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Mobilitätsprämie 2026: Der Bonus für Geringverdiener

Redaktion
6 Min. Lesezeit
2026-07-02
Mobilitätsprämie 2026: Der Bonus für Geringverdiener

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Warum es die Mobilitätsprämie gibt

Die Pendlerpauschale funktioniert über den Werbungskostenabzug: Sie senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuer. Doch dieser Mechanismus hat eine Schwäche — er hilft nur denen, die überhaupt Einkommensteuer zahlen. Wer so wenig verdient, dass sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, zahlt keine Einkommensteuer und kann von einem höheren Abzug nichts haben.

Genau diese Lücke schließt die Mobilitätsprämie. Sie sorgt dafür, dass auch Geringverdiener einen finanziellen Ausgleich für ihren Arbeitsweg erhalten. Ob und in welcher Höhe die Prämie für Sie in Frage kommt, können Sie im Pendlerpauschale-Rechner prüfen, indem Sie die Option für ein Einkommen unter dem Grundfreibetrag aktivieren.

Wer bekommt die Mobilitätsprämie?

Anspruch auf die Mobilitätsprämie haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 €. Liegt Ihr Einkommen darunter, greift der Werbungskostenabzug ins Leere — und die Prämie tritt an seine Stelle.

Die Mobilitätsprämie war ursprünglich befristet, ist inzwischen aber dauerhaft im Gesetz verankert. Das gibt Pendlern mit geringem Einkommen dauerhafte Planungssicherheit.

Wie hoch ist die Prämie?

Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der Entfernungspauschale, die auf die Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer entfällt (§ 101 EStG). Daran hat die Vereinheitlichung auf 0,38 € ab dem ersten Kilometer seit 2026 nichts geändert. Die 14 % entsprechen dem Eingangssteuersatz der Einkommensteuer — die Prämie stellt also näherungsweise das nach, was ein Geringverdiener über die Steuer gespart hätte, wenn er denn Steuern gezahlt hätte.

Zusätzlich gilt: Berücksichtigt wird dieser Betrag nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen — und höchstens bis zu dem Betrag, um den Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Ein Beispiel: Bei 30 km und 220 Arbeitstagen beträgt Ihre Pendlerpauschale 2.508 €. Auf die Kilometer 21 bis 30 entfallen davon 836 € (10 × 0,38 € × 220). Da Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag um 1.278 € übersteigen, zählen die vollen 836 €. Die Mobilitätsprämie läge dann bei 14 % von 836 €, also rund 117 €. Wer 20 km oder weniger pendelt, erhält keine Mobilitätsprämie.

So beantragen Sie die Mobilitätsprämie

Die Prämie erhalten Sie nicht automatisch — Sie müssen sie über die Einkommensteuererklärung beantragen. Dafür gibt es eine eigene Anlage. Auch wenn Sie sonst keine Steuererklärung abgeben müssten, lohnt sich die Abgabe in diesem Fall, weil Sie sonst auf bares Geld verzichten.

Prüfen Sie vorab mit dem Pendlerpauschale-Rechner, ob sich der Aufwand für Sie lohnt: Der Rechner zeigt Ihnen die mögliche Prämie, sobald Sie angeben, dass Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Für wen ist die Prämie besonders relevant?

Typische Fälle sind Teilzeitkräfte, Auszubildende, Werkstudierende oder Menschen, die nur einen Teil des Jahres beschäftigt waren. Gerade wer einen langen Arbeitsweg mit geringem Einkommen kombiniert, kann von der Prämie spürbar profitieren.

Fazit

Die Mobilitätsprämie ist ein wichtiges Instrument, damit auch Geringverdiener nicht auf einem Teil ihrer Fahrtkosten sitzen bleiben. Sie beträgt 14 % der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und muss aktiv beantragt werden. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Pendlerpauschale-Rechner und geben Sie die Prämie in Ihrer Steuererklärung an.

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