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Pendlerpauschale 2026 berechnen

38 Cent ab dem ersten Kilometer: Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale, die echte Steuerersparnis und wie viel Ihnen die neue Regel gegenüber 2025 bringt.

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Ihr Arbeitsweg

Kürzeste Straßenverbindung Wohnung–Arbeit (eine Strecke)

Typisch: 220–230. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage.

Steuer & Werbungskosten

Der Steuersatz auf Ihren letzten Euro. Grob: 14 % (niedrig), 30 % (mittel), 42 % (hoch).

Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur usw. (€/Jahr)

Ihr Ergebnis

Werbungskosten aus dem Arbeitsweg

Alte Regel (2025)

1.320 €

pro Jahr

Neue Regel (2026)

1.672 €

pro Jahr

+352,00 € mehr Werbungskosten

Ihre Entfernung: 20 km · 220 Tage

Ihre tatsächliche Steuerersparnis

Steuerersparnis 2025

27,00 €

Steuerersparnis 2026

132,60 €

zusätzliche Ersparnis durch die neue Regel

+105,60 €

Die Pendlerpauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die tatsächliche Ersparnis ist die Pauschale multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz.

Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab — auch ohne Nachweise. Nur der Teil Ihrer Werbungskosten oberhalb dieser Grenze bringt zusätzliche Steuerersparnis.

Werbungskosten gesamt

1.672,00 €

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.230,00 €

steuerlich zusätzlich wirksam

442,00 €

Ihre Werbungskosten liegen über dem Pauschbetrag — die Pendlerpauschale wirkt sich voll aus.

Werbungskosten nach Entfernung

Wie sich die Werbungskosten mit der einfachen Entfernung entwickeln — alte gegen neue Regel.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt, kann von einem höheren Werbungskostenabzug nicht profitieren. Für diese Fälle gibt es die dauerhaft eingeführte Mobilitätsprämie: 14 % der wirksamen Entfernungspauschale werden ausgezahlt.

Aktivieren Sie oben "Einkommen unter dem Grundfreibetrag", um Ihre Mobilitätsprämie zu berechnen.

Hinweis: Homeoffice

Für jeden Tag im Homeoffice fällt kein Arbeitsweg an — diese Tage zählen nicht zur Entfernungspauschale. Dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage, 1.260 €/Jahr). Reduzieren Sie oben die Arbeitstage entsprechend Ihrer Präsenztage im Büro.

Zusammenfassung

Einfache Entfernung20 km
Arbeitstage220
Entfernungspauschale 20251.320,00 €
Entfernungspauschale 20261.672,00 €
Mehr Werbungskosten+352,00 €
Zusätzliche Steuerersparnis+105,60 €

Annahmen & Genauigkeit

Der Rechner nutzt die einfache Entfernung, einen von Ihnen gewählten Grenzsteuersatz und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Ihrem individuellen Steuersatz, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab. Das Ergebnis ist eine realistische Schätzung, kein Steuerbescheid.

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Ratgeber: Pendlerpauschale & Entfernungspauschale

Alles zur Pendlerpauschale 2026 — verständlich erklärt.

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Leitartikel

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Der komplette Ratgeber zur Entfernungspauschale 2026: Wie die einheitlichen 38 Cent funktionieren, was sich gegenüber 2025 ändert und wie viel Steuer Sie sparen.

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 0,38 € (38 Cent) je Entfernungskilometer — und zwar ab dem ersten Kilometer. Bis Ende 2025 galt eine Staffel: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Die neue Regel bringt vor allem Pendlern mit kurzem und mittlerem Arbeitsweg mehr Werbungskosten.

Es zählt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte — also nicht Hin- und Rückfahrt zusammen. Maßgeblich ist die kürzeste benutzbare Straßenverbindung. Eine längere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.

Die Formel lautet: Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage pro Jahr. Beispiel: 25 km einfache Entfernung an 220 Arbeitstagen ergeben 25 × 0,38 € × 220 = 2.090 € Werbungskosten. Unser Rechner übernimmt das automatisch und zeigt zusätzlich Ihre tatsächliche Steuerersparnis.

Die Pendlerpauschale senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Ihre tatsächliche Ersparnis ist die Pauschale multipliziert mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. Bei 30 % Grenzsteuersatz und 2.090 € Pauschale wären das rund 627 € — allerdings nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen, der ohnehin automatisch abgezogen wird.

Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € ab, ganz ohne Nachweise. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten — inklusive Pendlerpauschale — diese Grenze übersteigen, wirkt sich jeder weitere Euro zusätzlich steuermindernd aus. Bei einem kurzen Arbeitsweg kann es sein, dass Sie unter dem Pauschbetrag bleiben.

Die Mobilitätsprämie ist ein dauerhaft eingeführter Zuschuss für Geringverdiener, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 €). Weil bei ihnen ein höherer Werbungskostenabzug steuerlich ins Leere läuft, erhalten sie stattdessen 14 % der wirksamen Entfernungspauschale ausgezahlt. Die Prämie wird über die Steuererklärung beantragt.

Für jeden Homeoffice-Tag entfällt der Arbeitsweg — diese Tage dürfen Sie nicht als Fahrtage ansetzen. Stattdessen gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (höchstens 210 Tage, also 1.260 € im Jahr). Sie können für dasselbe Datum entweder die Pendlerpauschale oder die Homeoffice-Pauschale ansetzen, nicht beides.

Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig: Sie gilt unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß pendeln. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ohne eigenen Pkw ist die Pauschale allerdings auf 4.500 € pro Jahr gedeckelt — außer die tatsächlichen Ticketkosten liegen höher, dann zählen diese.

Für die reine Entfernungspauschale brauchen Sie keine Tankquittungen — es zählt nur die Entfernung und die Zahl der Arbeitstage. Sinnvoll ist aber ein Nachweis der Arbeitstage (z. B. über den Arbeitgeber) und der Fahrstrecke. Das Finanzamt kann stichprobenartig Nachweise verlangen, etwa bei einer ungewöhnlich langen Strecke.

Grob gilt: Sobald Ihre gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen, bringt die Pendlerpauschale zusätzliche Steuerersparnis. Bei 220 Arbeitstagen und ausschließlich der Pendlerpauschale ist das ab etwa 15 Kilometern einfacher Entfernung der Fall (15 × 0,38 € × 220 ≈ 1.254 €). Mit weiteren Werbungskosten kann sich der Weg auch früher lohnen.