Ein Brief mit neuer Miete: erst prüfen, dann zahlen
Bei einer Indexmiete kommt die Mieterhöhung per Schreiben. Anders als bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Sie nicht zustimmen: Ist die Erklärung korrekt, schulden Sie die neue Miete ab dem genannten Termin. Umso wichtiger ist es, das Schreiben sorgfältig zu prüfen. Die folgenden sechs Punkte decken die häufigsten Fehler ab. Den Abgleich von Betrag und Termin übernimmt der Indexmiete-Rechner im Modus „Vermieterschreiben prüfen“.
1. Gibt es überhaupt eine wirksame Indexklausel?
Eine Indexmiete muss schriftlich vereinbart sein und sich auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland beziehen, den das Statistische Bundesamt ermittelt (§ 557b Abs. 1 BGB). Sehen Sie in Ihrem Mietvertrag nach. Steht dort ein anderer Index oder eine unklare Formulierung, sollten Sie die Klausel prüfen lassen, bevor Sie zahlen.
2. Ist die Textform eingehalten?
Die Erklärung muss in Textform abgegeben werden (§ 557b Abs. 3 BGB). Das bedeutet nach § 126b BGB: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, aus der hervorgeht, wer sie abgibt. Ein Brief oder eine E-Mail reicht, eine Unterschrift ist nicht nötig. Eine mündliche Ankündigung oder ein kurzer Anruf genügt dagegen nicht.
3. Sind alter und neuer Indexstand angegeben?
Das Schreiben muss die eingetretene Änderung des Preisindex nennen. Üblich sind der alte und der neue Indexstand mit Monat, oft ergänzt um die prozentuale Veränderung. Prüfen Sie:
- Stammt der alte Wert aus dem Monat der letzten Anpassung bzw. des Vertragsbeginns, oder aus dem Monat, den Ihr Vertrag vorschreibt?
- Ist der neue Wert ein bereits veröffentlichter Monatswert?
- Stammen beide Werte aus derselben Reihe, heute Basis 2020 = 100?
Die amtlichen Monatswerte stehen im Rechner zur Auswahl. Sie sehen sofort, ob die Zahlen im Brief mit den veröffentlichten Werten übereinstimmen.
4. Stimmt der Betrag?
Die neue Miete ergibt sich aus bisherige Miete × neuer Index ÷ alter Index. Das Schreiben muss die neue Miete oder die Erhöhung in Euro nennen. Rechnen Sie nach: Beträgt Ihre Miete 800 € und steigt der Index von 122,3 (August 2025) auf 125,8 (August 2026), ergibt das 822,89 €. Verlangt der Vermieter 830 €, sind das 7,11 € im Monat und 85,32 € im Jahr zu viel.
Kleine Abweichungen von wenigen Cent entstehen oft, weil mit einer gerundeten Prozentzahl gerechnet wurde. Das ist streng genommen ebenfalls zu viel, lohnt aber selten einen Streit. Bei größeren Differenzen lohnt sich ein genauer Blick: Häufige Ursachen sind ein falscher Ausgangsmonat, gemischte Basisjahre oder die Punktdifferenz, die als Prozentsatz behandelt wird.
5. Ist der Termin richtig?
Die neue Miete ist erst mit Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen. Außerdem muss die Miete seit der letzten Änderung mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein (§ 557b Abs. 2 BGB). Beispiel: Das Schreiben geht Ihnen am 24. September zu, die letzte Erhöhung gilt seit Oktober des Vorjahres. Frühestmöglicher Termin ist der 1. November. Nennt der Vermieter den 1. Oktober, müssen Sie die höhere Miete für Oktober nicht zahlen.
Notieren Sie sich deshalb das Zugangsdatum. Bei einem Brief ist das in der Regel der Tag, an dem er im Briefkasten liegt und üblicherweise geleert wird.
6. Wird zusätzlich etwas anderes erhöht?
Während der Indexmiete ist eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB). Kombiniert ein Schreiben die Indexanpassung mit einem Verweis auf den Mietspiegel, stimmt etwas nicht. Modernisierungsumlagen sind nur eingeschränkt möglich, Betriebskosten laufen getrennt.
So reagieren Sie, wenn etwas nicht stimmt
- Antworten Sie schriftlich und nennen Sie konkret, was Sie beanstanden, etwa den falschen Ausgangswert oder den zu frühen Termin.
- Zahlen Sie den unstreitigen Teil. Wenn nur der Betrag zu hoch ist, zahlen Sie die korrekt berechnete Miete ab dem richtigen Termin.
- Heben Sie Schreiben, Vertrag und Ihre Berechnung auf.
- Bei Unsicherheit helfen Mietervereine oder Anwältinnen und Anwälte für Mietrecht. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Mehr Hintergründe zu Formel, Fristen und Kappungsgrenze finden Sie im Leitartikel Indexmiete berechnen. Wenn die höhere Miete Ihr Budget belastet, lohnt ein Blick in den Wohngeld-Rechner.
