TVöD- und TV-L-Gehalt 2026: Entgeltgruppen, Stufen und Netto verständlich erklärt

Redaktion
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2026-09-24
TVöD- und TV-L-Gehalt 2026: Entgeltgruppen, Stufen und Netto verständlich erklärt

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Gehalt im öffentlichen Dienst: Warum eine Tabelle alles entscheidet

Wer bei einer Kommune, beim Bund oder bei einem Bundesland angestellt ist, verhandelt sein Gehalt in aller Regel nicht selbst. Es steht in einer Tabelle. Welche Zeile und welche Spalte gilt, hängt von zwei Dingen ab: der Entgeltgruppe, die sich aus der Tätigkeit ergibt, und der Stufe, die mit der Berufserfahrung wächst. Das klingt starr, hat aber einen Vorteil: Jede und jeder kann nachrechnen, was eine Stelle bringt und wie sich das Gehalt über die Jahre entwickelt.

Dieser Ratgeber erklärt, wie die Tabellen von TVöD und TV-L aufgebaut sind, welche Werte seit den Tariferhöhungen 2026 gelten, wie der Stufenaufstieg funktioniert und was vom Bruttogehalt netto übrig bleibt. Alle Beispiele können Sie direkt im TVöD-Rechner mit Ihren eigenen Angaben nachrechnen.

Drei Tarifverträge, drei Tabellen

Im öffentlichen Dienst gibt es nicht den einen Tarifvertrag. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD. Er hat zwei Tabellen: eine für den Bund und eine für die kommunalen Arbeitgeber, die in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisiert sind. Wer bei einer Stadt, einem Landkreis, einem kommunalen Krankenhaus oder einem kommunalen Versorgungsbetrieb arbeitet, fällt in der Regel unter den TVöD VKA.

Die Bundesländer haben ihren eigenen Tarifvertrag, den TV-L. Er gilt für Angestellte der Landesverwaltungen, der Hochschulen, der Unikliniken und für angestellte Lehrkräfte. Eine Ausnahme ist Hessen: Das Land wendet den TV-L nicht an, sondern einen eigenen Landestarifvertrag mit abweichenden Werten.

Neben diesen allgemeinen Tabellen gibt es Sondertabellen, etwa für Pflegekräfte, für den Sozial- und Erziehungsdienst oder für Ärztinnen und Ärzte. Dieser Ratgeber und unser Rechner beziehen sich auf die allgemeinen Tabellen mit den Entgeltgruppen 1 bis 15.

Die Tariferhöhungen 2026

Für Bund und Kommunen gilt die Tarifeinigung vom 6. April 2025. Die Tabellenentgelte stiegen zum 1. April 2025 um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro im Monat. Zum 1. Mai 2026 folgte eine zweite Stufe mit weiteren 2,8 Prozent. Diese Tabelle gilt bis zum Ende der Laufzeit am 31. März 2027.

Für die Länder haben sich die Tarifparteien am 14. Februar 2026 geeinigt. Die Tabellenentgelte im TV-L stiegen zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens um 100 Euro. Vereinbart sind außerdem weitere 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Der Mindestbetrag hilft vor allem den unteren Entgeltgruppen, bei denen 2,8 Prozent weniger als 100 Euro ausmachen würden.

Die folgende Übersicht zeigt einige typische Werte der aktuell gültigen Tabellen, jeweils als monatliches Bruttoentgelt bei Vollzeit:

EntgeltgruppeTVöD VKATVöD BundTV-L
E 5, Stufe 33.449,05 €3.449,05 €3.430,99 €
E 9b, Stufe 34.203,56 €4.267,03 €4.035,07 €
E 11, Stufe 35.046,03 €5.046,03 €4.748,43 €
E 13, Stufe 14.901,11 €4.901,11 €4.759,37 €
E 13, Stufe 56.727,38 €6.727,38 €6.573,97 €
E 15, Stufe 68.204,11 €8.204,11 €7.854,52 €

Auffällig ist: Bund und Kommunen zahlen in den meisten Entgeltgruppen identisch. Unterschiede gibt es in E 1 und in den Gruppen 9a bis 9c. Der TV-L liegt in fast allen Zellen etwas darunter, in den oberen Gruppen teils um mehrere hundert Euro.

Die Entgeltgruppe: Was Sie tun, bestimmt, was Sie bekommen

Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Tätigkeit, nicht aus dem Abschluss allein. Maßgeblich ist die Entgeltordnung des jeweiligen Tarifvertrags. Sie beschreibt Tätigkeitsmerkmale, und die Stelle wird der Gruppe zugeordnet, deren Merkmale die Tätigkeit überwiegend erfüllt. Als grobe Orientierung gilt:

E 1 bis E 4: einfache Tätigkeiten, oft ohne oder mit kurzer Ausbildung.

E 5 bis E 9a: Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung.

E 9b bis E 12: Tätigkeiten mit Bachelor- oder Fachhochschulabschluss.

E 13 bis E 15: Tätigkeiten mit Master- oder Universitätsabschluss und Leitungsfunktionen.

Wer eine höherwertige Tätigkeit übertragen bekommt, wird höhergruppiert. Dabei unterscheiden sich die Tarifverträge: Im TVöD behalten Sie Ihre Stufe (stufengleiche Höhergruppierung). Im TV-L landen Sie in der Stufe, in der Sie mindestens Ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens aber in Stufe 2. Fällt der Zuwachs zu gering aus, gibt es einen Garantiebetrag von 100 Euro (E 2 bis 8) oder 180 Euro (E 9a bis 15). In beiden Fällen beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe von vorn.

Die Stufe: Erfahrung zahlt sich aus

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen. Stufe 1 und 2 sind Grundentgelt, die Stufen 3 bis 6 heißen Entwicklungsstufen. Bei der Einstellung ohne einschlägige Berufserfahrung beginnen Sie in Stufe 1. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung geht es in Stufe 2, mit mindestens drei Jahren meist in Stufe 3. Arbeitgeber können zur Gewinnung von Fachkräften außerdem förderliche Zeiten anrechnen.

Danach steigen Sie nach festen Laufzeiten auf. Diese sind in § 16 von TVöD und TV-L gleich geregelt:

StufeVerweildauererreicht nach insgesamt
Stufe 11 JahrEinstieg
Stufe 22 Jahre1 Jahr
Stufe 33 Jahre3 Jahren
Stufe 44 Jahre6 Jahren
Stufe 55 Jahre10 Jahren
Stufe 6Endstufe15 Jahren

Die Endstufe erreichen Sie also nach 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe. Bei erheblich über- oder unterdurchschnittlicher Leistung kann der Arbeitgeber die Laufzeit ab Stufe 3 verkürzen oder verlängern. Teilzeit verlängert die Stufenlaufzeit nicht. In der Entgeltgruppe 1 gilt eine Sonderregel: Sie beginnt immer in Stufe 2, jede weitere Stufe folgt nach vier Jahren.

Wie viel ein Aufstieg bringt, schwankt stark. In E 9b des TVöD VKA liegen zwischen Stufe 3 und Stufe 4 knapp 487 Euro brutto, in E 3 zwischen Stufe 2 und 3 dagegen nur gut 50 Euro. Unser Rechner zeigt für Ihre Gruppe den kompletten Stufenverlauf als Diagramm.

Jahressonderzahlung: das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst

Einmal im Jahr, mit dem Novembergehalt, kommt die Jahressonderzahlung. Sie wird als Prozentsatz eines Monatsentgelts berechnet. Grundlage ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli, August und September. Seit 2026 gelten im TVöD deutlich höhere Sätze:

EntgeltgruppenTVöD VKATVöD BundTV-L
E 1–485 %95 %87,43 %
E 5–885 %95 %88,14 %
E 9a–1185 %90 %74,35 %
E 1285 %90 %46,47 %
E 1385 %75 %46,47 %
E 14–1585 %75 %32,53 %

Für E 9b, Stufe 3 im TVöD VKA bedeutet das 85 Prozent von 4.203,56 Euro, also rund 3.573 Euro brutto. Weil die Zahlung zum laufenden Gehalt hinzukommt, wird sie mit einem höheren Steuersatz belastet. Netto bleiben in Steuerklasse I nach unserer Berechnung rund 1.915 Euro. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Jahressonderzahlung 2026.

Vom Brutto zum Netto

Vom Tabellenentgelt gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Hinzu kommt im öffentlichen Dienst häufig ein Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung, der je nach Kasse unterschiedlich hoch ist. Ihn berücksichtigt unser Rechner nicht, weil er regional stark variiert.

Ein Beispiel: E 9b, Stufe 3 im TVöD VKA, Vollzeit, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, 2,9 Prozent Zusatzbeitrag. Aus 4.203,56 Euro brutto werden rund 2.735 Euro netto im Monat. Verheiratete in Steuerklasse III kommen mit demselben Brutto auf gut 3.064 Euro. Mit Jahressonderzahlung beträgt das Jahresnetto in Steuerklasse I rund 34.740 Euro.

Teilzeit: anteilig, aber nicht ganz proportional

Wer Teilzeit arbeitet, erhält das Tabellenentgelt anteilig. Bei 50 Prozent sind das in unserem Beispiel 2.101,78 Euro brutto. Netto bleiben rund 1.545 Euro, also mehr als die Hälfte des Vollzeit-Nettos. Der Grund ist die Steuerprogression: Bei geringerem Einkommen fällt der Steuersatz niedriger aus. Auch die Jahressonderzahlung wird anteilig gezahlt, die Stufenlaufzeit läuft dagegen unverändert weiter.

So nutzen Sie den TVöD-Rechner

Wählen Sie zuerst Ihren Tarifvertrag, dann Entgeltgruppe und Stufe. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, stellen Sie den Beschäftigungsumfang ein. Mit Steuerklasse, Kindern, Kirchensteuer, Bundesland und dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse wird das Netto genauer. Der Rechner zeigt Ihnen außerdem, was die nächste Stufe und eine Höhergruppierung brutto und netto bringen würden und wann Sie welche Stufe erreichen.

Beachten Sie: Zulagen, Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit, Überstunden und Leistungsentgelte sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Verbindlich ist Ihre Gehaltsabrechnung.

Fazit

Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist transparent: Tarifvertrag, Entgeltgruppe und Stufe legen es fest. Die Erhöhungen 2026 haben die Tabellen um 2,8 Prozent angehoben, und die Jahressonderzahlung ist im TVöD deutlich gestiegen. Wer wissen will, was konkret auf dem Konto landet, sollte mit den eigenen Daten rechnen. Den TVöD-Rechner finden Sie oben auf dieser Seite. Für eine Detailrechnung mit Freibeträgen hilft zusätzlich der Brutto-Netto-Rechner.

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