TV-L oder TVöD: Wo verdienen Sie mehr? Der Vergleich 2026

Redaktion
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2026-09-24
TV-L oder TVöD: Wo verdienen Sie mehr? Der Vergleich 2026

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TV-L oder TVöD: Wo verdienen Sie mehr?

Wer im öffentlichen Dienst eine Stelle sucht, stößt schnell auf zwei Abkürzungen: TVöD und TV-L. Die Stellen sehen oft ähnlich aus, eine Sachbearbeitung bei der Stadt und eine beim Land zum Beispiel. Bezahlt werden sie aber nach unterschiedlichen Tabellen. Dieser Beitrag vergleicht die Tarifverträge und zeigt, wie groß der Unterschied im Geldbeutel ist.

Wer unter welchen Tarifvertrag fällt

Der TVöD gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen. Städte, Gemeinden und Landkreise wenden den TVöD VKA an, Bundesbehörden den TVöD Bund. Der TV-L gilt für die Bundesländer, also etwa für Landesministerien, Finanzämter, Hochschulen, Unikliniken und angestellte Lehrkräfte. Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft und hat einen eigenen Landestarifvertrag.

Die Tabellen im Vergleich

Aufbau und Logik sind gleich: Entgeltgruppen 1 bis 15, sechs Stufen, gleiche Stufenlaufzeiten. Die Beträge unterscheiden sich aber. Hier ein Vergleich des TVöD VKA (gültig ab 1. Mai 2026) mit dem TV-L (gültig ab 1. April 2026), brutto im Monat bei Vollzeit:

EntgeltgruppeTVöD VKATV-LDifferenz
E 5, Stufe 33.449,05 €3.430,99 €18,06 €
E 9b, Stufe 34.203,56 €4.035,07 €168,49 €
E 11, Stufe 35.046,03 €4.748,43 €297,60 €
E 13, Stufe 56.727,38 €6.573,97 €153,41 €
E 15, Stufe 68.204,11 €7.854,52 €349,59 €

In den unteren Gruppen ist der Abstand klein, in den mittleren und oberen Gruppen beträgt er oft 150 bis 350 Euro im Monat. Außerdem gibt es im TV-L keine Entgeltgruppe 9c, und E 9a und E 9b sind dort in den ersten beiden Stufen gleich hoch. Der TVöD Bund entspricht in den meisten Gruppen dem TVöD VKA, weicht aber in E 1 und E 9a bis 9c ab.

Der große Unterschied: die Jahressonderzahlung

Noch deutlicher wird der Abstand bei der Jahressonderzahlung. Die Kommunen zahlen seit 2026 einheitlich 85 Prozent eines Monatsentgelts. Im TV-L sind die Sätze gestaffelt und in den oberen Gruppen niedrig: 74,35 Prozent in E 9a bis 11, 46,47 Prozent in E 12 und 13 und nur 32,53 Prozent in E 14 und 15.

Ein Beispiel für E 13, Stufe 5: Im TVöD VKA beträgt die Jahressonderzahlung 5.718,27 Euro, im TV-L 3.054,92 Euro. Zusammen mit den höheren Monatsbeträgen kommt der TVöD VKA hier auf 86.446,83 Euro Jahresbrutto, der TV-L auf 81.942,56 Euro. Das sind gut 4.500 Euro Unterschied im Jahr.

In E 9b, Stufe 3 liegt der TVöD VKA mit 54.015,75 Euro Jahresbrutto rund 2.595 Euro vor dem TV-L mit 51.420,91 Euro. Netto bleiben in Steuerklasse I im Monat rund 2.735 Euro im TVöD VKA und rund 2.644 Euro im TV-L.

Laufzeiten und nächste Erhöhungen

Die Tarifverträge laufen unterschiedlich lange. Der TVöD für Bund und Kommunen läuft bis zum 31. März 2027, danach wird neu verhandelt. Der TV-L hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Januar 2028 und bringt bereits vereinbarte Erhöhungen: weitere 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Wie sich der Abstand entwickelt, hängt also vom Ergebnis der nächsten TVöD-Runde ab.

Weitere Unterschiede

Auch bei der Höhergruppierung unterscheiden sich die Verträge. Im TVöD behalten Sie Ihre Stufe, im TV-L werden Sie der Stufe zugeordnet, in der Sie mindestens Ihr bisheriges Entgelt erhalten, und bekommen bei kleinem Zuwachs einen Garantiebetrag von 100 oder 180 Euro. Dazu kommen Unterschiede bei Zulagen, Arbeitszeit und Sondertabellen, die dieser Vergleich nicht abbildet.

Fazit

Bei vergleichbarer Tätigkeit zahlt der TVöD in fast allen Entgeltgruppen mehr als der TV-L, in den oberen Gruppen vor allem wegen der Jahressonderzahlung. Wer zwischen zwei Angeboten entscheidet, sollte beide durchrechnen. Im TVöD-Rechner wechseln Sie mit einem Klick zwischen TVöD VKA, TVöD Bund und TV-L. Mehr zu den Grundlagen lesen Sie im Ratgeber zum TVöD- und TV-L-Gehalt 2026.

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