Pendlerpauschale 2026 berechnen
38 Cent ab dem ersten Kilometer: Berechnen Sie Ihre Entfernungspauschale, die echte Steuerersparnis und wie viel Ihnen die neue Regel gegenüber 2025 bringt.
Ihr Arbeitsweg
Kürzeste Straßenverbindung Wohnung–Arbeit (eine Strecke)
Typisch: 220–230. Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage.
Steuer & Werbungskosten
Der Steuersatz auf Ihren letzten Euro. Grob: 14 % (niedrig), 30 % (mittel), 42 % (hoch).
Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur usw. (€/Jahr)
Ihr Ergebnis
Werbungskosten aus dem Arbeitsweg
Alte Regel (2025)
1.320 €
pro Jahr
Neue Regel (2026)
1.672 €
pro Jahr
+352,00 € mehr Werbungskosten
Ihre Entfernung: 20 km · 220 Tage
Ihre tatsächliche Steuerersparnis
Steuerersparnis 2025
27,00 €
Steuerersparnis 2026
132,60 €
zusätzliche Ersparnis durch die neue Regel
+105,60 €
Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Das Finanzamt zieht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab — auch ohne Nachweise. Nur der Teil Ihrer Werbungskosten oberhalb dieser Grenze bringt zusätzliche Steuerersparnis.
Werbungskosten gesamt
1.672,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230,00 €
steuerlich zusätzlich wirksam
442,00 €
Werbungskosten nach Entfernung
Wie sich die Werbungskosten mit der einfachen Entfernung entwickeln — alte gegen neue Regel.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer so wenig verdient, dass das Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) liegt, kann von einem höheren Werbungskostenabzug nicht profitieren. Für diese Fälle gibt es die dauerhaft eingeführte Mobilitätsprämie: 14 % der wirksamen Entfernungspauschale werden ausgezahlt.
Hinweis: Homeoffice
Für jeden Tag im Homeoffice fällt kein Arbeitsweg an — diese Tage zählen nicht zur Entfernungspauschale. Dafür gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 210 Tage, 1.260 €/Jahr). Reduzieren Sie oben die Arbeitstage entsprechend Ihrer Präsenztage im Büro.
Zusammenfassung
| Einfache Entfernung | 20 km |
| Arbeitstage | 220 |
| Entfernungspauschale 2025 | 1.320,00 € |
| Entfernungspauschale 2026 | 1.672,00 € |
| Mehr Werbungskosten | +352,00 € |
| Zusätzliche Steuerersparnis | +105,60 € |
Annahmen & Genauigkeit
Der Rechner nutzt die einfache Entfernung, einen von Ihnen gewählten Grenzsteuersatz und den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von Ihrem individuellen Steuersatz, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab. Das Ergebnis ist eine realistische Schätzung, kein Steuerbescheid.Ergebnis per E-Mail senden
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