Skonto-Rechner

Berechnen Sie Skontobetrag, Zahlbetrag und die Korrektur der Umsatzsteuer. Der Rechner zeigt außerdem, welchem Jahreszins der Verzicht auf Skonto entspricht und ob sich Skonto ziehen lohnt, auch wenn Sie dafür den Dispo- oder Kontokorrentkredit nutzen.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertUSt-Korrektur nach § 17 UStG

Faustregel: 2 % Skonto bei 10 Tagen, Ziel 30 Tage ≈ 36,7 % Jahreszins

Wer auf Skonto verzichtet, nimmt beim Lieferanten einen sehr teuren Kredit auf. Liegt der effektive Jahreszins über Ihrem Kontokorrentzins, lohnt es sich meist, das Skonto zu ziehen, notfalls mit dem Kontokorrentkredit.

Rechnung

€
Der Betrag ist …
Umsatzsteuersatz

Zahlungsbedingungen

Beispiel: „2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen, netto 30 Tage“

%
Tage
Tage

Finanzierung & Buchung

%
Buchungsbeispiel aus Sicht von …
Zahlbetrag mit Skonto

1.166,20 €

statt 1.190,00 € · zahlbar innerhalb von 10 Tagen

Skontobetrag (brutto)

23,80 €

davon netto: 20,00 €

davon Umsatzsteuer-Korrektur

3,80 €

§ 17 UStG · 19 %

Effektiver Jahreszins

36,73 %

Faustformel: 36,00 %

Kreditdauer

20 Tage

30 − 10

Skonto ziehen lohnt sich

Der Verzicht auf Skonto entspricht 36,73 % Jahreszins und liegt damit über Ihrem Kontokorrentzins von 10,00 %. Finanzieren Sie den Zahlbetrag 20 Tage über den Kontokorrentkredit, kostet das rund 6,48 €. Es bleibt ein Vorteil von 17,32 €.

Rechnung vor und nach Skonto

PositionRechnungSkontoNach Skonto
Netto1.000,00 €−20,00 €980,00 €
Umsatzsteuer (19 %)190,00 €−3,80 €186,20 €
Brutto1.190,00 €−23,80 €1.166,20 €

Effektiver Jahreszins nach Kreditdauer

2,0 % Skonto: Je kürzer der Abstand zwischen Skontofrist und Zahlungsziel, desto teurer ist der Verzicht.

So wird gerechnet

Skonto = 1.190,00 € × 2,00 % = 23,80 €

USt-Anteil = 23,80 € × 19 / 119 = 3,80 €

Jahreszins = 2,00 / (100 − 2,00) × 360 / (30 − 10) × 100 = 36,73 %

Gerechnet wird mit dem Bankjahr von 360 Tagen. Die Kreditdauer ist die Zeit zwischen dem Ende der Skontofrist und dem Zahlungsziel. Die Faustformel (Skontosatz × 360 / Kreditdauer) unterschätzt den Zins etwas, weil sie das Skonto auf den vollen Betrag statt auf den Zahlbetrag bezieht.

Buchungsbeispiel

Vereinfachte Buchungssätze mit allgemeinen Kontenbezeichnungen. Die Kontonummern hängen von Ihrem Kontenrahmen ab (z. B. SKR 03 oder SKR 04). Bitte stimmen Sie die Buchung mit Ihrer Steuerberatung ab.

1. Eingang der Rechnung

Soll

Wareneingang / Aufwand1.000,00 €
Vorsteuer190,00 €

Haben

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.190,00 €

2. Zahlung mit Skonto

Soll

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1.190,00 €

Haben

Bank1.166,20 €
Erhaltene Skonti20,00 €
Vorsteuer3,80 €

Die Vorsteuer sinkt um 3,80 €: Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, und zwar im Voranmeldungszeitraum der Zahlung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Skonto zusteht, ergibt sich allein aus Ihrer Vereinbarung mit dem Lieferanten.

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Was Skonto ist, wie Sie Skontobetrag und Zahlbetrag aus Netto oder Brutto berechnen, was mit der Umsatzsteuer passiert und warum der Verzicht so teuer ist.

2026-09-247 Min. Lesezeit

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Häufige Fragen zum Skonto

Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz / 100. Üblich ist die Berechnung vom Bruttobetrag, also inklusive Umsatzsteuer. Bei einer Rechnung über 1.190 € brutto und 2 % Skonto sind das 23,80 €. Sie zahlen dann 1.166,20 € statt 1.190 €.

In der Praxis vom Bruttobetrag, weil der Kunde den Bruttobetrag überweist. Das Ergebnis ist aber gleichwertig: 2 % vom Brutto (23,80 €) enthalten 20,00 € netto und 3,80 € Umsatzsteuer. Das sind genau 2 % vom Netto plus die darauf entfallende Steuer. Entscheidend ist, was in den Zahlungsbedingungen steht.

Ja. Skonto mindert das Entgelt und damit die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigt der Verkäufer die geschuldete Umsatzsteuer und der Käufer seinen Vorsteuerabzug. Das geschieht für den Voranmeldungszeitraum, in dem das Skonto gezogen wurde, also mit der Zahlung. Im Beispiel sinkt die Steuer um 3,80 €.

Bei „2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen, netto 30 Tage“ gewährt der Lieferant 20 Tage Kredit und verlangt dafür 2 % Aufschlag. Umgerechnet sind das 2 / 98 × 360 / 20 × 100 = rund 36,7 % pro Jahr. Die Faustformel 2 × 360 / 20 ergibt 36 %. Bei 14 Tagen Skontofrist und 30 Tagen Ziel sind es schon rund 45,9 %.

Meistens ja. Solange der Kontokorrent- oder Dispozins unter dem effektiven Skonto-Jahreszins liegt, sparen Sie Geld. Beispiel: 1.166,20 € für 20 Tage zu 10 % kosten rund 6,48 € Zinsen, das Skonto bringt 23,80 €. Der Rechner zeigt diesen Vergleich für Ihre Zahlen.

Nein, nicht ohne Zustimmung des Lieferanten. Skonto ist ein vertraglich vereinbarter Nachlass unter einer Bedingung: Zahlung innerhalb der Frist. Wer später zahlt und trotzdem abzieht, hat die Rechnung nicht vollständig beglichen. Der Rest bleibt offen und kann angemahnt werden.

Nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG gehört jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts zu den Pflichtangaben einer Rechnung, soweit sie nicht schon im Entgelt berücksichtigt ist. Eine Skontovereinbarung sollte daher auf der Rechnung stehen, zum Beispiel „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“.

Ein Rabatt wird sofort gewährt und mindert den Preis schon auf der Rechnung, etwa als Mengen- oder Treuerabatt. Skonto gibt es erst nachträglich und nur unter einer Bedingung: schnelle Zahlung. Deshalb steht auf der Rechnung zunächst der volle Betrag, und die Umsatzsteuer wird erst bei der Zahlung korrigiert.