Im Prospekt stehen 150 kW, im Fahrzeugschein deutlich weniger: Viele Besitzer eines Elektroautos wundern sich über diesen Unterschied. Ein Fehler ist das nicht. Bei E-Autos gibt es zwei Leistungsangaben, und in die Zulassungsbescheinigung gehört nur eine davon.
Zwei Zahlen für einen Motor
Die Spitzenleistung (auch maximale Leistung oder maximale Nutzleistung) ist die höchste Leistung, die der Antrieb abgeben kann – allerdings nur für kurze Zeit, etwa beim Beschleunigen. Mit dieser Zahl wird in Prospekten und Inseraten geworben.
Die höchste 30-Minuten-Leistung ist die Leistung, die der elektrische Antrieb eine halbe Stunde lang ununterbrochen abgeben kann. Beide Werte werden nach derselben internationalen Norm gemessen, der UN-Regelung Nr. 85, die ausdrücklich zwischen Nutzleistung und höchster 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebe unterscheidet.
Was im Fahrzeugschein steht
Nach dem Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung wird bei Elektrofahrzeugen in Feld P.2 die höchste 30-Minuten-Leistung eingetragen. Im Fahrzeugschein steht also die Dauerleistung, im Prospekt die Spitzenleistung.
Ein Beispiel mit runden Zahlen: Ein E-Auto wird mit 150 kW beworben, das sind 203,94 PS oder rund 204 PS. Im Fahrzeugschein steht in Feld P.2 dagegen zum Beispiel 70 kW, also 95,17 PS. Beide Angaben sind richtig – sie beschreiben nur verschiedene Dinge. Wie groß der Abstand ist, hängt vom Modell ab.
Warum Elektromotoren kurzzeitig mehr leisten
Ein Elektromotor kann für einige Sekunden deutlich mehr Leistung abgeben, als er dauerhaft verkraftet. Begrenzt wird die Dauerleistung vor allem durch Wärme: Motor, Leistungselektronik und Batterie erwärmen sich unter Last, und die Kühlung kann nur eine bestimmte Wärmemenge dauerhaft abführen. Für das Überholen oder den Ampelstart reicht die kurze Spitzenleistung, für eine lange Bergauffahrt mit hohem Tempo zählt eher die Dauerleistung.
Und bei Verbrennern und Hybriden?
Bei Verbrennungsmotoren steht in Feld P.2 die Nennleistung, also die höchste Nutzleistung des Motors bei der Nenndrehzahl aus Feld P.4. Prospekt und Fahrzeugschein stimmen hier in der Regel überein, abgesehen von der Rundung bei der PS-Angabe.
Bei Hybridfahrzeugen wird in P.2 die Leistung des Hauptantriebs eingetragen. Die Systemleistung, mit der Hersteller von Hybriden werben, kann höher sein, weil Verbrennungs- und Elektromotor zusammenwirken.
Was das für Sie bedeutet
- Vergleichen Sie Gleiches mit Gleichem: Die Spitzenleistung eines E-Autos aus dem Prospekt lässt sich mit der Nennleistung eines Verbrenners vergleichen. Die 30-Minuten-Leistung aus dem Fahrzeugschein des E-Autos eignet sich dafür nicht.
- Umrechnen in PS: Für beide Werte gilt dieselbe Formel, PS = kW ÷ 0,73549875. Im kW-in-PS-Rechner geben Sie die gewünschte Zahl ein und sehen sofort PS und hp.
- Kfz-Steuer: Die Leistung spielt keine Rolle. Reine E-Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035 (§ 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz). Danach richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Details im Kfz-Steuer-Rechner.
- Kosten im Blick: Was ein E-Auto über die Jahre im Vergleich zum Verbrenner kostet, berechnet der E-Auto-Kostenrechner.
Kurz zusammengefasst
- Spitzenleistung: kurzzeitig abrufbar, steht im Prospekt.
- Höchste 30-Minuten-Leistung: dauerhaft abrufbar, steht bei E-Autos im Fahrzeugschein in Feld P.2.
- Beide Werte stimmen; ein kleinerer kW-Wert im Fahrzeugschein ist kein Fehler.
Stand: Oktober 2026. Quellen: Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung, UN-Regelung Nr. 85, § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz.
