Zwei Fristen, zwei Bedeutungen
Auf einer Rechnung mit Skonto stehen zwei Fristen. Die Skontofrist gibt an, bis wann Sie zahlen müssen, um den Abzug zu erhalten. Das Zahlungsziel gibt an, bis wann Sie den vollen Betrag spätestens zahlen müssen. Wer die Skontofrist verpasst, verliert nur den Nachlass. Wer das Zahlungsziel verpasst, riskiert den Verzug.
Wann beginnt die Skontofrist?
Das Gesetz legt den Beginn der Skontofrist nicht fest. Maßgeblich ist allein die Vereinbarung. Üblich sind drei Varianten:
- ab Rechnungsdatum: „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum“
- ab Rechnungseingang: Die Frist läuft erst, wenn die Rechnung beim Kunden ist.
- mit festem Datum: „2 % Skonto bei Zahlung bis zum 15.10.“ Das ist am klarsten.
Ist nichts geregelt, entsteht leicht Streit. Verkäufer sollten die Frist deshalb eindeutig formulieren, am besten mit einem Datum.
Ist die Zahlung rechtzeitig?
Ob es genügt, die Überweisung innerhalb der Frist in Auftrag zu geben, oder ob das Geld innerhalb der Frist beim Verkäufer eingehen muss, hängt ebenfalls von der Vereinbarung ab und ist nicht in jedem Fall eindeutig. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie so früh überweisen, dass der Betrag innerhalb der Skontofrist gutgeschrieben ist. Bei Überweisungen im Euroraum ist das meist am nächsten Geschäftstag der Fall, bei Echtzeitüberweisungen sofort.
Frist verpasst: Darf ich trotzdem Skonto abziehen?
Nein, jedenfalls nicht ohne Zustimmung des Verkäufers. Skonto ist ein bedingter Nachlass. Ist die Bedingung nicht erfüllt, entfällt der Anspruch. Wer trotzdem kürzt, hat die Rechnung nur teilweise bezahlt. Der Rest bleibt offen. Viele Verkäufer mahnen diesen Rest an, bei kleinen Beträgen verzichten manche aus Kulanz. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Umgekehrt kann der Verkäufer ein zu Unrecht gezogenes Skonto nachfordern. Wird der Rest nicht bezahlt, gelten die normalen Regeln für offene Forderungen bis hin zu Verzugszinsen. Diese lassen sich mit dem Verzugszinsrechner berechnen.
Wie lang darf das Zahlungsziel sein?
Zahlungsziele zwischen Unternehmen sind grundsätzlich frei vereinbar. § 271a BGB setzt aber eine Grenze: Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Zahlung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde und für den Gläubiger nicht grob unbillig ist. Für öffentliche Auftraggeber gelten strengere Grenzen. Überprüfungs- oder Abnahmefristen von mehr als 30 Tagen unterliegen denselben Anforderungen.
Fehlt ein Zahlungsziel ganz, ist eine Forderung grundsätzlich sofort fällig. Für Entgeltforderungen tritt Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hinweist.
Skontobedingungen richtig formulieren
Für Verkäufer gilt: Je klarer die Bedingung, desto weniger Rückfragen. Eine gute Formulierung enthält den Skontosatz, den Fristbeginn oder ein festes Datum und das Zahlungsziel. Zum Beispiel:
„Zahlbar bis 31.10.2026 ohne Abzug. Bei Zahlung bis 14.10.2026 gewähren wir 2 % Skonto (23,80 €, Zahlbetrag 1.166,20 €).“
Den Skontobetrag direkt anzugeben, erspart dem Kunden das Rechnen und vermeidet Rundungsdifferenzen. Außerdem gehört eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG ohnehin auf die Rechnung.
Welche Fristen sind für Käufer günstig?
Für Käufer ist nicht nur der Skontosatz wichtig, sondern auch der Abstand zwischen Skontofrist und Zahlungsziel. Je kürzer dieser Abstand, desto höher der effektive Jahreszins des Lieferantenkredits und desto eher lohnt es sich, schnell zu zahlen. 2 % bei 14 / 30 Tagen entsprechen rund 45,9 % Jahreszins, 2 % bei 10 / 60 Tagen nur rund 14,7 %. Mehr dazu im Beitrag Lieferantenkredit.
Mit dem Skonto-Rechner können Sie Skontofrist und Zahlungsziel verschieben und sehen sofort, wie sich Jahreszins und Vorteil verändern.
