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Wohngeld 2026: Alles was du wissen musst — Anspruch, Berechnung & Antrag
Leitartikel

Wohngeld 2026: Alles was du wissen musst — Anspruch, Berechnung & Antrag

Der umfassende Ratgeber zu Wohngeld: Wer hat Anspruch, wie wird berechnet, und wie stellst du den Antrag?

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruch haben Mieter (Mietzuschuss) und Eigentümer (Lastenzuschuss), die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, aber die Wohnkosten nicht vollständig tragen können. Empfänger von Bürgergeld, BAföG (mit Vollförderung) oder Sozialhilfe sind in der Regel ausgeschlossen.

Die Höhe hängt von drei Faktoren ab: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Miethöhe (begrenzt durch die Mietstufe Ihres Wohnorts). Ein Einpersonenhaushalt mit 1.200 € netto in einer Mietstufe-IV-Stadt kann ca. 150–250 € monatlich erhalten. Familien mit Kindern erhalten oft deutlich mehr.

Die Mietstufe (I–VII) spiegelt das Mietpreisniveau Ihres Wohnorts wider. Stufe I steht für günstige, Stufe VII für sehr teure Wohnlagen. München ist z. B. Stufe VII, Dresden Stufe II. Unser Rechner erkennt die Mietstufe automatisch anhand Ihrer Postleitzahl.

Es gibt keine starren Grenzen — die Berechnung ist gleitend. Als Faustregel: Ein Einpersonenhaushalt sollte nicht mehr als ca. 1.500–1.800 € brutto verdienen, eine vierköpfige Familie nicht mehr als ca. 3.500–4.500 € brutto (je nach Mietstufe). Freibeträge für Kinder, Alleinerziehende und Schwerbehinderte erhöhen die Grenzen.

Ja! Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum können einen Lastenzuschuss beantragen. Statt der Miete werden die monatlichen Belastungen (Kreditraten, Hausgeld) berücksichtigt. Die Berechnung folgt dem gleichen Prinzip wie bei Mietern.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune zwischen 3 und 6 Wochen. In Ballungsräumen kann es auch länger dauern. Tipp: Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein — Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt, nicht rückwirkend.

Ja, Kindergeld und Wohngeld schließen sich nicht aus. Das Kindergeld wird allerdings als Einkommen des Kindes bei der Wohngeld-Berechnung berücksichtigt. Dennoch erhöht ein Kind im Haushalt in der Regel den Wohngeld-Anspruch, da die Freibeträge steigen.

Bei wesentlichen Änderungen (mehr als 15% Einkommensänderung) sollten Sie dies der Wohngeldstelle melden. Bei Einkommenssteigerung kann das Wohngeld gekürzt werden, bei Einkommensverlust können Sie einen Erhöhungsantrag stellen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate.

Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend für vorherige Monate. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums (meist 12 Monate) muss ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Erwerbstätige und Rentner mit geringem Einkommen. Bürgergeld (ehemals Hartz IV) ist eine Grundsicherung für Arbeitsuchende und deckt den gesamten Lebensunterhalt inkl. Unterkunftskosten. Man kann nicht beides gleichzeitig beziehen. Wohngeld ist oft die bessere Wahl, wenn man knapp über der Bürgergeld-Grenze liegt.