TVöD-Rechner 2026

Was verdienen Sie im öffentlichen Dienst? Wählen Sie Tarifvertrag, Entgeltgruppe und Stufe — der Rechner zeigt Brutto, Netto, Jahressonderzahlung und wann Sie die nächste Stufe erreichen.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertTabellen Stand 2026

Aktuelle Entgelttabellen

TVöD VKA und TVöD Bund: gültig ab 1. Mai 2026 (+2,8 %). TV-L: gültig ab 1. April 2026 (+2,8 %, mindestens 100 €). Die nächsten Erhöhungen sind für den TV-L zum 1. März 2027 vereinbart; der TVöD läuft bis 31. März 2027.

Tarif & Eingruppierung

%

Steuer & Sozialversicherung

%
Ihr Netto-Gehalt · TVöD VKA (Kommunen) · E 9b/3

2.735,37 €

pro Monat · 34.739,33 € Jahresnetto inkl. JSZ

Brutto pro Monat

4.203,56 €

Jahresbrutto inkl. JSZ

54.015,75 €

Jahressonderzahlung

Bemessungssatz

85 %

brutto

3.573,03 €

davon netto ca.

1.914,90 €

wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt

Was bringt der nächste Schritt?

Nächste Stufe

Stufe 4 · nach 3 Jahren

+486,99 € brutto

+259,82 € netto

Höhergruppierung

E 9c · stufengleich, Stufe 3

+391,20 € brutto

+209,20 € netto

Stufenverlauf Ihrer Entgeltgruppe (E 9b)

Monatliches Brutto je Stufe (bei Ihrem Beschäftigungsumfang) und Jahre bis zum Erreichen

Stufenaufstieg — Zeitleiste

  1. 1Einstieg
  2. 2nach 1 J.
  3. 3nach 3 J.aktuell
  4. 4nach 6 J.
  5. 5nach 10 J.
  6. 6nach 15 J.

Aufschlüsselung pro Monat

Brutto (Tabellenentgelt)4.203,56 €
− Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer553,92 €
− Sozialabgaben (AN-Anteil)914,27 €
Netto2.735,37 €

Annahmen & Hinweise

  • Berechnet wird das reine Tabellenentgelt der allgemeinen Entgelttabelle. Zulagen, Zuschläge, Überstunden, Leistungsentgelt, Besitzstände und Sondertabellen (z. B. Pflege, Sozial- und Erziehungsdienst, Ärzte, 2 Ü/15 Ü) sind nicht enthalten.
  • Jahressonderzahlung ab 2026: TVöD VKA einheitlich 85 %, TVöD Bund 95 % (E 1–8), 90 % (E 9a–12), 75 % (E 13–15); TV-L 87,43 % (E 1–4), 88,14 % (E 5–8), 74,35 % (E 9a–11), 46,47 % (E 12–13), 32,53 % (E 14–15). Basis ist vereinfacht das aktuelle Monatsentgelt statt des Durchschnitts Juli bis September.
  • Netto nach Lohnsteuertarif 2026 mit gesetzlicher Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Zusatzversorgung (VBL/ZVK) und ein eventueller Arbeitnehmerbeitrag dazu sind nicht berücksichtigt.
  • Stufenlaufzeiten nach § 16 TVöD/TV-L: 1, 2, 3, 4 und 5 Jahre (E 1: je 4 Jahre). Bei sehr guter oder schlechter Leistung kann die Laufzeit verkürzt oder verlängert werden. Unverbindliche Berechnung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Wie sich das Gehalt im öffentlichen Dienst zusammensetzt: Eingruppierung, Stufenaufstieg, die Tariferhöhungen 2026, Teilzeit und was netto übrig bleibt — mit Beispielen aus den aktuellen Tabellen.

2026-09-2410 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Das hängt von Entgeltgruppe und Stufe ab. Seit dem 1. Mai 2026 reicht die allgemeine Tabelle des TVöD VKA von 2.534,55 € (E 1, Stufe 2) bis 8.204,11 € (E 15, Stufe 6) brutto im Monat bei Vollzeit. Ein typischer Wert: E 9b, Stufe 3 bringt im TVöD VKA 4.203,56 € brutto. Hinzu kommt die Jahressonderzahlung im November. Unser Rechner zeigt Ihnen Brutto und Netto für jede Kombination.

Der TVöD gilt für Beschäftigte des Bundes (TVöD Bund) und der Kommunen (TVöD VKA), der TV-L für die Bundesländer außer Hessen. Die Tabellen von Bund und VKA sind in den meisten Entgeltgruppen identisch, weichen aber in E 1 und E 9a bis 9c ab. Der TV-L hat eigene, etwas niedrigere Tabellenwerte, eine andere Laufzeit und andere Sätze bei der Jahressonderzahlung.

Nach § 16 TVöD und TV-L erreichen Sie Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach fünf weiteren Jahren. Die Endstufe erreichen Sie also nach insgesamt 15 Jahren. In E 1 beginnt man in Stufe 2 und steigt alle vier Jahre auf. Bei erheblich über- oder unterdurchschnittlicher Leistung kann die Laufzeit verkürzt oder verlängert werden.

Ab 2026 gelten im TVöD neue Sätze: bei den Kommunen (VKA) einheitlich 85 % eines Monatsentgelts, beim Bund 95 % in E 1–8, 90 % in E 9a–12 und 75 % in E 13–15. Im TV-L bleiben die Sätze unverändert: 87,43 % (E 1–4), 88,14 % (E 5–8), 74,35 % (E 9a–11), 46,47 % (E 12–13) und 32,53 % (E 14–15). Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt von Juli bis September; ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt.

Teilzeitbeschäftigte erhalten das Tabellenentgelt anteilig im Verhältnis ihrer vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft (§ 24 Abs. 2 TVöD/TV-L). Wer 75 % arbeitet, bekommt 75 % des Tabellenwerts — und auch die Jahressonderzahlung anteilig. Netto fällt der Rückgang wegen der Steuerprogression meist etwas geringer aus. Stellen Sie im Rechner einfach Ihren Beschäftigungsumfang ein.

Bei Steuerklasse I ohne Kinder bleiben in mittleren Entgeltgruppen grob 63 bis 66 % des Bruttos. Beispiel: E 9b, Stufe 3 im TVöD VKA mit 4.203,56 € brutto ergibt nach unserer Berechnung rund 2.735 € netto im Monat (gesetzlich versichert, 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer). Steuerklasse III, Kinder und Kirchensteuer verändern das Ergebnis deutlich — deshalb lohnt sich die individuelle Berechnung.

Das regelt § 17 Abs. 4 — und hier unterscheiden sich die Tarifverträge. Im TVöD (Bund und Kommunen) gilt die stufengleiche Höhergruppierung: Sie behalten Ihre Stufe in der höheren Entgeltgruppe. Im TV-L werden Sie der Stufe zugeordnet, in der Sie mindestens Ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten (mindestens Stufe 2); ist der Zuwachs kleiner als 100 € (E 2–8) bzw. 180 € (E 9a–15), gibt es stattdessen einen Garantiebetrag. In beiden Fällen beginnt die Stufenlaufzeit neu. Unser Rechner zeigt im Vergleich, was die nächsthöhere Entgeltgruppe brutto und netto bringt.

Im TV-L steigen die Tabellenentgelte laut Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 zum 1. März 2027 um weitere 2,0 % und zum 1. Januar 2028 um 1,0 %. Der TVöD für Bund und Kommunen läuft bis zum 31. März 2027; die nächste Tarifrunde beginnt voraussichtlich Anfang 2027. Wir aktualisieren die Tabellen, sobald neue Werte feststehen.