Warum im Bescheid nicht der Messwert steht
Wer geblitzt wurde, wundert sich oft: Auf dem Foto steht 76 km/h, im Anhörungsbogen aber 73 km/h. Das ist kein Fehler, sondern der Toleranzabzug. Jedes Messgerät hat eine zulässige Fehlergrenze, und die wird immer zugunsten der Fahrerin oder des Fahrers abgezogen. Erst die Geschwindigkeit nach Abzug — die vorwerfbare Geschwindigkeit — bestimmt, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Sie fallen.
Die Regel: 3 km/h oder 3 %
Bei den üblichen stationären und mobilen Messgeräten gilt: Bis zu einem Messwert von 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Liegt der Messwert über 100 km/h, werden 3 % des Messwertes abgezogen. Nachkommastellen fallen zu Ihren Gunsten weg, das Ergebnis wird also auf volle km/h abgerundet.
Einige Beispiele: 76 km/h gemessen ergibt 73 km/h. 100 km/h gemessen ergibt 97 km/h. Bei 101 km/h sind 3 % genau 3,03 km/h, übrig bleiben 97,97 km/h, abgerundet 97 km/h. Bei 153 km/h beträgt der Abzug 4,59 km/h. Übrig bleiben 148,41 km/h, im Bescheid stehen 148 km/h.
Bei anderen Methoden kann der Abzug deutlich höher sein. Wird etwa durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug ohne geeichtes Messsystem gemessen, setzen die Gerichte größere Sicherheitsabschläge an. Unser Bußgeldrechner rechnet mit der Standardregel von 3 km/h beziehungsweise 3 %.
Die teuren Schwellen
Weil der Bußgeldkatalog in Stufen rechnet, kann ein einziger km/h viel Geld kosten. Innerorts bei Tempo 50 liegen die wichtigen Grenzen so: Ab 74 km/h Messwert sind Sie nach Abzug 21 km/h zu schnell. Das kostet 115 € und einen Punkt statt 70 €. Ab 84 km/h Messwert sind es 31 km/h. Dann werden 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.
Außerorts bei Tempo 100 greift oberhalb von 100 km/h die Prozentregel. Ab 125 km/h Messwert bleiben nach Abzug 121 km/h — 21 km/h zu viel, also 100 € und ein Punkt. Das Fahrverbot beginnt außerorts bei 41 km/h zu viel. Dafür müssen nach Abzug 141 km/h übrig bleiben, was ab einem Messwert von 146 km/h der Fall ist. Bei 145 km/h bleiben nur 140 km/h: 200 € und ein Punkt, aber kein Fahrverbot.
Was Sie im Bescheid prüfen sollten
Vergleichen Sie Messwert, Toleranzabzug und vorwerfbare Geschwindigkeit. Achten Sie auch darauf, ob die Tat innerorts oder außerorts eingeordnet wurde. Maßgeblich ist das Ortsschild, nicht die Bebauung. Und prüfen Sie, ob das richtige Tempolimit angesetzt wurde. Weicht etwas ab, lohnt sich eine Rückfrage bei der Bußgeldstelle oder eine rechtliche Beratung. Den Einspruch müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einlegen.
Fazit
Der Toleranzabzug ist fest geregelt und leicht nachzurechnen: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 %, dann abrunden. Wer seinen Messwert kennt, sieht mit dem Bußgeldrechner sofort, welche Stufe gilt, und erfährt Punkte, Fahrverbot und Gesamtkosten. Mehr zu Punkten, Probezeit und Verjährung steht im Leitfaden Bußgeldkatalog 2026.
