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Durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig? So prüfen Sie es

Redaktion
7 Min. Lesezeit
2026-09-24
Durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig? So prüfen Sie es

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Warum Rentner durch eine Erhöhung plötzlich Steuern zahlen

Viele Rentnerinnen und Rentner zahlen jahrelang keine Einkommensteuer, bis eine Rentenerhöhung sie über die Grenze schiebt. Das liegt nicht an einer neuen Regel, sondern an der Art, wie Renten besteuert werden. Dieser Beitrag erklärt, warum jede Erhöhung voll steuerpflichtig ist, ab wann Steuern anfallen und wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen.

Der Rentenfreibetrag bleibt eingefroren

Steuerpflichtig ist nur ein Teil der Rente, der Besteuerungsanteil. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 2005 waren es 50 Prozent, 2020 dann 80 Prozent, und seit 2023 steigt der Anteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent.

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt dann für immer gleich. Ein Beispiel: Wer 2018 in Rente gegangen ist und 2019 eine Jahresrente von rund 14.360 Euro hatte, hat einen Rentenfreibetrag von 24 Prozent davon, also rund 3.446 Euro. Diese 3.446 Euro bleiben steuerfrei, egal wie stark die Rente später steigt. Jeder zusätzliche Euro aus Rentenerhöhungen ist deshalb voll steuerpflichtig.

Ab wann Steuern anfallen

Einkommensteuer wird erst fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. 2026 liegt er bei 12.348 Euro für Alleinstehende, bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung bei dem Doppelten. Vom steuerpflichtigen Teil der Rente werden dafür abgezogen:

  • der Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten von 102 Euro,
  • die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die bei Rentnern in voller Höhe als Sonderausgaben zählen,
  • der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro.

Bei einer Bruttorente von 1.500 Euro vor der Erhöhung und Rentenbeginn 2018 ergibt sich für 2025 ein zu versteuerndes Einkommen von rund 12.190 Euro, knapp steuerfrei. Nach der Erhöhung um 4,24 Prozent sind es 2026 rund 12.530 Euro. Die Steuer beträgt dann etwa 25 Euro im Jahr. Klein, aber der Anfang: Mit der erwarteten Erhöhung 2027 steigt das zu versteuernde Einkommen auf rund 13.220 Euro, die Steuer auf rund 130 Euro jährlich.

Steuererklärung: Wann sie Pflicht wird

Auf Renten wird keine Lohnsteuer einbehalten. Die Steuer wird erst mit der Einkommensteuererklärung festgesetzt. Eine Pflicht zur Abgabe besteht für Alleinstehende, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Achtung: Beim Gesamtbetrag der Einkünfte sind die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch nicht abgezogen. Es kann also sein, dass Sie eine Erklärung abgeben müssen, am Ende aber gar keine Steuer zahlen.

Das Finanzamt weiß ohnehin Bescheid: Die Rentenversicherung meldet jede Rente per Rentenbezugsmitteilung automatisch. Wer die Pflicht übersieht, bekommt früher oder später Post vom Finanzamt, im schlimmsten Fall mit Nachzahlungszinsen oder Verspätungszuschlag.

Weitere Einkünfte verschieben die Grenze

Die Rechnung oben gilt nur, wenn die gesetzliche Rente die einzige Einnahme ist. Betriebsrenten, Mieteinnahmen, eine private Rente oder ein Minijob mit individueller Besteuerung erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Dann wird die Grenze schneller überschritten, und die Rentenerhöhung wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet. Im Rentenerhöhungs-Rechner können Sie weitere Einkünfte pro Jahr eingeben und sehen sofort, wie sich das auf Ihr Netto auswirkt.

So nutzen Sie den Rechner für den Steuer-Check

1. Geben Sie Ihre monatliche Bruttorente ein und wählen Sie, ob sie vor oder nach der Erhöhung gilt.

2. Stellen Sie das Jahr Ihres Rentenbeginns ein. Daraus ermittelt der Rechner den Besteuerungsanteil und Ihren festgeschriebenen Rentenfreibetrag.

3. Ergänzen Sie gegebenenfalls weitere Einkünfte, Kirchensteuer und Kinderlosigkeit.

4. Der Steuer-Check zeigt, ob Sie 2026 durch die Erhöhung steuerpflichtig werden und ob das mit der Prognose für 2027 passieren würde.

Fazit

Die Rentenerhöhung selbst ist kein Grund zur Sorge, sie bringt netto fast immer deutlich mehr Geld. Wer aber knapp unter dem Grundfreibetrag liegt, sollte die Entwicklung im Blick behalten. Die Steuer fängt klein an und wächst mit jeder Erhöhung. Ein kurzer Check mit Ihren Zahlen schafft Klarheit, für die ganze Einkommensteuer hilft der Einkommensteuer-Rechner. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung, im Zweifel helfen Lohnsteuerhilfevereine oder eine Steuerberatung weiter.

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