Pflegegeld-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Pflegeleistungen nach Pflegegrad — mit Kombileistungs-Optimierer und NBA-Selbsteinschätzung zur Pflegegrad-Ermittlung.

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Pflegegrad

Leistungsart

Zusätzliche Leistungen

Gemeinsamer Jahresbetrag €3.539 mit Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2)

Gemeinsamer Jahresbetrag €3.539 mit Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2)

€131/Monat (alle Pflegegrade)

€42/Monat Pauschale

Bis zu €4.180 von der Pflegekasse

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Pflegegeld 2026: Leistungen, Pflegegrade & Anspruch — der komplette Überblick
Leitartikel

Pflegegeld 2026: Leistungen, Pflegegrade & Anspruch — der komplette Überblick

Alles zu Pflegegeld, Sachleistungen und Kombileistung 2026: Beträge nach Pflegegrad, Zusatzleistungen, Antragsverfahren und Tipps zur Maximierung Ihrer Ansprüche.

12 Min. Lesezeit

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Häufige Fragen zum Pflegegeld

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, Pflegegrad 2 bekommt 347 Euro, Pflegegrad 3 erhält 599 Euro, Pflegegrad 4 bekommt 800 Euro und Pflegegrad 5 erhält 990 Euro monatlich. Zusätzlich stehen allen Pflegegraden der Entlastungsbetrag von 131 Euro und Pflegehilfsmittel von 42 Euro zu.

Pflegegeld ist eine Geldleistung, die direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird und frei verwendbar ist — meist als Anerkennung für pflegende Angehörige. Pflegesachleistungen hingegen werden direkt an zugelassene Pflegedienste gezahlt, die professionelle Pflege im häuslichen Umfeld erbringen. Die Sachleistungsbeträge sind höher als das Pflegegeld, da professionelle Pflege teurer ist.

Die Kombileistung verbindet Pflegegeld und Sachleistungen. Nutzen Sie z.B. 60% der Sachleistung für einen Pflegedienst, erhalten Sie noch 40% des Pflegegelds. Sie lohnt sich, wenn Sie teilweise professionelle Hilfe benötigen, aber auch Angehörige mitpflegen. Der Gesamtbetrag aus Kombileistung ist in der Regel höher als reines Pflegegeld allein.

Stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (Teil der Krankenkasse). Diese beauftragt den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mit einer Begutachtung bei Ihnen zu Hause. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche nach dem NBA-System. Auf Basis der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad festgestellt. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 4-6 Wochen.

Bei Pflegegrad 1 gibt es zwar kein Pflegegeld und keine Sachleistungen, aber dennoch wichtige Unterstützung: den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel (42 Euro/Monat), einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung (bis 4.180 Euro), kostenlose Pflegeberatung und Zugang zu Pflegekursen für Angehörige.

Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt — etwa durch Urlaub, Krankheit oder private Termine. Ab Pflegegrad 2 steht seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, der für Ersatzpflege durch andere Personen oder Pflegedienste genutzt werden kann – bis zu acht Wochen im Jahr. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen.

Ja, nicht genutzte Entlastungsbeträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart werden. Zusätzlich können die Restbeträge aus dem Vorjahr noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. So können sich bis zu 1.572 Euro (12 × 131 Euro) ansammeln, die für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden können.

Führen Sie ein Pflegetagebuch über mindestens zwei Wochen, in dem Sie alle pflegerischen Tätigkeiten und deren Dauer dokumentieren. Zeigen Sie beim Termin den tatsächlichen Pflegebedarf — beschönigen Sie nichts. Lassen Sie eine Vertrauensperson dabei sein, die den Pflegealltag kennt. Halten Sie alle relevanten Arztberichte, Medikamentenpläne und Krankenhausentlassungsberichte bereit.

Nein, Pflegegeld wird nicht als Einkommen auf Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld) angerechnet, da es zweckgebunden für die Sicherstellung der Pflege ist. Das Pflegegeld soll die ehrenamtliche Pflege durch Angehörige oder andere nicht erwerbsmäßig tätige Personen anerkennen. Allerdings kann bei stationärer Pflege das Pflegegeld mit den Heimkosten verrechnet werden.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Darüber hinaus werden technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle und Lagerungshilfen leihweise oder mit geringem Eigenanteil bereitgestellt. Für die Verbrauchsmaterialien gibt es oft praktische Pflegeboxen im Abo.