Wie viele Punkte haben Sie eigentlich?
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer kennen ihren Punktestand nur ungefähr. Das Fahreignungsregister wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt, und die Auskunft ist kostenlos (§ 30 Abs. 8 StVG). Sie können sie schriftlich mit einer Kopie Ihres Ausweises beantragen oder online mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Erst wenn Sie Ihren genauen Stand kennen, können Sie planen, wie Sie Punkte abbauen.
Weg 1: Punkte verjähren lassen — die Tilgungsfristen
Punkte bleiben nicht für immer. Nach § 29 StVG wird jede Eintragung nach einer festen Frist getilgt:
Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt: 2 Jahre und 6 Monate · Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten: 5 Jahre · Straftat: 5 Jahre, bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sperre (3 Punkte) 10 Jahre.
Die Frist beginnt bei Bußgeldentscheidungen mit dem Tag der Rechtskraft, nicht mit dem Tattag. Jede Eintragung läuft für sich ab. Ein neuer Verstoß verlängert also nicht die Frist der alten Punkte, wie es vor der Reform 2014 der Fall war.
Einen Haken gibt es: Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt die Eintragung noch ein Jahr im Register, die sogenannte Überliegefrist (§ 29 Abs. 6 StVG). In dieser Zeit darf die Behörde sie noch für Maßnahmen im Punktesystem verwenden. Der Grund ist das Tattagprinzip: Für Maßnahmen zählt der Punktestand am Tag des letzten Verstoßes (§ 4 Abs. 5 StVG). Ein Verstoß, der vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen, aber erst später entschieden wird, zählt also noch mit den alten Punkten zusammen.
Weg 2: das freiwillige Fahreignungsseminar
Aktiv abbauen können Sie Punkte nur mit einem Fahreignungsseminar nach § 4a StVG. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Die Regeln aus § 4 Abs. 7 StVG:
1. Der Abzug beträgt genau einen Punkt.
2. Er gilt nur bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten. Maßgeblich ist der Stand am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird.
3. Sie müssen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
4. Der Abzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
Ab 6 Punkten bringt das Seminar keinen Abzug mehr. Die Kosten tragen Sie selbst.
Die Stufen: Ermahnung, Verwarnung, Entziehung
Das Fahreignungs-Bewertungssystem kennt drei Maßnahmen (§ 4 Abs. 5 StVG): Bei 4 oder 5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung, bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung, ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Behörde darf keine Stufe überspringen (§ 4 Abs. 6 StVG). Erreichen Sie zum Beispiel 8 Punkte, ohne vorher verwarnt worden zu sein, gibt es zunächst die Verwarnung. Ihr Punktestand wird dann auf 7 Punkte gesetzt.
Wird die Fahrerlaubnis wegen 8 Punkten entzogen, dürfen Sie frühestens nach sechs Monaten eine neue beantragen. In der Regel verlangt die Behörde dann ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, die medizinisch-psychologische Untersuchung (§ 4 Abs. 10 StVG).
Weg 3: neue Punkte vermeiden
Der wirksamste Weg ist, keine neuen Punkte zu sammeln. Dabei helfen die Schwellen des Bußgeldkatalogs: Beim Tempo gibt es ab 21 km/h zu viel Punkte, bis 20 km/h nicht. Wie teuer ein bestimmter Verstoß wird und wie viele Punkte er bringt, zeigt der Bußgeldrechner. Tragen Sie dort Ihre vorhandenen Punkte ein, sehen Sie auch, in welcher Stufe Sie danach landen.
Prüfen Sie außerdem jeden Bescheid, bevor er rechtskräftig wird. Stimmen Toleranzabzug, Tempolimit und die Einordnung innerorts oder außerorts? Punkte werden erst mit der Rechtskraft eingetragen. Wie der Einspruch funktioniert, erklärt unser Beitrag zu Einspruch und Verjährung.
Fazit
Punkte verschwinden nach 2,5 oder 5 Jahren von selbst, plus ein Jahr Überliegefrist. Aktiv abbauen lässt sich nur ein Punkt alle fünf Jahre per Fahreignungsseminar, und das nur bis 5 Punkte. Wer seinen Stand kennt und früh reagiert, behält den Führerschein. Einen Überblick über alle Bußgelder gibt der Leitfaden zum Bußgeldkatalog 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
