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Rentenerhöhungs-Rechner 2026

Seit 1. Juli 2026 steigen die Renten um 4,24 %. Berechnen Sie Ihre neue Brutto- und Nettorente, den Mehrbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung und ob Sie durch die Erhöhung steuerpflichtig werden.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertRentenwert 42,52 € (Stand 2026)

Rentenanpassung 2026 ist beschlossen — 2027 nur Prognose

Der aktuelle Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 von 40,79 € auf 42,52 € gestiegen (+4,24 %), bundesweit einheitlich. Die Erhöhung für Juli 2027 legt die Bundesregierung erst im Frühjahr 2027 fest. Der Rechner nutzt dafür die Prognose der Deutschen Rentenversicherung (Frühjahrsschätzung 2026: +4,4 %), die Sie anpassen können.

Ihre Rente

€
%

Abzüge & Steuer

%
€
Ihre neue Nettorente ab 1. Juli 2026

1.364,34 €

pro Monat · +49,59 € mehr · Erhöhung +4,24 %

Brutto bis Juni 2026

1.500,00 €

Brutto ab Juli 2026

1.563,62 €

Mehr brutto

+63,62 €

pro Monat

Mehr netto

+49,59 €

pro Monat

Mehr netto pro Jahr

+595,08 €

763,44 € brutto

Werden Sie durch die Erhöhung steuerpflichtig?

Ja — durch die Erhöhung überschreitet Ihr zu versteuerndes Einkommen 2026 (rund 12.527,31 €) den Grundfreibetrag von 12.348 €. Sie müssen voraussichtlich eine Steuererklärung abgeben.

Besteuerungsanteil

76,0 %

Rentenfreibetrag

3.446,26 € pro Jahr

festgeschrieben

Steuer auf die Rente

6,17 € pro Monat

Prognose ab 1. Juli 2027Prognose +4,4 %

Unverbindliche Prognose auf Basis der angenommenen Erhöhung. Beschlossen wird der neue Rentenwert erst im Frühjahr 2027.

Brutto (Prognose)

1.632,42 €

Netto (Prognose)

1.415,23 €

Netto-Plus ggü. heute

+50,89 €

Aktueller Rentenwert seit 2016 und Ihre Rente

Balken: Rentenwert je Entgeltpunkt zum 1. Juli (bis 2022 Wert West, seit 2023 bundeseinheitlich). Linie: Ihre Bruttorente, zurückgerechnet. 2027 = Prognose.

Vorher, nachher, Prognose

* Prognose, nicht beschlossen

Aufschlüsselung pro Monat

bis 6/2026ab 7/2026ab 7/2027*
Bruttorente1.500,00 €1.563,62 €1.632,42 €
− Krankenversicherung (7,3 % + ½ Zusatzbeitrag)131,25 €136,82 €142,84 €
− Pflegeversicherung54,00 €56,29 €58,77 €
− Einkommensteuer (anteilig)0,00 €6,17 €15,58 €
Nettorente1.314,75 €1.364,34 €1.415,23 €

Annahmen & Hinweise

  • Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags; die Pflegeversicherung (3,6 %, kinderlos 4,2 %) tragen Rentner allein. Zusatzbeitrags-Änderungen wirken bei Rentnern mit zwei Monaten Verzögerung.
  • Die Steuer wird als Jahressteuer nach dem Tarif 2026 berechnet und auf Monate umgelegt. Auf Renten wird keine Lohnsteuer einbehalten — sie wird erst über die Steuererklärung fällig.
  • Den Rentenfreibetrag rechnen wir aus Ihrer heutigen Rente und den historischen Rentenwerten auf das Jahr nach Rentenbeginn zurück (bis 2022 Werte West). Den exakten Betrag finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.
  • Alle Werte sind unverbindliche Schätzungen. Verbindlich ist allein die Rentenanpassungsmitteilung Ihres Rentenversicherungsträgers.

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Rentenerhöhung 2026 und 2027: Was vom Plus netto übrig bleibtLeitartikel

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2026-09-2411 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 % gestiegen. Der aktuelle Rentenwert — der Wert eines Entgeltpunkts — stieg von 40,79 € auf 42,52 €. Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich für Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Wer 1.500 € brutto bekam, erhält jetzt rund 1.563,62 € brutto.

Das steht noch nicht fest. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 eine Anpassung von rund 4,4 % zum 1. Juli 2027. Beschlossen wird der Wert erst im Frühjahr 2027, wenn die Lohndaten für 2026 vorliegen. Für 2028 wird derzeit mit deutlich weniger gerechnet (rund 2,3 %). Im Rechner können Sie die Prognose selbst anpassen.

Von der Bruttoerhöhung gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab — zusammen meist 12,35 % (8,75 % KV bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag plus 3,6 % PV), bei Kinderlosen 12,95 %. Wer steuerpflichtig ist, zahlt auf die Erhöhung zusätzlich den vollen Grenzsteuersatz, weil der Rentenfreibetrag festgeschrieben ist. Deshalb bleiben von 63,62 € Bruttoplus je nach Fall nur etwa 40 bis 56 € netto.

Das kann passieren. Entscheidend ist, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) übersteigt. Da der Rentenfreibetrag im Jahr nach Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben wird, ist jede spätere Erhöhung voll steuerpflichtig. Bei einer Bruttorente um 1.500 € und Rentenbeginn 2018 liegt das Einkommen 2026 knapp über dem Grundfreibetrag. Der Rechner zeigt Ihnen, ob Sie betroffen sind.

Die Erhöhung gilt ab dem Rentenmonat Juli. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt die Rente am Monatsanfang im Voraus — also Ende Juni mit der Juli-Zahlung. Wer später in Rente gegangen ist, erhält sie am Monatsende, also Ende Juli. Über die neue Höhe informiert die Rentenanpassungsmitteilung, die im Sommer verschickt wird.

Ja, alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steigen um denselben Prozentsatz. Bei der Witwen- oder Witwerrente steigt zusätzlich der Freibetrag für die Einkommensanrechnung (26,4-facher Rentenwert: von 1.076,86 € auf 1.122,53 €). Wer eigenes Einkommen hat, dem wird dadurch weniger angerechnet — die Hinterbliebenenrente kann so stärker steigen als 4,24 %.

Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres (§ 68 SGB VI). Zusätzlich gilt die Haltelinie: Das Rentenniveau vor Steuern darf 48 % nicht unterschreiten — mit dem Rentenpaket 2025 verlängert bis zur Anpassung 2031. Die Bundesregierung legt den neuen Rentenwert per Rentenwertbestimmungsverordnung fest, der Bundesrat muss zustimmen. Ihre Rente ergibt sich aus Ihren Entgeltpunkten × Rentenwert × Zugangs- und Rentenartfaktor.

Nein. Die Rentenanpassung erfolgt automatisch. Prüfen Sie aber die Rentenanpassungsmitteilung: Sie zeigt die neuen Beträge für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer durch die Erhöhung erstmals über den Grundfreibetrag kommt, sollte eine Steuererklärung einplanen — die Rentenbezugsmitteilung geht ohnehin automatisch an das Finanzamt.