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Winterreifenpflicht in Deutschland: Alpine-Symbol, Bußgeld und Profiltiefe

Redaktion
5 Min. Lesezeit
2026-09-24
Winterreifenpflicht in Deutschland: Alpine-Symbol, Bußgeld und Profiltiefe

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Situative statt fester Winterreifenpflicht

In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht nach Datum. Die Regel knüpft an das Wetter an. Nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Sie ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit geeigneten Reifen ausgerüstet sind. Welche Reifen das sind, legt § 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest.

Die bekannte Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, ist keine Vorschrift, sondern eine Orientierung. Entscheidend ist der Straßenzustand, nicht der Kalender. Wer im November bei Sonnenschein mit Sommerreifen fährt, handelt nicht ordnungswidrig. Wer im März bei plötzlichem Schneefall mit Sommerreifen unterwegs ist, schon.

Nur das Alpine-Symbol zählt

Als Winterreifen im Sinne der Vorschrift gelten Reifen mit dem Alpine-Symbol: einem Bergpiktogramm mit drei Spitzen und einer Schneeflocke. Es zeigt, dass der Reifen einen genormten Test auf Schnee nach UN-Regelung ECE-R 117 bestanden hat. Das gilt für Winterreifen ebenso wie für Ganzjahresreifen.

Die frühere Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) reicht allein nicht mehr. Reifen mit M+S, aber ohne Alpine-Symbol, die bis Ende 2017 hergestellt wurden, durften übergangsweise noch bis zum 30. September 2024 bei Winterwetter gefahren werden. Diese Frist ist abgelaufen. Seit dem 1. Oktober 2024 erfüllen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol die Pflicht. Das Produktionsdatum lesen Sie an der DOT-Nummer ab.

Was droht bei Verstößen?

VerstoßBußgeldPunkte
Fahren ohne geeignete Reifen bei Winterglätte60 €1
… mit Behinderung80 €1
… mit Gefährdung100 €1
… mit Unfall120 €1
Halter ordnet die Fahrt an oder lässt sie zu75 €1

Teurer als das Bußgeld kann der Versicherungsschutz werden. Bei einem Unfall mit ungeeigneten Reifen kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Auch ein Mitverschulden kann Ihnen angerechnet werden, selbst wenn der andere den Unfall verursacht hat. Weitere Bußgelder rund ums Auto zeigt der Bußgeldrechner.

Profiltiefe: gesetzlich 1,6 mm, empfohlen 4 mm

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt für alle Pkw-Reifen 1,6 mm, auch im Winter (§ 36 StVZO). Für Schnee und Matsch ist das deutlich zu wenig. Die Lamellen eines Winterreifens verzahnen sich nur mit dem Schnee, wenn genug Profil vorhanden ist. Fachleute empfehlen deshalb mindestens 4 mm für Winterreifen. Darunter lassen Traktion und Bremswirkung auf Schnee spürbar nach.

Die Profiltiefe messen Sie am einfachsten mit einem Profiltiefenmesser. Als grober Test taugt auch eine Münze: Steckt man eine 1-Euro-Münze in die Hauptrille, ist der goldene Rand etwa 3 mm breit. Verschwindet er nicht vollständig im Profil, ist weniger als etwa 3 mm übrig.

Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen

Winterreifen dürfen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben als die Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs. Dann muss im Blickfeld des Fahrers ein Hinweis auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit angebracht sein, meist ein Aufkleber am Tacho. Bei vielen neueren Fahrzeugen lässt sich die Grenze auch im Bordcomputer einstellen. Welcher Buchstabe welcher Geschwindigkeit entspricht, erklärt der Beitrag Reifengröße ablesen.

Kleinere Felgen für den Winter?

Viele Autofahrer fahren im Winter eine kleinere Felge mit höherer Reifenflanke, etwa 205/55 R16 statt 225/45 R17. Das ist oft günstiger, die dickere Flanke schützt die Felge besser vor Bordsteinen und schmalere Reifen drücken sich besser durch Schnee. Zulässig ist das, wenn die Größe in den Fahrzeugpapieren steht oder eine Freigabe besteht. Wie stark Durchmesser und Tacho abweichen, zeigt der Reifenrechner.

Checkliste vor dem ersten Schnee

  1. Alpine-Symbol auf allen vier Reifen vorhanden?
  2. Profiltiefe mindestens 4 mm?
  3. Reifen jünger als etwa 6 bis 10 Jahre, keine Risse?
  4. Größe in den Papieren oder freigegeben?
  5. Hinweis zur Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld, falls nötig?
  6. Luftdruck nach dem Wechsel geprüft?

Fazit

Die Winterreifenpflicht gilt nicht nach Datum, sondern nach Wetterlage. Seit Oktober 2024 zählt nur das Alpine-Symbol, M+S allein reicht nicht mehr. Wer bei Glätte ohne geeignete Reifen fährt, riskiert 60 € und einen Punkt, im Schadensfall deutlich mehr. Ein Blick auf Symbol, Profil und Reifenalter vor der Saison lohnt sich.

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