R

Scheidungskosten-Rechner

Berechnen Sie Ihre Scheidungskosten — einvernehmlich oder strittig. Mit Verfahrenskostenhilfe-Check und versteckten Kosten.

Aktuell 2026
DSGVO-konform
Sofort-Ergebnis

Einkommen & Vermögen

Versorgungsausgleich & Kinder

Nur abwählen bei Ehe unter 3 Jahren oder notariellem Verzicht

0

Art der Scheidung

Verfahrenskostenhilfe

Berechnen Sie auch den Kindesunterhalt

Unterhaltsrechner

Ratgeber rund um Scheidungskosten

Alles rund um Scheidungskosten, Ablauf und Spartipps

Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026?
Leitartikel

Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026?

Alle Kosten einer Scheidung im Überblick: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Verfahrenswert und versteckte Kosten — einfach erklärt.

13 Min. Lesezeit

Das könnte Sie auch interessieren

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung liegen typischerweise zwischen 1.500 € und 4.000 €, abhängig vom Einkommen beider Partner und dem gemeinsamen Vermögen. Eine strittige Scheidung kann leicht 5.000 € bis 15.000 € oder mehr kosten, da zwei Anwälte und möglicherweise Zusatzverfahren (Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinn) anfallen.

Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem dreifachen des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens, zuzüglich 5 % des gemeinsamen Vermögens. Kommt ein Versorgungsausgleich hinzu, erhöht sich der Verfahrenswert um 10 % des gemeinsamen Jahreseinkommens pro auszugleichendem Anrecht. Der Mindest-Verfahrenswert beträgt 4.000 €.

Ja, mindestens ein Anwalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner kann dem Antrag zustimmen, ohne einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Das spart erhebliche Kosten.

Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach dem Trennungsjahr noch etwa 4-8 Monate. Das Trennungsjahr ist Pflicht. Bei einer strittigen Scheidung können sich die Verfahren über 1-3 Jahre hinziehen, insbesondere wenn Sorgerecht, Unterhalt oder Zugewinn strittig sind.

Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist staatliche Unterstützung für die Kosten eines Scheidungsverfahrens. Sie steht Personen mit niedrigem Einkommen zu. Das verfügbare Einkommen nach Abzug von Freibeträgen, Unterhaltspflichten und Wohnkosten muss unter 20 € liegen. Die Kosten werden dann vom Staat übernommen oder in Raten zurückgezahlt.

Bei einer strittigen Scheidung fallen die Anwaltskosten doppelt an (zwei Anwälte statt einem), und jedes zusätzliche Verfahren (Zugewinn, Sorgerecht, Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung) hat eigene Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die Gesamtkosten sind oft 3-5 mal so hoch wie bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig zwischen den Ehepartnern. Er erhöht den Verfahrenswert und damit die Gerichts- und Anwaltskosten. Bei einer Ehe unter 3 Jahren oder durch notariellen Verzicht kann er ausgeschlossen werden.

Seit 2013 können Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Scheidung existenziell notwendig ist (z. B. bei häuslicher Gewalt). Anwaltskosten für begleitende Verfahren (Zugewinn, Unterhalt) können unter Umständen als Werbungskosten absetzbar sein.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die Folgen der Scheidung (Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Hausrat) einvernehmlich vor dem Scheidungstermin. Sie wird notariell beurkundet und vermeidet teure Zusatzverfahren vor Gericht. Die Notarkosten sind in der Regel deutlich günstiger als getrennte Gerichtsverfahren.

Die effektivsten Wege: 1) Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt. 2) Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar statt einzelne Gerichtsverfahren. 3) Mediation bei Meinungsverschiedenheiten. 4) Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn das Einkommen gering ist. 5) Online-Scheidung nutzen (gleiche rechtliche Wirkung, aber oft günstigere Anwälte).