Überstunden 2026: Zwischen Auszahlung, Zuschlag und Steuerreform
Millionen Beschäftigte in Deutschland leisten regelmäßig Mehrarbeit. Doch was am Monatsende netto von den Überstunden übrig bleibt, ist vielen unklar — und 2026 kommt eine mögliche Steuerreform hinzu, die die Rechnung noch einmal verändern könnte. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie sich Überstundenvergütung und Zuschlag zusammensetzen, wie viel Steuer und Sozialabgaben anfallen und was die geplante Steuerfreiheit der Zuschläge konkret bedeuten würde.
Wer schnell wissen möchte, was seine eigene Mehrarbeit einbringt, kann jede Zahl aus diesem Artikel direkt im <a href="/ueberstunden-rechner">Überstunden-Rechner</a> mit den persönlichen Werten nachrechnen — vom Stundenlohn bis zum Netto-Vorteil der geplanten Reform.
Was zählt überhaupt als Überstunde?
Eine Überstunde ist jede Arbeitsstunde, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht. Wer laut Vertrag 40 Stunden pro Woche arbeitet und in einer Woche 45 Stunden leistet, hat fünf Überstunden angesammelt. Wichtig ist die Abgrenzung zur Mehrarbeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn: Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht, in Ausnahmefällen auf zehn Stunden. Überstunden müssen sich innerhalb dieser Grenzen bewegen.
Ob Überstunden überhaupt zulässig angeordnet werden dürfen, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag. Ohne eine solche Grundlage ist niemand verpflichtet, dauerhaft Mehrarbeit zu leisten — außer in echten Notfällen.
So berechnen Sie Ihren Überstunden-Stundenlohn
Grundlage jeder Überstundenvergütung ist Ihr individueller Stundenlohn. Diesen ermitteln Sie, indem Sie Ihr Monatsbruttogehalt durch die durchschnittlichen Monatsarbeitsstunden teilen. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden multipliziert mit dem Faktor 4,33 — das ist die durchschnittliche Zahl der Wochen pro Monat (52 Wochen geteilt durch 12 Monate).
Ein Beispiel: Bei 3.500 Euro Bruttogehalt und einer 40-Stunden-Woche kommen Sie auf rund 173 Monatsstunden. Der Stundenlohn beträgt damit etwa 20,19 Euro. Diese Zahl ist der Ausgangspunkt für alles Weitere — für die Grundvergütung der Überstunde und für den prozentualen Zuschlag.
Der Überstundenzuschlag: freiwillig, aber üblich
Anders als viele glauben, gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Überstundenzuschlag. Ob ein Zuschlag gezahlt wird und wie hoch er ausfällt, regeln Arbeits-, Tarif- oder Betriebsvereinbarungen. In der Praxis sind 25 Prozent für gewöhnliche Überstunden weit verbreitet. Für Arbeit zu besonderen Zeiten — nachts, an Sonn- oder Feiertagen — liegen die Zuschläge oft höher, etwa bei 50 Prozent.
Bei einem Stundenlohn von 20 Euro und einem Zuschlag von 25 Prozent erhalten Sie also 25 Euro pro Überstunde: 20 Euro Grundvergütung plus 5 Euro Zuschlag. Für zehn Überstunden im Monat wären das 250 Euro brutto. Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt von Steuer und Sozialabgaben ab.
Steuer und Sozialabgaben: das aktuelle Recht
Nach heutiger Rechtslage werden Überstunden inklusive Zuschlag ganz normal versteuert. Auf die gesamte Überstundenvergütung fällt Lohnsteuer in Höhe Ihres persönlichen Grenzsteuersatzes an — also des Steuersatzes, mit dem Ihr letzter verdienter Euro belastet wird. Hinzu kommen die Beiträge zur Sozialversicherung: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Zusammen macht der Arbeitnehmer-Anteil rund 20 Prozent aus, solange Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen.
Bei 250 Euro Überstunden-Brutto, einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent und rund 20,5 Prozent Sozialabgaben bleiben netto etwa 111 Euro übrig. Die genaue Aufteilung nach Grundvergütung, Zuschlag, Lohnsteuer und Sozialabgaben lässt sich für jeden Einzelfall separat ausweisen.
Die geplante Steuerfreiheit der Zuschläge
Im September 2025 wurde ein Referentenentwurf für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz vorgelegt. Kernidee: Überstundenzuschläge sollen von der Lohnsteuer befreit werden. Wichtig ist die genaue Ausgestaltung, denn sie entscheidet über den tatsächlichen Vorteil.
Erstens betrifft die Steuerfreiheit nur den Zuschlag, nicht die Grundvergütung der Überstunde. Zweitens ist der steuerfreie Zuschlag auf 25 Prozent des Grundlohns gedeckelt. Ein üblicher 25-Prozent-Zuschlag wäre damit voll steuerfrei; von einem 50-Prozent-Zuschlag bliebe die Hälfte steuerpflichtig. Drittens gilt die Begünstigung nur für Stunden oberhalb einer tariflichen oder vertraglichen Vollzeitwoche von mindestens 34 Stunden. Und viertens bleiben die Sozialabgaben in voller Höhe bestehen — befreit wird ausschließlich die Lohnsteuer.
Wichtig: Dieses Gesetz ist bislang nur ein Entwurf und war Stand Juli 2026 noch nicht beschlossen. Ob und in welcher Form es in Kraft tritt, ist offen. Alle Berechnungen zum „geplanten Recht“ zeigen deshalb ein Szenario, keine geltende Rechtslage.
Was die Reform netto bringen würde
Der Steuervorteil lässt sich einfach beziffern: Er entspricht dem steuerfreien Zuschlag multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Im Beispiel mit 50 Euro Zuschlag (zehn Überstunden, 25 Prozent) und einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent sparen Sie rund 17,50 Euro Lohnsteuer im Monat — etwa 210 Euro im Jahr. Je höher Steuersatz und Zuschlag (bis zum 25-Prozent-Deckel), desto größer der Effekt.
Weil die Sozialabgaben unverändert bleiben, ist der Netto-Gewinn kleiner, als das Wort „steuerfrei“ vermuten lässt. Genau diesen Unterschied macht der <a href="/ueberstunden-rechner">Überstunden-Rechner</a> sichtbar, indem er das aktuelle und das geplante Recht direkt nebeneinanderstellt.
Auszahlen oder abfeiern?
Neben der Auszahlung gibt es den Freizeitausgleich. Dabei werden Überstunden in freie Zeit umgewandelt — meist im Verhältnis eins zu eins, wobei der Zuschlag häufig nicht mitgerechnet wird. Freizeitausgleich ist steuerfrei, weil kein Geld fließt. Wer Erholung braucht, fährt damit gut. Wer das Geld benötigt, profitiert von der Auszahlung, besonders wenn die geplante Steuerfreiheit kommt.
Fazit
Überstunden sind mehr wert, als der bloße Stundenlohn vermuten lässt — dank Zuschlag. Nach aktuellem Recht schmälern Steuer und Sozialabgaben die Auszahlung deutlich; die geplante Steuerfreiheit der Zuschläge könnte den Netto-Betrag spürbar erhöhen, bleibt aber bis zu einem Beschluss ein Szenario. Rechnen Sie Ihren persönlichen Fall mit dem <a href="/ueberstunden-rechner">Überstunden-Rechner</a> durch und vergleichen Sie beide Szenarien, bevor Sie sich für Auszahlung oder Freizeitausgleich entscheiden.
