Rentenerhöhung 2026: 4,24 Prozent mehr seit dem 1. Juli
Rund 21 Millionen Menschen in Deutschland beziehen eine gesetzliche Rente, und für alle gab es zum 1. Juli 2026 dieselbe Nachricht: Die Renten sind um 4,24 Prozent gestiegen. Der aktuelle Rentenwert, also der Monatsbetrag, den ein Entgeltpunkt wert ist, stieg von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Das ist nach 4,57 Prozent im Jahr 2024 und 3,74 Prozent im Jahr 2025 die dritte kräftige Erhöhung in Folge.
Auf dem Konto kommt allerdings weniger an als 4,24 Prozent. Kranken- und Pflegeversicherung ziehen einen Teil ab, und wer Steuern zahlt, gibt vom Plus noch einmal einen Anteil an das Finanzamt ab. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie die Rentenerhöhung zustande kommt, was netto davon übrig bleibt und was für Juli 2027 zu erwarten ist. Ihre eigenen Zahlen können Sie jederzeit im Rentenerhöhungs-Rechner nachrechnen.
Wie die Rentenanpassung berechnet wird
Die Renten folgen den Löhnen. Maßgeblich ist nach § 68 SGB VI vor allem, wie stark die Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr gestiegen sind. Dazu kommt ein Korrekturfaktor, der Abweichungen zwischen der Lohnstatistik und den tatsächlich beitragspflichtigen Entgelten ausgleicht. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern abbildet, spielt derzeit keine Rolle: Die sogenannte Haltelinie garantiert ein Rentenniveau von mindestens 48 Prozent vor Steuern. Mit dem Rentenpaket 2025 wurde diese Haltelinie bis einschließlich der Rentenanpassung 2031 verlängert.
Das Verfahren läuft jedes Jahr gleich ab: Im März gibt das Bundesarbeitsministerium den Anpassungssatz bekannt, im Frühjahr beschließt das Bundeskabinett die Rentenwertbestimmungsverordnung, und der Bundesrat stimmt zu. 2026 war das am 12. Juni der Fall. Seit dem 1. Juli 2023 gilt dabei ein bundeseinheitlicher Rentenwert, Ost und West werden nicht mehr getrennt berechnet.
So viel mehr Rente gibt es brutto
Weil jede Rente aus Entgeltpunkten mal Rentenwert berechnet wird, steigt jede gesetzliche Rente um genau denselben Prozentsatz. Das gilt für Altersrenten ebenso wie für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Ein paar Beispiele:
- 1.000 € brutto werden zu 1.042,41 € (+42,41 €)
- 1.500 € brutto werden zu 1.563,62 € (+63,62 €)
- 2.000 € brutto werden zu 2.084,82 € (+84,82 €)
- Die Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst (45 Entgeltpunkte) steigt von 1.835,55 € auf 1.913,40 € (+77,85 €)
Die Beträge lassen sich einfach selbst prüfen: Bruttorente geteilt durch 40,79 mal 42,52. Wer seine Rentenanpassungsmitteilung zur Hand hat, findet dort den exakten neuen Zahlbetrag.
Was von der Erhöhung netto übrig bleibt
Von der Bruttorente gehen bei gesetzlich versicherten Rentnern zwei Beiträge ab. Zur Krankenversicherung zahlen Rentner 7,3 Prozent, also den halben allgemeinen Beitragssatz, plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent, der Rentneranteil zur Krankenversicherung also bei 8,75 Prozent. Die Pflegeversicherung tragen Rentner dagegen allein: 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent.
Zusammen sind das bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag 12,35 Prozent, bei Kinderlosen 12,95 Prozent. Von 63,62 Euro Bruttoplus bleiben damit ohne Steuern rund 55,76 Euro netto übrig. Ein höherer Zusatzbeitrag der eigenen Kasse verringert das Plus leicht. Wichtig zu wissen: Ändert die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, wirkt das bei Rentnern erst mit zwei Monaten Verzögerung.
Die Steuer: Jede Erhöhung ist voll steuerpflichtig
Hier liegt der Punkt, den viele unterschätzen. Renten werden nachgelagert besteuert, allerdings nur mit einem Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Wer 2018 in Rente gegangen ist, versteuert 76 Prozent, wer 2026 beginnt, 84 Prozent. Der steuerfreie Rest wird aber nicht als Prozentsatz, sondern im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben, der sogenannte Rentenfreibetrag.
Die Folge: Jede spätere Rentenerhöhung ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Mit jeder Anpassung wächst der steuerpflichtige Teil der Rente also schneller als die Rente selbst. Steuern fallen erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Abgezogen werden vorher unter anderem 102 Euro Werbungskosten-Pauschbetrag, 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag sowie die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Ein Beispiel: Eine Rentnerin mit Rentenbeginn 2018 und 1.500 Euro Bruttorente vor der Erhöhung kommt 2025 auf ein zu versteuerndes Einkommen von rund 12.190 Euro, also knapp unter dem Grundfreibetrag. Durch die Erhöhung steigt es 2026 auf rund 12.530 Euro. Die Steuer ist mit etwa 25 Euro im Jahr zunächst gering, sie wächst aber mit jeder weiteren Erhöhung. Wie Sie prüfen, ob Sie betroffen sind, erklärt unser Beitrag Durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig?.
Der Rentenwert der letzten Jahre im Überblick
Die Tabelle zeigt, wie sich der aktuelle Rentenwert seit 2016 entwickelt hat. Bis 2022 ist der Wert West angegeben, seit dem 1. Juli 2023 gilt ein einheitlicher Wert für ganz Deutschland.
| ab 1. Juli | Rentenwert | Erhöhung |
|---|---|---|
| 2016 | 30,45 € | +4,25 % |
| 2017 | 31,03 € | +1,90 % |
| 2018 | 32,03 € | +3,22 % |
| 2019 | 33,05 € | +3,18 % |
| 2020 | 34,19 € | +3,45 % |
| 2021 | 34,19 € | Nullrunde (West) |
| 2022 | 36,02 € | +5,35 % |
| 2023 | 37,60 € | +4,39 % |
| 2024 | 39,32 € | +4,57 % |
| 2025 | 40,79 € | +3,74 % |
| 2026 | 42,52 € | +4,24 % |
In zehn Jahren ist der Rentenwert damit um rund 40 Prozent gestiegen. Die Nullrunde 2021 war eine Folge der Corona-Krise: Die Löhne waren 2020 gesunken, eine Rentenkürzung verhindert aber die Rentengarantie.
Rentenerhöhung 2027: Was die Prognose sagt
Für den 1. Juli 2027 gibt es noch keinen Beschluss. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 eine Anpassung von rund 4,4 Prozent. Der Rentenwert würde damit auf etwa 44,39 Euro steigen. Getrieben wird die Prognose vor allem vom Korrekturfaktor: 2025 wurden keine beitragsfreien Inflationsausgleichsprämien mehr gezahlt, dadurch steigen die beitragspflichtigen Entgelte stärker als zuvor. Für 2028 rechnet dieselbe Schätzung nur noch mit rund 2,3 Prozent.
Entscheidend sind am Ende die tatsächlichen Lohndaten für 2026, die im Frühjahr 2027 vorliegen. Alle Zahlen für 2027 sind deshalb Prognosen. Im Rechner ist die Erhöhung 2027 als eigener Schieberegler hinterlegt, damit Sie auch vorsichtigere oder optimistischere Annahmen durchspielen können.
Besonderheiten bei Witwen- und Erwerbsminderungsrente
Hinterbliebenenrenten steigen um denselben Prozentsatz. Zusätzlich steigt aber der Freibetrag, bis zu dem eigenes Einkommen nicht angerechnet wird: Er beträgt das 26,4-Fache des Rentenwerts und klettert damit von 1.076,86 Euro auf 1.122,53 Euro netto im Monat. Wer eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags hat, dem werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags angerechnet. Weil der Freibetrag steigt, sinkt die Anrechnung, und die Witwenrente kann dadurch stärker steigen als 4,24 Prozent. Details dazu zeigt der Witwenrente-Rechner.
Auch Erwerbsminderungsrenten steigen um 4,24 Prozent. Der Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten, die zwischen 2001 und 2018 begonnen haben, ist ein Prozentsatz der Rente und wächst deshalb automatisch mit.
Wann das Geld ankommt
Die Erhöhung gilt ab dem Rentenmonat Juli. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt seine Rente im Voraus, also Ende Juni für den Juli. Alle anderen erhalten sie nachträglich am Monatsende, die erste erhöhte Zahlung also Ende Juli. Beantragen muss niemand etwas: Die Anpassung erfolgt automatisch, begleitet von der Rentenanpassungsmitteilung.
Fazit: Das Plus ist echt, aber kleiner als 4,24 Prozent
Die Rentenerhöhung 2026 bringt spürbar mehr Geld: Bei 1.500 Euro brutto sind es gut 63 Euro im Monat. Netto bleiben nach Kranken- und Pflegeversicherung rund 56 Euro, bei Steuerpflicht etwas weniger. Wer knapp unter dem Grundfreibetrag liegt, sollte genau hinschauen, denn jede Erhöhung ist voll steuerpflichtig. Rechnen Sie Ihre persönliche Situation im Rentenerhöhungs-Rechner durch. Wie hoch Ihre künftige Rente insgesamt ausfällt, zeigt der Rentenrechner, und wer neben der Rente arbeiten möchte, findet im Aktivrente-Rechner den passenden Überblick.
Alle Angaben sind sorgfältig geprüft, ersetzen aber keine individuelle Renten- oder Steuerberatung. Verbindlich ist allein die Rentenanpassungsmitteilung Ihres Rentenversicherungsträgers.
