Die Rentenanpassungsmitteilung: Was darin steht
Jeden Sommer bekommen alle Rentnerinnen und Rentner Post von der Rentenversicherung: die Rentenanpassungsmitteilung. Das Schreiben zeigt, wie sich Ihre Rente zum 1. Juli verändert. Viele legen es ungelesen ab, dabei lohnt ein genauer Blick. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Angaben und worauf Sie achten sollten.
Die wichtigsten Angaben im Überblick
Die Mitteilung stellt die Rente vor und nach der Anpassung gegenüber. Typischerweise finden Sie darin:
- den bisherigen und den neuen Monatsbetrag der Rente,
- den Anpassungssatz, 2026 also 4,24 Prozent, und den neuen aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro,
- Ihren Beitrag zur Krankenversicherung, getrennt nach allgemeinem Beitrag und Zusatzbeitrag,
- Ihren Beitrag zur Pflegeversicherung,
- den Zahlbetrag, der tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird.
Ihre Entgeltpunkte ändern sich durch die Anpassung nicht. Sie spiegeln Ihr Erwerbsleben wider und stehen fest. Neu ist nur der Wert, mit dem sie multipliziert werden.
Brutto, Beiträge und Zahlbetrag
Der Unterschied zwischen Rente und Zahlbetrag sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Beispiel für 2026: Eine Rente von 1.563,62 Euro, bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und mit Kindern:
- Krankenversicherung: 7,3 % + 1,45 % = 8,75 %, also 136,82 Euro
- Pflegeversicherung: 3,6 %, also 56,29 Euro
- Zahlbetrag: 1.370,51 Euro
Die Einkommensteuer taucht in der Mitteilung nicht auf. Auf Renten wird keine Lohnsteuer einbehalten. Ob Steuer anfällt, entscheidet sich erst mit der Steuererklärung. Mehr dazu im Beitrag Durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig?.
Worauf Sie besonders achten sollten
1. Stimmt der Zusatzbeitrag? Er muss dem Satz Ihrer Krankenkasse entsprechen. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, gilt das für Rentner erst mit zwei Monaten Verzögerung.
2. Stimmt der Pflegebeitrag? Kinderlose ab 23 Jahren, die nach 1939 geboren sind, zahlen 4,2 statt 3,6 Prozent. Haben Sie Kinder und zahlen trotzdem den Zuschlag, fehlt der Rentenversicherung meist nur der Nachweis. Reichen Sie ihn nach.
3. Stimmt der Anstieg? Die Bruttorente muss um genau den Anpassungssatz steigen. Bei Witwen- und Witwerrenten kann der Zahlbetrag wegen der Einkommensanrechnung abweichen. Wie das zustande kommt, erklärt der Beitrag Witwenrente nach der Rentenerhöhung.
4. Stimmt die Bankverbindung? Die Mitteilung ist ein guter Anlass, das kurz zu prüfen.
Wann die Mitteilung kommt und was Sie tun müssen
Die Mitteilungen werden ab Juni verschickt, bis alle Rentner sie erhalten haben, kann es bis in den Juli dauern. Beantragen müssen Sie nichts, die Anpassung erfolgt automatisch. Die Mitteilung ist ein Bescheid. Halten Sie ihn für falsch, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Das lohnt sich bei Fehlern in Ihren persönlichen Angaben, zum Beispiel beim Pflegebeitrag. Gegen die Höhe des Rentenwerts selbst hat ein Widerspruch dagegen keine Aussicht auf Erfolg, denn er ist per Verordnung festgelegt.
Bewahren Sie die Mitteilung auf. Sie ist ein bequemer Nachweis Ihrer aktuellen Rentenhöhe, etwa für Wohngeld, Mietverträge oder die Steuererklärung.
Fazit
Ein kurzer Check der Rentenanpassungsmitteilung dauert nur wenige Minuten und kann bares Geld wert sein. Rechnen Sie die Angaben mit dem Rentenerhöhungs-Rechner nach. Einen Gesamtüberblick über die Erhöhung 2026 und die Prognose für 2027 bietet der Ratgeber Rentenerhöhung 2026 und 2027.
