Fahrzeugschein lesen: Wo steht die Leistung – und warum in kW statt PS?

Redaktion
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2026-10-26
Fahrzeugschein lesen: Wo steht die Leistung – und warum in kW statt PS?

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Wer im Fahrzeugschein nach der PS-Zahl sucht, sucht vergeblich. Die Motorleistung steht dort ausschließlich in Kilowatt – im Feld P.2. Dieser Beitrag zeigt, wo genau Sie die Leistung finden, was die Zahl hinter dem Schrägstrich bedeutet, wie Sie den Wert exakt in PS umrechnen und warum bei Elektroautos oft deutlich weniger kW eingetragen sind als im Prospekt stehen.

Die Leistung steht in Feld P.2 – in Kilowatt

Seit Oktober 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Felder tragen seitdem Buchstaben-Zahlen-Codes, die in der ganzen EU gleich sind. Für die Motorleistung ist das Feld P.2 zuständig: Es enthält die Nennleistung des Motors in Kilowatt.

Direkt dahinter, durch einen Schrägstrich getrennt, folgt der Wert aus Feld P.4: die Nenndrehzahl, also die Drehzahl in Umdrehungen pro Minute, bei der diese Leistung erreicht wird. Eine Angabe wie „110/5500“ bedeutet demnach 110 kW Nennleistung bei 5.500 Umdrehungen pro Minute. Bei Motorrädern und anderen Fahrzeugen der Klasse L steht statt der Drehzahl manchmal nur ein Strich, etwa „75/-“, weil die Übereinstimmungsbescheinigung dieser Fahrzeuge keine Nenndrehzahl enthält.

Gleich daneben finden Sie Feld P.1 mit dem Hubraum in Kubikzentimetern und Feld P.3 mit der Kraftstoffart oder Energiequelle. Eine PS-Angabe gibt es im Fahrzeugschein dagegen nirgends.

FeldInhaltBeispiel
P.1Hubraum in cm³1498
P.2Nennleistung in kW110
P.4Nenndrehzahl in min⁻¹ (hinter dem Schrägstrich)5500
P.3Kraftstoffart oder EnergiequelleBenzin

So rechnen Sie die kW aus dem Fahrzeugschein in PS um

Für die Umrechnung teilen Sie den kW-Wert durch 0,73549875 – oder, was auf dasselbe hinausläuft, Sie multiplizieren ihn mit 1,35962:

PS=kW0,73549875≈kW⋅1,36\text{PS} = \frac{\text{kW}}{0{,}73549875} \approx \text{kW} \cdot 1{,}36

Ein Beispiel: Steht in Feld P.2 die Zahl 110, leistet der Motor 110 ÷ 0,73549875 = 149,56 PS. In Prospekten und Inseraten wird daraus „150 PS“, weil die PS-Zahl dort meist ganzzahlig gerundet wird. Für eine schnelle Kopfrechnung reicht die Faustregel kW × 1,36: Sie weicht nur um rund 0,03 % vom exakten Wert ab.

Umgekehrt kommen Sie von einer PS-Angabe zurück zum Wert im Fahrzeugschein, indem Sie mit 0,73549875 multiplizieren: 150 PS × 0,73549875 = 110,32 kW, im Fahrzeugschein also 110 kW. Die folgende Tabelle zeigt typische Werte, wie sie in Fahrzeugscheinen von Pkw häufig vorkommen:

kW (Feld P.2)PS exaktPS gerundet
5574,7875
6689,7490
74100,61101
81110,13110
85115,57116
96130,52131
110149,56150
140190,35190
180244,73245

Alle Werte von 1 bis 500 kW, mit hp und gerundeten PS, finden Sie in der Tabelle des kW-in-PS-Rechners. Dort können Sie auch einen beliebigen Wert eingeben, etwa die Leistung aus Ihrem eigenen Fahrzeugschein.

Warum der Fahrzeugschein keine PS kennt

Dass im Fahrzeugschein nur Kilowatt stehen, hat einen rechtlichen Grund. Das Einheiten- und Zeitgesetz schreibt vor, dass Größen im amtlichen und geschäftlichen Verkehr in gesetzlichen Einheiten angegeben werden. Welche Einheiten das sind, legt die Einheitenverordnung fest – für die Leistung ist es das Watt und damit auch das Kilowatt. Die Pferdestärke gehört nicht dazu. Seit 1978 ist sie in Deutschland keine gesetzliche Einheit mehr.

Ganz verschwunden ist sie trotzdem nicht. Als Zusatzangabe neben der gesetzlichen Einheit bleibt PS erlaubt. Deshalb lesen Sie in Prospekten, Testberichten und Inseraten meist Angaben wie „110 kW (150 PS)“: Maßgeblich ist der kW-Wert, die PS-Zahl ist eine Übersetzung für alle, die noch in PS denken.

Woher die krumme Zahl 0,73549875 kommt

Die Pferdestärke stammt aus der Zeit der Dampfmaschinen. Sie sollte die Leistung einer Maschine mit der Arbeitskraft von Pferden vergleichbar machen. Definiert ist 1 PS als die Leistung, mit der eine Masse von 75 Kilogramm in einer Sekunde um einen Meter angehoben wird, also 75 Kilopondmeter pro Sekunde. Mit der Normfallbeschleunigung von 9,80665 m/s² ergibt sich:

1 PS=75⋅9,80665 N⋅ms=735,49875 W1\ \text{PS} = 75 \cdot 9{,}80665\ \tfrac{\text{N}\cdot\text{m}}{\text{s}} = 735{,}49875\ \text{W}

Der Wert ist exakt, nicht gerundet. Daraus folgen die beiden Umrechnungsfaktoren 1 PS = 0,73549875 kW und 1 kW = 1,35962 PS. Genau dieser Wert steht schon in der europäischen Einheitenrichtlinie von 1971.

Vorsicht bei englischsprachigen Datenblättern: Die dortige horsepower (hp) ist anders definiert, nämlich als 550 Fuß-Pfund pro Sekunde. Das sind 745,7 W und damit rund 1,4 % mehr als eine PS. 150 hp entsprechen deshalb 152,1 PS oder 111,9 kW. Der Rechner kann auch hp umrechnen – stellen Sie dazu die Eingabe auf „hp“ um.

Sonderfall Elektroauto: Dauerleistung im Fahrzeugschein

Bei Elektroautos steht in Feld P.2 nicht die Spitzenleistung, mit der in Prospekten geworben wird. Eingetragen wird die höchste 30-Minuten-Leistung, also die Leistung, die der elektrische Antrieb eine halbe Stunde lang dauerhaft abgeben kann. So sieht es der Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung vor; gemessen wird nach der UN-Regelung Nr. 85.

Weil Elektromotoren kurzzeitig deutlich mehr leisten können als dauerhaft, ist die Zahl im Fahrzeugschein oft wesentlich kleiner als die beworbene. Das ist kein Fehler der Zulassungsstelle. Warum das so ist und wie Sie die beiden Werte richtig vergleichen, erklärt der Beitrag E-Auto-Leistung: Nennleistung vs. Spitzenleistung.

Wofür die kW-Zahl wichtig ist – und wofür nicht

  • Motorrad-Führerschein: Für die Klassen A1 und A2 gelten feste Leistungsgrenzen von 11 und 35 kW. Ob ein Motorrad passt, entscheidet der Wert aus den Fahrzeugpapieren. Details im Beitrag Führerschein A1, A2, A: Welche kW sind erlaubt?
  • Kfz-Steuer: Hier spielt die Leistung keine Rolle. Bei Pkw mit Erstzulassung ab 1. Juli 2009 zählen Hubraum und CO₂-Ausstoß, bei Motorrädern der Hubraum, bei reinen E-Autos nach Ablauf der Steuerbefreiung das zulässige Gesamtgewicht. Ihre Steuer berechnet der Kfz-Steuer-Rechner.
  • Fahrzeugkauf: Vergleichen Sie die PS-Angabe im Inserat mit dem kW-Wert in Feld P.2. Weicht der umgerechnete Wert deutlich ab, lohnt eine Nachfrage – bei Verbrennern etwa wegen einer anderen Motorvariante, bei E-Autos meist wegen des Unterschieds zwischen Spitzen- und Dauerleistung.

Kurz zusammengefasst

  • Die Leistung steht im Fahrzeugschein in Feld P.2, immer in kW; hinter dem Schrägstrich folgt die Nenndrehzahl aus P.4.
  • PS = kW ÷ 0,73549875, als Faustregel kW × 1,36. Beispiel: 110 kW = 149,56 PS ≈ 150 PS.
  • PS ist seit 1978 keine gesetzliche Einheit mehr, als Zusatzangabe aber erlaubt.
  • Bei E-Autos steht in P.2 die höchste 30-Minuten-Leistung, nicht die Spitzenleistung.

Stand: Oktober 2026. Quellen: Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung, Einheiten- und Zeitgesetz, Einheitenverordnung, Richtlinie 71/354/EWG.

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