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Rentenrechner 2026

Wie hoch wird Ihre gesetzliche Altersrente? Der Rechner ermittelt Ihre Entgeltpunkte, den Zugangsfaktor bei früherem oder späterem Rentenbeginn und die Nettorente nach Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertRentenwert 42,52 € (Stand Juli 2026)

Wichtig: Schätzung, nicht Ihre Renteninformation

Dieser Rechner schreibt Ihr heutiges Einkommen linear fort und rechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € je Entgeltpunkt. Die verbindliche Auskunft über Ihre Ansprüche gibt allein die Deutsche Rentenversicherung — über Ihre jährliche Renteninformation oder die Rentenauskunft ab 55. Keine Renten- oder Steuerberatung.

Einkommen und Alter

Versicherungsverlauf

Abzüge und Annahmen

%
Nettorente pro Monat

1.460,26 €

Bruttorente pro Monat: 1.768,12 € · Rentenbeginn: 2053

Entgeltpunkte gesamt

41,58

0,924 pro Jahr

Zugangsfaktor

1,000

0,0 %

pro Jahr

17.523,12 €

netto

Näherung über alle Beitragsjahre mit Ihrem heutigen Gehalt. Wenn Sie Ihre Entgeltpunkte aus der Renteninformation eintragen, wird die Schätzung deutlich genauer.

Abschlag oder Zuschlag

Kein Abschlag — Sie gehen zur abschlagsfreien Altersgrenze in Rente.

Ihre Regelaltersgrenze

67 Jahre

Abschlagsfrei ab

65 Jahre

Frühestmöglicher Beginn

63 Jahre

Mit 45 Beitragsjahren erreichen Sie die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte — für Ihren Jahrgang zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Bruttorente nach Renteneintrittsalter

Jeder Monat früher kostet 0,3 %, jeder Monat später bringt 0,5 % — hier für Ihre Entgeltpunkte gerechnet.

Alle Rentenbeginne im Vergleich

AlterAnpassungBrutto/MonatNetto/Monat
63-14,4 %1.513,51 €1.290,34 €
64-10,8 %1.577,16 €1.334,30 €
650,0 %1.768,12 €1.464,51 €
660,0 %1.768,12 €1.462,34 €
67Ihre Wahl0,0 %1.768,12 €1.460,26 €
68+6,0 %1.874,21 €1.529,08 €
69+12,0 %1.980,29 €1.597,22 €
70+18,0 %2.086,38 €1.664,63 €

Von der Bruttorente gehen ab

Bruttorente pro Monat1.768,12 €
Krankenversicherung (8,75 %)154,71 €
Pflegeversicherung (3,60 %)63,65 €
Steuer (ESt, Soli, ggf. Kirchensteuer)89,50 €
Bleibt netto1.460,26 €

Besteuerungsanteil

97,5 %

Rentenfreibetrag pro Jahr

530,44 €

Ihre Rentenlücke

Monatliche Lücke

1.181,49 €

Ersatzquote

55 %

Heutiges Netto

2.641,75 €

Nettorente

1.460,26 €

Kaufkraft in heutigem Geld

855,51 €

So viel ist Ihre Nettorente bei der angenommenen Inflation in heutiger Kaufkraft wert.

Was diese Rechnung annimmt

  • Gerechnet wird mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € je Entgeltpunkt, gültig seit dem 1. Juli 2026. Künftige Rentenanpassungen sind nicht eingerechnet — sie erhöhen den Betrag nominal, gleichen aber im Wesentlichen die Inflation aus.
  • Ein Beitragsjahr mit genau dem Durchschnittsentgelt von 51.944 € ergibt exakt einen Entgeltpunkt. Ihr heutiges Gehalt wird für die künftigen Jahre unverändert fortgeschrieben; Gehaltssprünge, Teilzeit, Elternzeit und Arbeitslosigkeit bleiben unberücksichtigt.
  • Von der Rente gehen der Krankenversicherungsbeitrag der Rentner (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, zusammen 8,75 %) und der volle Pflegeversicherungsbeitrag ab. Die Steuer richtet sich nach dem Besteuerungsanteil Ihres Rentenbeginn-Jahrgangs; Kranken- und Pflegebeiträge sind dabei als Sonderausgaben abgezogen.
  • Weitere Einkünfte im Alter — Betriebsrente, private Vorsorge, Mieteinnahmen, die Rente des Partners — sind nicht berücksichtigt, erhöhen aber Ihren Steuersatz. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Renten- oder Steuerberatung.

Wichtig: Schätzung, nicht Ihre Renteninformation

Dieser Rechner schreibt Ihr heutiges Einkommen linear fort und rechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € je Entgeltpunkt. Die verbindliche Auskunft über Ihre Ansprüche gibt allein die Deutsche Rentenversicherung — über Ihre jährliche Renteninformation oder die Rentenauskunft ab 55. Keine Renten- oder Steuerberatung.

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Die vollständige Anleitung zur Rentenformel: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenwert — und was nach Kranken-, Pflegeversicherung und Steuer tatsächlich auf dem Konto landet.

2026-09-0812 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Die Rentenformel lautet: Summe der Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Die Entgeltpunkte spiegeln Ihr Einkommen im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten wider, der Zugangsfaktor berücksichtigt einen früheren oder späteren Rentenbeginn, der Rentenartfaktor beträgt bei der Altersrente 1,0 und der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 € je Punkt. Wer also 40 Entgeltpunkte gesammelt hat und regulär in Rente geht, kommt auf rund 1.700 € brutto im Monat.

Ein Entgeltpunkt entspricht einem Kalenderjahr, in dem Sie genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient haben — 2026 sind das vorläufig 51.944 €. Verdienen Sie die Hälfte, bekommen Sie 0,5 Punkte, verdienen Sie das Doppelte, 2,0 Punkte. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € den Zuwachs auf maximal 1,9521 Punkte pro Jahr. Jeder Punkt erhöht die monatliche Bruttorente aktuell um 42,52 €.

Für jeden Monat, den Sie die Altersrente vor Ihrer Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 — das sind 0,3 Prozent Abschlag pro Monat oder 3,6 Prozent pro Jahr. Wer mit 63 startet und eine Regelaltersgrenze von 67 hat, verliert 48 Monate × 0,3 Prozent = 14,4 Prozent. Bei einer Rente von 1.600 € brutto sind das rund 230 € weniger im Monat. Der Abschlag bleibt lebenslang bestehen und wirkt sich später auch auf eine Hinterbliebenenrente aus.

Zwei Wartezeiten sind entscheidend. Mit 35 Jahren Wartezeit können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 beziehen — allerdings mit vollem Abschlag bis zur Regelaltersgrenze. Mit 45 Jahren Wartezeit greift die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Für alle ab Jahrgang 1964 ist sie mit 65 Jahren abschlagsfrei möglich, also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67. Angerechnet werden dabei nicht nur Beitragszeiten aus Beschäftigung, sondern auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten.

Wer die Altersrente nach der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, erhält je Monat Aufschub einen Zuschlag von 0,5 Prozent, also 6 Prozent pro Jahr. Arbeiten Sie zusätzlich weiter, sammeln Sie in dieser Zeit auch noch neue Entgeltpunkte — beide Effekte addieren sich. Ein Jahr länger arbeiten kann die Rente so leicht um 8 bis 9 Prozent erhöhen. Rein rechnerisch dauert es rund 15 bis 17 Jahre, bis der Zuschlag die entgangenen Rentenzahlungen ausgleicht; wer gesund ist und gern arbeitet, fährt damit langfristig gut.

Steuerpflichtig ist nur der Besteuerungsanteil, der sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns richtet. Für einen Rentenbeginn 2026 sind das 84 Prozent, danach steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte je Jahrgang — 2030 sind es 86 Prozent, 2040 dann 91 Prozent, die volle Besteuerung greift erst ab 2058. Der steuerfreie Rest wird als Rentenfreibetrag in Euro festgeschrieben und ändert sich später nicht mehr. Von der steuerpflichtigen Rente ziehen Sie noch Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ab; erst der Rest trifft auf den Einkommensteuertarif mit dem Grundfreibetrag von 12.348 €.

Pflichtversicherte Rentner zahlen den halben allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag von 7,3 Prozent zuzüglich des halben Zusatzbeitrags; bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent im Jahr 2026 sind das zusammen 8,75 Prozent. Die andere Hälfte trägt der Rentenversicherungsträger. Den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung von 3,6 Prozent tragen Rentner dagegen allein; Kinderlose zahlen 4,2 Prozent, Versicherte mit mehreren Kindern unter 25 Jahren entsprechend weniger. Bei 1.600 € Bruttorente gehen so rund 198 € für Kranken- und Pflegeversicherung ab, bevor überhaupt Steuer anfällt.

Der Rechner bildet die Rentenformel, den Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI, die Altersgrenzen nach §§ 235 und 236b SGB VI sowie die Besteuerung nach § 22 EStG korrekt ab und rechnet mit den geprüften Werten für 2026. Die Unsicherheit liegt nicht in der Formel, sondern in den Annahmen: Ihr heutiges Gehalt wird linear fortgeschrieben, künftige Rentenanpassungen und Lücken im Versicherungsverlauf bleiben außen vor. Je näher Ihr Rentenbeginn rückt und je genauer Sie Ihre Entgeltpunkte aus der Renteninformation eintragen, desto belastbarer wird das Ergebnis. Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.