Jahressonderzahlung 2026: So viel Weihnachtsgeld gibt es im TVöD und TV-L

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-09-24
Jahressonderzahlung 2026: So viel Weihnachtsgeld gibt es im TVöD und TV-L

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Jahressonderzahlung 2026: Was sich geändert hat

Die Jahressonderzahlung ist für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst der wichtigste Zahltag nach dem regulären Gehalt. Umgangssprachlich heißt sie oft noch Weihnachtsgeld, tariflich geregelt ist sie in § 20 von TVöD und TV-L. 2026 ist ein besonderes Jahr: Im TVöD gelten zum ersten Mal die höheren Sätze aus der Tarifeinigung vom 6. April 2025. Im TV-L bleiben die Sätze dagegen unverändert.

Die Sätze im Überblick

EntgeltgruppenTVöD VKATVöD BundTV-L
E 1–485 %95 %87,43 %
E 5–885 %95 %88,14 %
E 9a–1185 %90 %74,35 %
E 1285 %90 %46,47 %
E 1385 %75 %46,47 %
E 14–1585 %75 %32,53 %

Bei den Kommunen gibt es also keine Staffelung mehr: Alle Entgeltgruppen erhalten 85 Prozent. Vorher lagen die Sätze bei 84,51 Prozent in E 1 bis 8, 70,28 Prozent in E 9a bis 12 und 51,78 Prozent in E 13 bis 15. Vor allem akademische Berufe profitieren damit deutlich. Für kommunale Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten abweichende Sätze von 90 Prozent (E 1 bis 8) und 85 Prozent (E 9a bis 15).

Beim Bund ist die Zahlung weiter gestaffelt, aber höher als zuvor: 95 Prozent in E 1 bis 8, 90 Prozent in E 9a bis 12 und 75 Prozent in E 13 bis 15.

So wird die Jahressonderzahlung berechnet

Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche monatliche Entgelt, das in den Monaten Juli, August und September gezahlt wurde. Zusätzlich bezahlte Überstunden und Leistungsprämien zählen nicht mit. Der Prozentsatz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 1. September. Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht.

Für jeden Kalendermonat ohne Anspruch auf Entgelt verringert sich die Zahlung um ein Zwölftel. Ausnahmen gelten unter anderem für den Mutterschutz und für Elternzeit im Geburtsjahr des Kindes. Ausgezahlt wird mit dem Novembergehalt.

Drei Rechenbeispiele

TVöD VKA, E 9b, Stufe 3: 85 Prozent von 4.203,56 Euro ergeben 3.573,03 Euro brutto.

TVöD Bund, E 13, Stufe 5: 75 Prozent von 6.727,38 Euro ergeben 5.045,54 Euro brutto.

TV-L, E 11, Stufe 3: 74,35 Prozent von 4.748,43 Euro ergeben 3.530,46 Euro brutto.

Bei Teilzeit wird die Jahressonderzahlung anteilig gezahlt, weil schon das Monatsentgelt anteilig ist. Wer im Bemessungszeitraum den Umfang geändert hat, bekommt den Durchschnitt der drei Monate.

Was bleibt netto?

Die Jahressonderzahlung ist ein sonstiger Bezug und wird zusammen mit dem Jahresgehalt versteuert. Da sie auf das laufende Einkommen obendrauf kommt, greift ein höherer Grenzsteuersatz. Auch Sozialabgaben fallen an, solange die Beitragsbemessungsgrenzen nicht erreicht sind. Im Beispiel E 9b, Stufe 3 im TVöD VKA bleiben in Steuerklasse I von 3.573 Euro brutto rund 1.915 Euro netto, also etwas mehr als die Hälfte.

Zeit statt Geld

Neu im TVöD ist ein Wahlmodell: Beschäftigte können einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Beim Bund gilt das allgemein, bei den Kommunen für die Bereiche Verwaltung, Sparkassen, Flughäfen und Entsorgung. Der Wert der freien Tage wird auf Stundenbasis berechnet. Wer die Option nutzt, erhält entsprechend weniger Geld im November.

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Im TVöD-Rechner sehen Sie für Ihre Entgeltgruppe und Stufe den Satz, den Bruttobetrag und den geschätzten Nettobetrag der Jahressonderzahlung. Wie sich Ihr Gehalt insgesamt zusammensetzt, erklärt unser Ratgeber zu Entgeltgruppen und Stufen.

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