Stufenaufstieg im öffentlichen Dienst: mehr Gehalt ohne Beförderung
Im öffentlichen Dienst steigt das Gehalt nicht nur mit Tariferhöhungen. Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen, und wer lange genug in derselben Gruppe arbeitet, rückt automatisch auf. Dieser Beitrag erklärt, wann der nächste Aufstieg kommt, wie viel er bringt und was ihn verzögern oder beschleunigen kann.
Die Laufzeiten nach § 16
TVöD und TV-L regeln die Stufenlaufzeiten in § 16 gleich. Sie erreichen Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5. Zusammengerechnet dauert der Weg von Stufe 1 bis zur Endstufe 15 Jahre.
Eine Ausnahme ist die Entgeltgruppe 1. Sie hat nur fünf Stufen, beginnt immer in Stufe 2, und jede weitere Stufe folgt nach vier Jahren.
Das höhere Entgelt gibt es ab Beginn des Monats, in dem die neue Stufe erreicht wird. Wer also am 20. eines Monats aufsteigt, bekommt schon für diesen ganzen Monat das Entgelt der neuen Stufe.
Was ein Aufstieg bringt
Die Sprünge zwischen den Stufen sind unterschiedlich groß. Die folgende Tabelle zeigt drei Beispiele aus den aktuellen Tabellen, jeweils brutto im Monat bei Vollzeit:
| Stufe | TVöD VKA E 9b | TV-L E 9b | TVöD VKA E 13 |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 (Einstieg) | 3.779,84 € | 3.620,10 € | 4.901,11 € |
| Stufe 2 (nach 1 Jahr) | 4.039,01 € | 3.870,81 € | 5.279,32 € |
| Stufe 3 (nach 3 Jahren) | 4.203,56 € | 4.035,07 € | 5.709,87 € |
| Stufe 4 (nach 6 Jahren) | 4.690,55 € | 4.488,99 € | 6.177,31 € |
| Stufe 5 (nach 10 Jahren) | 4.979,11 € | 4.875,10 € | 6.727,38 € |
| Stufe 6 (nach 15 Jahren) | 5.313,37 € | 5.014,87 € | 7.025,87 € |
In E 9b des TVöD VKA liegen zwischen Stufe 1 und Stufe 6 gut 1.533 Euro brutto im Monat, das sind rund 41 Prozent mehr. In E 13 sind es sogar knapp 2.125 Euro. Der größte Einzelsprung in E 9b liegt zwischen Stufe 3 und 4 mit knapp 487 Euro. Im TV-L fällt auf, dass E 9a und E 9b in den Stufen 1 und 2 gleich viel zahlen und sich erst ab Stufe 3 unterscheiden.
Wie viel davon netto ankommt, hängt von Steuerklasse und Abgaben ab. Im TVöD-Rechner sehen Sie für Ihre Gruppe den Netto-Zuwachs der nächsten Stufe und den kompletten Stufenverlauf als Diagramm.
Leistung kann die Laufzeit verändern
Die Laufzeiten sind nicht völlig starr. Nach § 17 Abs. 2 kann der Arbeitgeber die Zeit bis zum Erreichen der Stufen 4 bis 6 verkürzen, wenn Ihre Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen. Bei Leistungen erheblich unter dem Durchschnitt kann er sie verlängern. Eine Verlängerung muss er jährlich überprüfen, und gegen sie können Sie sich bei einer betrieblichen Kommission beschweren, die zur Hälfte vom Personal- oder Betriebsrat besetzt ist. In der Praxis sind solche Abweichungen eher selten.
Unterbrechungen: Was zählt und was nicht
Die Stufenlaufzeit setzt eine ununterbrochene Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber voraus. Einige Zeiten zählen trotzdem voll mit, der TV-L nennt in § 17 Abs. 3 unter anderem Mutterschutzfristen, Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen und bezahlten Urlaub. Elternzeit und andere Unterbrechungen bis zu drei Jahren schaden nicht, werden aber auch nicht angerechnet: Die Uhr bleibt stehen und läuft danach weiter. Dauert eine Unterbrechung länger als drei Jahre, werden Sie eine Stufe zurückgesetzt.
Wichtig für Teilzeitkräfte: Zeiten in Teilzeit werden voll angerechnet. Wer mit 50 Prozent arbeitet, steigt genauso schnell auf wie eine Vollzeitkraft.
Stufe bei Einstellung und Höhergruppierung
Neu Eingestellte ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen in Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung geht es in Stufe 2, bei einem anderen Arbeitgeber erworbene Erfahrung von mindestens drei Jahren führt in der Regel zu Stufe 3. Im TV-L gilt seit März 2026 außerdem: Übernommene Auszubildende mit mindestens der Note „befriedigend“ erreichen Stufe 2 schon nach sechs Monaten.
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe von vorn. Im TVöD behalten Sie dabei Ihre Stufe, im TV-L werden Sie nach dem Betrag zugeordnet. Wie das genau funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Eingruppierung. Einen Überblick über alle Gehaltsbestandteile finden Sie im Ratgeber zum TVöD- und TV-L-Gehalt 2026.
