Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Fristen, Ablauf und Verjährung

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-09-24
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Fristen, Ablauf und Verjährung

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Vom Blitzerfoto zum Bescheid

Nach einem Verkehrsverstoß läuft ein festes Verfahren ab. Zuerst kommt meist ein Anhörungsbogen oder, wenn die Behörde die fahrende Person noch nicht kennt, ein Zeugenfragebogen an den Halter. Danach erlässt die Bußgeldstelle den Bußgeldbescheid. Ab diesem Moment haben Sie zwei Wochen Zeit, sich zu wehren. Dieser Beitrag erklärt, wie der Einspruch funktioniert und wann ein Verstoß verjährt.

Der Anhörungsbogen: was Sie angeben müssen

Angaben zu Ihrer Person — Name, Anschrift, Geburtsdatum — müssen Sie machen. Wer sie verweigert oder falsch angibt, begeht selbst eine Ordnungswidrigkeit (§ 111 OWiG). Zur Sache, also zum Vorwurf, dürfen Sie schweigen. Sie müssen weder sich selbst noch nahe Angehörige belasten. Kann die Behörde die fahrende Person nicht ermitteln, kann sie allerdings dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen.

Einspruch: Frist und Form

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG). Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Maßgeblich ist das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag. Notieren Sie es.

Der Einspruch kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden (§ 67 Abs. 2 OWiG), zum Beispiel nur auf die Rechtsfolgen, wenn Sie den Verstoß einräumen, aber gegen das Fahrverbot vorgehen wollen. Sie können den Einspruch auch wieder zurücknehmen.

Haben Sie die Frist ohne eigenes Verschulden verpasst, etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts, können Sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (§ 52 OWiG). Der Antrag muss innerhalb einer Woche gestellt werden, nachdem das Hindernis weggefallen ist.

Was nach dem Einspruch passiert

Die Bußgeldstelle prüft den Fall erneut. Sie kann den Bescheid zurücknehmen, ändern oder das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben, die es dem Amtsgericht vorlegt. Das Gericht entscheidet entweder durch Beschluss ohne Verhandlung oder nach einer Hauptverhandlung. Wichtig: Im Beschlussverfahren darf das Gericht nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (§ 72 Abs. 3 OWiG). Nach einer Hauptverhandlung ist dagegen auch eine höhere Geldbuße möglich. Wer verliert, trägt zudem die Kosten des Verfahrens.

Ein Einspruch lohnt sich vor allem, wenn es Anhaltspunkte für Fehler gibt: ein falsch angesetztes Tempolimit, eine falsche Einordnung als innerorts, ein fehlender Toleranzabzug oder Zweifel an der Messung. Die Messakte können Sie über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einsehen lassen. Wie der Toleranzabzug funktioniert, erklärt unser Beitrag Geblitzt: So funktioniert der Toleranzabzug.

Verjährung: seit 1. Juli 2026 sechs Monate

Die Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt nach § 26 Abs. 3 StVG einheitlich sechs Monate. Bis zum 30. Juni 2026 galten drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen war. Diese Regel hat der Gesetzgeber abgeschafft. Für Verstöße aus der Zeit vor dem 1. Juli 2026 kann im Einzelfall noch die alte Rechtslage eine Rolle spielen. Das sollte fachkundig geprüft werden.

Die Frist beginnt mit der Tat. Sie wird aber durch bestimmte Schritte der Behörde unterbrochen und beginnt dann von vorn (§ 33 OWiG). Dazu gehören die Bekanntgabe, dass ein Verfahren gegen Sie eingeleitet ist — typischerweise der Anhörungsbogen —, und der Erlass des Bußgeldbescheids, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird. Endgültig verjährt ist ein Verstoß spätestens, wenn das Doppelte der Frist, mindestens aber zwei Jahre vergangen sind (§ 33 Abs. 3 OWiG).

Auf eine Verjährung zu hoffen, lohnt sich deshalb selten: Mit dem Anhörungsbogen beginnen die sechs Monate neu.

Fazit

Sie haben zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch, und die Verjährung beträgt seit Juli 2026 sechs Monate. Bevor Sie Einspruch einlegen, prüfen Sie mit dem Bußgeldrechner, ob Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Bescheid zu Ihrem Fall passen. Einen Überblick über alle Beträge gibt der Leitfaden zum Bußgeldkatalog 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Geht es um ein Fahrverbot oder die Probezeit, lohnt sich eine Beratung durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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