Verzugszinsrechner 2026

Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB für eine oder mehrere offene Rechnungen: taggenau, mit dem jeweils gültigen Basiszinssatz und der 40-€-Pauschale unter Unternehmen.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertBasiszinssatz 1,52 % seit 01.07.2026

Aktueller Basiszinssatz: 1,52 % (seit 01.07.2026)

Verzugszins heute: 6,52 % p. a. bei Verbrauchern (+5 Prozentpunkte) und 10,52 % p. a. bei Entgeltforderungen unter Unternehmen (+9 Prozentpunkte). Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

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Offene Rechnungen

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€
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Verzugsbeginn & Stichtag

Das Datum je Rechnung ist …
Verzugszinsen gesamt

302,92 €

2 Rechnung(en) · bis 24.09.2026 · Aufschlag +9 Prozentpunkte

Hauptforderung

6.050,00 €

Pauschalen

80,00 €

Gesamtforderung

6.432,92 €

Zinsen pro Tag (aktuell)

1,74 €

Zinssatz am Stichtag: 10,52 %

Ergebnis je Rechnung

Nr.BetragVerzug abTageZinsenPauschale
14.800,00 €16.03.2026192262,10 €40,00 €
21.250,00 €02.06.202611440,82 €40,00 €
Summe6.050,00 €192302,92 €80,00 €
Rechnung 1: Abschnitte anzeigen (2)
ZeitraumTageVerzugszinsZinsen
16.03.2026 – 30.06.20261071,27 + 9 = 10,27 %144,51 €
01.07.2026 – 23.09.2026851,52 + 9 = 10,52 %117,59 €
Rechnung 2: Abschnitte anzeigen (2)
ZeitraumTageVerzugszinsZinsen
02.06.2026 – 30.06.2026291,27 + 9 = 10,27 %10,20 €
01.07.2026 – 23.09.2026851,52 + 9 = 10,52 %30,62 €

Aufteilung nach Basiszins-Halbjahren

Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli. Jede Rechnung wird deshalb an diesen Stichtagen aufgeteilt und jeder Abschnitt mit seinem eigenen Zinssatz berechnet.

HalbjahrBasiszinsVerzugszinsTageZinsen
1. Hj. 20261,27 %10,27 %136154,71 €
2. Hj. 20261,52 %10,52 %170148,21 €

Abschnittswerte gerundet; die Summe je Rechnung wird aus den ungerundeten Werten gebildet.

Verzugszinsen je Halbjahr

So wird gerechnet

Zinsen = Betrag · Zinssatz · Tage / (100 · 365)

Beispiel Rechnung 1, erster Abschnitt: 16.03.2026 – 30.06.2026 (01.07.2026 nicht mitgezählt)

4.800 · 10,27 · 107 / 36.500 =144,51 €

Annahmen & Hinweise

  • Taggenaue Berechnung mit 365 Tagen pro Jahr (act/365), wie sie für § 288 BGB in der Praxis am häufigsten verwendet wird. Manche Rechner teilen im Schaltjahr durch 366; der Unterschied beträgt wenige Cent bis Euro.
  • Der erste Verzugstag wird mitgezählt, der Tag des Zahlungseingangs nicht. Nach einer Mahnung laufen die Zinsen nach verbreiteter Auffassung ab dem Tag nach ihrem Zugang (§ 187 Abs. 1 BGB entsprechend).
  • Verzugszinsen sind einfache Zinsen: Auf Zinsen werden keine Verzugszinsen berechnet (§ 289 BGB). Teilzahlungen werden hier nicht berücksichtigt; sie werden nach § 367 BGB zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
  • Unverbindliche Berechnung, keine Rechtsberatung. Ob und ab wann Verzug eingetreten ist, hängt vom Einzelfall ab. Höhere vertragliche Zinsen (§ 288 Abs. 3 BGB) und weitere Schäden sind nicht enthalten.

Basiszinssatz-Tabelle seit 2002

Alle Werte des Basiszinssatzes nach § 247 BGB seit seiner Einführung am 1. Januar 2002, mit den daraus folgenden Verzugszinssätzen. Die Spalte „Unternehmen“ gilt für Schuldverhältnisse ab dem 29.07.2014; davor waren es 8 statt 9 Prozentpunkte. Quelle: Deutsche Bundesbank, Stand 24.09.2026.

gültig abBasiszinsVerbraucher (+5)Unternehmen (+9)
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.01.20261,27 %6,27 %10,27 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.20233,12 %8,12 %12,12 %
01.01.20231,62 %6,62 %10,62 %
01.07.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
Zur Quelle bei der Deutschen Bundesbank

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Ratgeber: Verzugszinsen & Zahlungsverzug

Verzugsbeginn, Basiszinssatz, Pauschale und Mahnung verständlich erklärt

Verzugszinsen berechnen 2026: Der komplette Leitfaden zu § 288 BGBLeitartikel

Verzugszinsen berechnen 2026: Der komplette Leitfaden zu § 288 BGB

Wann Verzug beginnt, wie hoch der Zinssatz ist, wie Sie taggenau über mehrere Halbjahre rechnen und was bei mehreren Rechnungen und der 40-€-Pauschale gilt.

2026-09-247 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Daraus ergeben sich 6,52 % pro Jahr, wenn ein Verbraucher beteiligt ist (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte, § 288 Abs. 1 BGB), und 10,52 % pro Jahr für Entgeltforderungen zwischen Unternehmen (+9 Prozentpunkte, § 288 Abs. 2 BGB). Im ersten Halbjahr 2026 lag der Basiszinssatz bei 1,27 %, die Sätze also bei 6,27 % und 10,27 %. Der nächste Wechsel folgt zum 1. Januar 2027.

Verzugszinsen = offener Betrag · Zinssatz · Verzugstage / (100 · 365). Beispiel: 1.200 € sind ab dem 01.02.2026 im Verzug, ein Verbraucher zahlt am 01.05.2026. Das sind 89 Tage zu 6,27 %: 1.200 · 6,27 · 89 / 36.500 = 18,35 €. Reicht der Verzug über den 1. Januar oder 1. Juli hinaus, rechnen Sie jeden Abschnitt mit seinem eigenen Basiszinssatz und addieren die Ergebnisse. Der Rechner oben erledigt diese Aufteilung automatisch.

Ab Beginn des Verzugs (§ 286 BGB). Das ist entweder der Zeitpunkt, zu dem eine Mahnung nach Fälligkeit zugeht, oder der Tag nach einem kalendermäßig bestimmten Zahlungsziel (zum Beispiel „zahlbar bis 31. März“), oder spätestens der 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Nach einer Mahnung werden die Zinsen nach verbreiteter Auffassung ab dem folgenden Tag berechnet. Die Zinsen laufen, bis das Geld beim Gläubiger eingeht.

Nur mit Hinweis. Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Verbraucher durch die 30-Tage-Regel nur dann in Verzug, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde, etwa: „Sie kommen spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung in Verzug.“ Fehlt der Hinweis, braucht es gegenüber Privatkunden in der Regel eine Mahnung oder ein kalendermäßiges Zahlungsziel.

Ist der Schuldner kein Verbraucher, kann der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug zusätzlich 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB), auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen. Die Pauschale fällt je verspätet bezahlter Forderung an, also bei drei Rechnungen dreimal. Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten wie Anwaltsgebühren angerechnet. Für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.07.2014 entstanden sind, gibt es sie nicht.

Zweimal im Jahr, zum 1. Januar und zum 1. Juli (§ 247 BGB). Er ändert sich um so viele Prozentpunkte, wie sich der Zinssatz der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank seit der letzten Anpassung verändert hat. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den neuen Wert im Bundesanzeiger. Die vollständige Tabelle seit 2002 finden Sie unter dem Rechner.

Nein. Nach § 289 BGB sind von Zinsen keine Verzugszinsen zu entrichten, es gibt also keinen Zinseszins. Verzugszinsen werden immer nur auf die offene Hauptforderung berechnet. Ein nachweisbarer weiterer Schaden, etwa teure Überziehungszinsen, kann aber als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

Der Aufschlag von 9 Prozentpunkten und die 40-€-Pauschale gelten nur für Schuldverhältnisse, die nach dem 28. Juli 2014 entstanden sind (Art. 229 § 34 EGBGB). Für ältere Geschäfte zwischen Unternehmen bleibt es bei 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und ohne Pauschale. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt das neue Recht, soweit die Gegenleistung nach dem 30. Juni 2016 erbracht wird. Im Rechner können Sie den Altfall mit einem Häkchen auswählen.

Der Rechner zählt die tatsächlichen Kalendertage und teilt durch 365 (act/365). Das ist bei Verzugszinsen die gängige Methode. Das Gesetz selbst legt keine Zinsmethode fest, es spricht nur vom Zinssatz „für das Jahr“. Manche Programme teilen im Schaltjahr durch 366: Bei 10.000 € für das ganze Jahr 2024 (Verbraucher) ergeben sich so 849,43 € statt 851,76 €.