Beim Motorrad entscheidet die Leistung darüber, welchen Führerschein Sie brauchen. Anders als beim Auto gibt es für Krafträder feste kW-Grenzen, und zwar in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Hier finden Sie alle Grenzen mit PS-Werten, die Zusatzbedingungen zum Leistungsgewicht und zur Drosselung sowie die Mindestalter.
Die Leistungsgrenzen auf einen Blick
| Klasse | Leistung | in PS | weitere Bedingungen | Mindestalter |
|---|---|---|---|---|
| Pedelec | ≤ 0,25 kW | 0,34 | Unterstützung nur bis 25 km/h; kein Führerschein nötig | – |
| AM | ≤ 4 kW (Elektro) | 5,44 | bis 45 km/h; Verbrenner bis 50 cm³ | 15 |
| A1 | ≤ 11 kW | 14,96 | bis 125 cm³, höchstens 0,1 kW/kg | 16 |
| A2 | ≤ 35 kW | 47,59 | höchstens 0,2 kW/kg, nicht von über 70 kW abgeleitet | 18 |
| A | unbegrenzt | – | – | 24, nach 2 Jahren A2 schon 20 |
Die PS-Werte sind exakt mit 1 PS = 0,73549875 kW umgerechnet. Ob ein bestimmtes Motorrad in eine Klasse passt, prüfen Sie am besten mit dem kW-Wert aus Feld P.2 der Zulassungsbescheinigung. Den PS-Wert dazu liefert der kW-in-PS-Rechner.
Klasse A1: bis 11 kW
Die Klasse A1 umfasst Leichtkrafträder mit höchstens 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Motorleistung. Dazu kommt eine dritte Bedingung: Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Ein Motorrad mit vollen 11 kW muss demnach mindestens 110 kg wiegen. 11 kW entsprechen 14,96 PS, also rund 15 PS – daher die bekannte Faustformel „125er mit 15 PS“.
Auch kleinere Werte sind häufig: Ein Leichtkraftrad mit 9,6 kW hat 13,05 PS, also rund 13 PS, und liegt damit klar innerhalb der A1-Grenze. Die Klasse A1 kann ab 16 Jahren erworben werden.
A1 mit dem Autoführerschein: Schlüsselzahl 196
Wer die Klasse B besitzt, kann Leichtkrafträder mit denselben Grenzen (125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg) auch über die Schlüsselzahl 196 fahren. Voraussetzungen nach § 6b FeV: Sie sind mindestens 25 Jahre alt, besitzen die Klasse B seit mindestens fünf Jahren und haben eine Fahrerschulung von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolviert, vier davon Theorie und fünf Praxis. Eine Prüfung gibt es nicht. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und ist keine vollwertige Klasse A1.
Klasse A2: bis 35 kW
Mit der Klasse A2 dürfen Sie Motorräder mit höchstens 35 kW fahren, das sind 47,59 PS, gerundet 48 PS. Auch hier gilt eine Grenze für das Leistungsgewicht: höchstens 0,2 kW/kg. Ein Motorrad mit 35 kW muss also mindestens 175 kg wiegen.
Die dritte Bedingung betrifft gedrosselte Motorräder. Ein A2-Motorrad darf nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sein. Anders gesagt: Nur Maschinen, die in der offenen Version höchstens 70 kW (95,17 PS) leisten, dürfen auf 35 kW gedrosselt und mit A2 gefahren werden. Prüfen Sie bei einem gedrosselten Motorrad deshalb immer auch die ursprüngliche Leistung des offenen Modells.
Die Klasse A2 gibt es ab 18 Jahren. Wer sie zwei Jahre besitzt, kann ab 20 Jahren auf die Klasse A aufsteigen.
Klasse A: ohne Leistungsgrenze
Die Klasse A erlaubt Motorräder jeder Leistung. Der Direkteinstieg ist ab 24 Jahren möglich, nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 bereits ab 20 Jahren.
Klasse AM und Pedelecs
Unterhalb von A1 liegen die Kleinkrafträder der Klasse AM. Für sie gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Verbrennungsmotoren ist der Hubraum auf 50 cm³ begrenzt, bei Elektromotoren die Nenndauerleistung auf 4 kW, das sind 5,44 PS. Die Klasse AM ist automatisch in der Klasse B enthalten.
Pedelecs sind dagegen gar keine Kraftfahrzeuge: Nach § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes gilt ein Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung als Fahrrad, wenn der Motor höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung hat und die Unterstützung bei 25 km/h endet. Dafür brauchen Sie keinen Führerschein.
Und beim Auto?
Für Pkw gibt es in Deutschland keine Leistungsgrenze im Führerschein, auch nicht für Fahranfänger. Die Klasse B ist durch die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg begrenzt, nicht durch kW oder PS. Wer wissen möchte, was der Führerschein insgesamt kostet, findet eine Kalkulation im Führerschein-Kosten-Rechner.
So prüfen Sie Ihr Motorrad
- Lesen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I die Leistung in Feld P.2 ab. Sie steht dort in kW.
- Vergleichen Sie den Wert mit den Grenzen: bis 11 kW A1, bis 35 kW A2, darüber A.
- Prüfen Sie das Leistungsgewicht: kW geteilt durch das Gewicht in kg, höchstens 0,1 (A1) beziehungsweise 0,2 (A2).
- Bei gedrosselten Maschinen: Die offene Version darf für A2 höchstens 70 kW gehabt haben.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 6, § 6b und § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung, § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz.
