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Teilzeit: Stundenlohn und Gehalt richtig umrechnen

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-09-08
Teilzeit: Stundenlohn und Gehalt richtig umrechnen

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Teilzeit: Stundenlohn und Gehalt richtig umrechnen

Teilzeit ist längst kein Randphänomen mehr — knapp jede dritte abhängige Beschäftigung in Deutschland ist eine Teilzeitstelle. Umso erstaunlicher, wie oft bei der Umrechnung zwischen Voll- und Teilzeit gerechnet wird, als wäre der Monat vier Wochen lang. Dieser Beitrag zeigt die sauberen Rechenwege für die drei Situationen, in denen die Frage praktisch auftaucht: Reduzierung der eigenen Stelle, Vergleich eines Teilzeitangebots und Hochrechnung auf ein Vollzeitäquivalent.

Der Grundsatz: gleicher Stundenlohn, weniger Stunden

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz verbietet es, Teilzeitbeschäftigte allein wegen der geringeren Arbeitszeit schlechter zu behandeln als vergleichbare Vollzeitkräfte. Das Entgelt muss dem Anteil der Arbeitszeit entsprechen — der Stundenlohn bleibt also gleich, nur die Zahl der Stunden sinkt. Wer bei 40 Wochenstunden 3.200 Euro verdient, hat einen Stundenlohn von 18,41 Euro; bei 30 Stunden ergibt das 2.400 Euro, bei 20 Stunden 1.600 Euro. Weicht ein Angebot davon nach unten ab, sollten Sie nachfragen.

Rechenweg 1: Vollzeit auf Teilzeit reduzieren

Die einfachste Variante ist die Dreisatzrechnung: neues Gehalt = altes Gehalt × neue Stunden ÷ alte Stunden. Von 40 auf 32 Stunden bei 3.800 Euro Monatsbrutto ergibt 3.800 × 32 ÷ 40 = 3.040 Euro. Alternativ können Sie über den Stundenlohn gehen: 3.800 ÷ (40 × 4,345) = 21,86 Euro, multipliziert mit 32 × 4,345 = 139,0 Monatsstunden ergibt ebenfalls 3.040 Euro. Beide Wege führen zum selben Ergebnis; der Umweg über den Stundenlohn hat den Vorteil, dass Sie die Zahl direkt mit anderen Angeboten vergleichen können. Umschalten und nachrechnen können Sie im Stundenlohn-Rechner.

Rechenweg 2: ein Teilzeitangebot bewerten

Steht in einer Ausschreibung ein Gehalt für eine 25-Stunden-Stelle, brauchen Sie für den Vergleich das Vollzeitäquivalent. 2.100 Euro bei 25 Wochenstunden entsprechen einem Stundenlohn von 2.100 ÷ (25 × 4,345) = 19,33 Euro und damit einem rechnerischen Vollzeitgehalt von 3.360 Euro. Erst diese Zahl lässt sich mit anderen Angeboten oder mit Tariftabellen vergleichen. Achten Sie zusätzlich darauf, ob Sonderzahlungen anteilig oder in voller Höhe gezahlt werden — das kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.

Der Urlaubsanspruch wandert mit

Bei Teilzeit ändert sich die Zahl der Urlaubstage, nicht der Urlaubsumfang in Wochen. Wer von fünf auf drei Arbeitstage pro Woche wechselt, behält denselben Erholungsanspruch in Wochen gerechnet: Aus 30 Urlaubstagen werden 30 × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Der Gesetzgeber sieht bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage vor, bei drei Tagen entsprechend zwölf. Wichtig ist die Umstellung mitten im Jahr: Für die bereits vergangenen Monate bleibt der alte Anspruch bestehen. Die Details rechnet der Urlaubsanspruch-Rechner durch.

Reduzierte Stunden, überproportionale Arbeit

Die häufigste Enttäuschung bei Teilzeit ist nicht das Gehalt, sondern der Umfang der Aufgaben. Wer die Arbeitszeit um 20 Prozent senkt, aber weiter 90 Prozent der bisherigen Aufgaben erledigt, arbeitet faktisch für einen deutlich niedrigeren Stundenlohn. Zwei unbezahlte Mehrstunden pro Woche kosten bei einer 30-Stunden-Stelle rechnerisch 6,3 Prozent des Stundensatzes — bei 18,41 Euro sind das 1,15 Euro pro Stunde. Legen Sie die Aufgabenverteilung deshalb schriftlich fest, bevor Sie reduzieren, und prüfen Sie nach drei Monaten, ob die Rechnung aufgeht.

Was beim Netto passiert

Der Sprung vom Brutto zum Netto verläuft bei Teilzeit nicht proportional. Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, sinkt der durchschnittliche Steuersatz mit dem Einkommen — vom reduzierten Brutto bleibt anteilig etwas mehr übrig als vom vollen. Umgekehrt fallen Beiträge zur Sozialversicherung anteilig weiter an, solange Sie über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Rechnen Sie die konkreten Beträge im Brutto-Netto-Rechner nach, bevor Sie eine Reduzierung beantragen.

Die Rente nicht vergessen

Teilzeit senkt die Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und damit die späteren Entgeltpunkte. Wer über zehn Jahre von 40 auf 30 Stunden reduziert, verzichtet in dieser Zeit auf ein Viertel der Rentenanwartschaften. Das ist kein Argument gegen Teilzeit, wohl aber eines dafür, die Lücke bewusst einzuplanen — etwa über zusätzliche Altersvorsorge oder über eine spätere Rückkehr in Vollzeit. Der Anspruch auf Rückkehr besteht bei Brückenteilzeit von vornherein, ansonsten haben Sie bei einer freien vergleichbaren Stelle einen Vorrang.

Fazit

Rechnen Sie Teilzeit immer über den Stundenlohn, nie über grobe Prozentsätze — und immer mit dem Faktor 4,345 statt mit vier Wochen im Monat. Prüfen Sie zusätzlich Sonderzahlungen, Urlaubsanspruch und den tatsächlichen Aufgabenumfang. Der Stundenlohn-Rechner nimmt Ihnen die Arithmetik ab und zeigt Ihnen zugleich, wie sich unbezahlte Mehrarbeit auf den echten Stundensatz Ihrer Teilzeitstelle auswirkt.

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