Das Prinzip: Skonto wird erst bei der Zahlung gebucht
Beim Rechnungseingang steht noch nicht fest, ob das Skonto gezogen wird. Deshalb bucht der Käufer die Rechnung zunächst in voller Höhe. Erst bei der Zahlung zeigt sich die Differenz. Sie wird in einen Nettoanteil und einen Steueranteil aufgeteilt. Der Verkäufer verfährt spiegelbildlich.
Die folgenden Beispiele verwenden allgemeine Kontenbezeichnungen. Die Kontonummern hängen vom verwendeten Kontenrahmen ab, etwa SKR 03 oder SKR 04, und viele Buchhaltungsprogramme führen je Steuersatz eigene Skontokonten. Stimmen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung ab.
Beispiel: Rechnung über 1.190 € mit 2 % Skonto
Ein Händler kauft Ware für 1.000 € netto plus 19 % Umsatzsteuer, also 1.190 € brutto. Die Zahlungsbedingung lautet: 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen, netto 30 Tage. Der Händler zahlt nach 8 Tagen 1.166,20 €. Das Skonto beträgt 23,80 €, davon 20,00 € netto und 3,80 € Umsatzsteuer.
Buchungen beim Käufer
| Vorgang | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Rechnungseingang | Wareneingang 1.000,00 € Vorsteuer 190,00 € | Verbindlichkeiten 1.190,00 € |
| Zahlung mit Skonto | Verbindlichkeiten 1.190,00 € | Bank 1.166,20 € Erhaltene Skonti 20,00 € Vorsteuer 3,80 € |
Nach der Zahlung stehen 980 € Aufwand und 186,20 € Vorsteuer in den Büchern. Die Vorsteuerkorrektur um 3,80 € folgt aus § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG und gehört in den Voranmeldungszeitraum der Zahlung.
Buchungen beim Verkäufer
| Vorgang | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Rechnungsausgang | Forderungen 1.190,00 € | Umsatzerlöse 1.000,00 € Umsatzsteuer 190,00 € |
| Zahlungseingang mit Skonto | Bank 1.166,20 € Gewährte Skonti 20,00 € Umsatzsteuer 3,80 € | Forderungen 1.190,00 € |
Der Verkäufer schuldet nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG nur noch 186,20 € Umsatzsteuer. Die gewährten Skonti mindern die Umsatzerlöse.
Sonderfall: Skonto auf Anlagegüter
Kauft ein Betrieb eine Maschine oder ein anderes Anlagegut und zieht Skonto, wird das Skonto nicht als Ertrag gebucht. Nach § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Anschaffungspreisminderungen, die einem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, von den Anschaffungskosten abzusetzen. Das Skonto mindert also die Anschaffungskosten und damit auch die Bemessungsgrundlage der Abschreibung.
Beispiel: Eine Maschine kostet 11.900 € brutto (10.000 € netto). Bei 3 % Skonto werden 357 € gezogen, davon 57 € Umsatzsteuer. Die Anschaffungskosten sinken von 10.000 € auf 9.700 €, die Vorsteuer von 1.900 € auf 1.843 €.
Gemischte Steuersätze
Enthält eine Rechnung Positionen mit 19 % und 7 %, teilen Sie das Skonto nach den Steuersätzen auf und buchen jeden Anteil mit seiner Steuer. Wie das geht, zeigt der Beitrag Skonto und Umsatzsteuer.
Typische Buchungsfehler
- Skonto brutto als Ertrag gebucht: Dann bleibt die Vorsteuer zu hoch. Die Steuerkorrektur fehlt.
- Korrektur im falschen Monat: Die Berichtigung gehört in den Zeitraum der Zahlung, nicht in den der Rechnung (§ 17 Abs. 1 Satz 7 UStG).
- Skonto nach Fristablauf gebucht: Hat der Käufer zu spät gezahlt und trotzdem gekürzt, ist die Verbindlichkeit nicht erloschen. Der Rest bleibt als offener Posten stehen.
- Skonto auf Anlagegüter als Ertrag: Das Skonto mindert die Anschaffungskosten.
Tipp
Der Skonto-Rechner erstellt Ihnen das Buchungsbeispiel für Ihren Rechnungsbetrag und Steuersatz, wahlweise aus Sicht des Käufers oder des Verkäufers. Wie Sie entscheiden, ob sich das Skonto überhaupt lohnt, erklärt der Beitrag Lieferantenkredit.
