Midijob-Rechner 2026

Finde heraus, was im Übergangsbereich (603-2.000 EUR) netto bei dir ankommt — und wie viel du gegenüber normaler Beschäftigung sparst.

Aktuell 2026
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Einkommen

€
Midijob (Übergangsbereich)(603-2.000 EUR)
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Steuer & Versicherung

%
€
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Persönliche Angaben

30
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€

Deine Einordnung

1.200 €
0 EUR603 EUR2.000 EUR4.000 EUR
Midijob (Übergangsbereich) — reduzierte SV-Beiträge

Bei 1.200 € brutto bleiben dir

1.013 €

netto

Du sparst 73,73 € durch den Übergangsbereich
Nettoquote: 84,4 %

Deine SV-Ersparnis im Übergangsbereich

Normale SV-Abzüge261,00 €
Deine SV-Abzüge (Midijob)187,27 €
Ersparnis73,73 €

Minijob vs. Midijob Vergleich

 Minijob (603 EUR)Dein MidijobDifferenz
Brutto603 €1.200 €+597 €
Abzüge0 €187 €+187 €
Netto603 €1.013 €+410 €
Rentenansprüche Nein Ja-
Krankengeld-Anspruch Nein Ja-
ALG-Anspruch Nein Ja-

597 € mehr brutto bringen dir 410 € netto mehr — plus volle Sozialversicherungsansprüche

Rentenanspruch

Rentenpunkte pro Jahr0,2772
Monatliche Rente pro Arbeitsjahr11,79 €

Im Minijob ohne Opt-in: 0 EUR Rentenanspruch

Zusammenfassung

Bruttogehalt1.200,00 €
EinordnungMidijob (Übergangsbereich)
Beitragspflichtiges Entgelt1.083,25 € (statt 1.200,00 €)
SV-Beiträge (AN)187,27 €
SV-Ersparnis (vs. normal)73,73 €
Steuern0,00 €
Nettogehalt1.012,73 €
Nettoquote84,4 %
Rentenpunkte/Jahr0,2772

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Alles zu Midijob, Gleitzone, Sozialversicherung und Übergangsbereich

Midijob 2026: Was bleibt netto — und was unterscheidet ihn vom Minijob?
Leitartikel

Midijob 2026: Was bleibt netto — und was unterscheidet ihn vom Minijob?

Der umfassende Ratgeber zum Midijob: Netto-Berechnung, Übergangsbereich, Sozialversicherung und Vergleich mit dem Minijob.

12 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR. In diesem sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone) zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erhalten aber volle Leistungsansprüche (Krankenversicherung, Arbeitslosengeld, Rentenversicherung). Die Regelung gilt sowohl für reguläre Beschäftigungen als auch für Nebenjobs in diesem Gehaltsbereich.

Die Abzüge im Midijob steigen gleitend an: Bei 604 EUR brutto zahlt der Arbeitnehmer nahezu keine Sozialabgaben, bei 2.000 EUR erreichen sie das normale Niveau. Die genaue Höhe hängt vom Bruttogehalt, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse, dem Alter und der Kinderzahl ab. Unser Rechner berechnet die exakten Abzüge für deine individuelle Situation. Zusätzlich fallen je nach Steuerklasse Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an.

Beim Minijob (bis 603 EUR/Monat) zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern und — nach Befreiung von der Rentenversicherungspflicht — keine Sozialabgaben, hat aber auch keine Ansprüche auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld (Rentenansprüche nur, wenn er rentenversicherungspflichtig bleibt; das ist der Regelfall mit 3,6 % Eigenanteil). Beim Midijob (603,01-2.000 EUR) zahlt man reduzierte, gleitend steigende Sozialabgaben und erhält dafür volle Ansprüche in allen Sozialversicherungszweigen. Zudem fallen im Midijob auch Lohnsteuer an.

Die Berechnung basiert auf dem Faktor F, der jährlich bekannt gegeben wird (2026: 0,6619). Aus dem tatsächlichen Bruttoentgelt wird ein reduziertes beitragspflichtiges Entgelt (BME) ermittelt, auf das der Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnet wird. Seit 2023 hat der Arbeitnehmeranteil eine eigene, noch stärker reduzierte Bemessungsgrundlage: 2.000 / (2.000 - 603) mal (Brutto - 603 EUR). Den Rest des Gesamtbeitrags trägt der Arbeitgeber. So zahlt der Arbeitnehmer bei niedrigen Midijob-Gehältern deutlich weniger als bei normaler Beschäftigung.

Ja! Seit der Reform 2019 werden die Rentenansprüche im Midijob auf Basis des vollen Bruttogehalts berechnet — nicht auf Basis des reduzierten beitragspflichtigen Entgelts. Das bedeutet: Du zahlst zwar weniger Beiträge, erhältst aber Rentenpunkte wie bei einer voll beitragspflichtigen Beschäftigung. Dies ist ein enormer Vorteil gegenüber dem Minijob, bei dem ohne freiwillige Einzahlung keine Rentenansprüche entstehen.

Ja, ein Midijob neben einem Hauptjob ist möglich. Allerdings werden beide Beschäftigungen für die Sozialversicherung zusammengerechnet. Das bedeutet: Beide Jobs sind voll sozialversicherungspflichtig, und das kombinierte Einkommen wird für die Steuerberechnung herangezogen. Der Midijob wird in der Regel über Steuerklasse VI besteuert. Ein einzelner Minijob neben dem Hauptjob wäre oft steuerlich günstiger.

Wenn dein monatliches Bruttogehalt dauerhaft über 2.000 EUR liegt, fällst du aus dem Übergangsbereich heraus und zahlst die vollen Sozialversicherungsbeiträge. Die Umstellung erfolgt ab dem Monat, in dem die Grenze überschritten wird. Bei gelegentlichen, unvorhersehbaren Schwankungen (z.B. Überstunden in einem Monat) bleibt der Midijob-Status bestehen, solange das regelmäßige Gehalt im Übergangsbereich liegt.

Ja, im Midijob bist du vollwertig krankenversichert und hast Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber). Das Krankengeld beträgt ca. 70% des Bruttoverdienstes, maximal 90% des Nettoverdienstes. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Minijob, bei dem kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Ein Midijob-Einkommen fließt vollständig in die Berechnung ein, wobei das reduzierte beitragspflichtige Entgelt zu einem günstigeren Netto führt. Das Basiselterngeld beträgt 65-67% des entfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR). Ein Midijob vor der Geburt kann also durchaus einen positiven Effekt auf die Elterngeldhöhe haben.

Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht im Midijob, wenn du neben dem Midijob weitere Einkünfte hast, wenn du verheiratet bist und die Steuerklassenkombination III/V gewählt hast, oder wenn du einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hast. In vielen Fällen lohnt sich die freiwillige Abgabe, da über den Lohnsteuerabzug häufig zu viel Steuer einbehalten wird — insbesondere bei Steuerklasse VI im Zweitjob.