonderzahlung (85 % von 4.200 €) | 3.570,00 € |
| Lohnsteuer | − 907,00 € |
| Sozialabgaben | − 776,48 € |
| Netto | 1.886,52 € |
Beispiel 2: TVöD VKA, 3.200 € Monatsentgelt, Steuerklasse III, zwei Kinder
Hier beträgt die Jahressonderzahlung 2.720 €. Davon gehen 430 € Lohnsteuer und 568,48 € Sozialabgaben ab, es bleiben 1.721,52 € netto. Die Pflegeversicherung ist mit zwei Kindern unter 25 etwas günstiger.
Mit Kirchensteuer verringert sich das Netto um 8 oder 9 % der Lohnsteuer auf die Jahressonderzahlung.
Im November auf der Abrechnung
Weil Gehalt und Jahressonderzahlung zusammen ausgezahlt werden, ist die Novemberabrechnung deutlich höher als sonst. Im Beispiel 1 kommen zum normalen Monatsnetto von rund 2.713 € noch 1.886,52 € dazu, zusammen gut 4.599 €.
Ihr Wert
Den Prozentsatz und Ihr Monatsentgelt geben Sie im Weihnachtsgeld-Rechner ein. Ihr Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe zeigt der TVöD-Rechner, der auch die Jahressonderzahlung automatisch berücksichtigt.
Quellen: § 20 TVöD und § 20 TV-L; Tarifeinigung TVöD vom 6. April 2025 für Bund und Kommunen; Sätze im TV-L laut Änderungstarifvertrag Nr. 14; § 39b Abs. 3 EStG und § 23a SGB IV auf gesetze-im-internet.de. Stand: Oktober 2026.
