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60 oder 67 Prozent: wie hoch das Kurzarbeitergeld wirklich ausfällt

Redaktion
8 Min. Lesezeit
2026-09-08
60 oder 67 Prozent: wie hoch das Kurzarbeitergeld wirklich ausfällt

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60 oder 67 Prozent: wie hoch das Kurzarbeitergeld wirklich ausfällt

Kaum eine Zahl wird so oft falsch verstanden wie die 60 Prozent beim Kurzarbeitergeld. Sie klingt nach einer massiven Gehaltskürzung, ist aber tatsächlich der Prozentsatz auf einen vergleichsweise kleinen Differenzbetrag. Wer das einmal durchgerechnet hat, bewertet die eigene Lage meist deutlich gelassener — und weiß zugleich genau, an welcher Stelle es wirklich weh tut.

Woran der Leistungssatz hängt

§ 105 SGB III kennt genau zwei Sätze: 67 Prozent für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, und 60 Prozent für alle übrigen. Das entscheidende Kriterium steht in § 149 SGB III: mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Absatz 1, 3 bis 5 EStG — entweder beim Beschäftigten selbst oder beim nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner. Es reicht also ein Kind im Haushalt der Familie, nicht zwingend ein eigenes Kind auf der Lohnsteuerkarte.

Andere Merkmale spielen für den Satz keine Rolle: nicht das Alter, nicht die Betriebszugehörigkeit, nicht die Branche und auch nicht die Dauer der Kurzarbeit. Die während der Pandemie befristeten Staffelungen auf 70 und 77 Prozent ab dem vierten sowie 80 und 87 Prozent ab dem siebten Bezugsmonat standen in § 421c SGB III und sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Seit dem 1. Juli 2022 gelten wieder ausschließlich die Regelsätze. Wer 2026 online auf ältere Erklärstücke stößt, sollte deshalb genau auf das Datum achten.

Warum nie 60 Prozent vom Gehalt ankommen

Die Prozentzahl bezieht sich auf die Nettoentgeltdifferenz — den Unterschied zwischen dem pauschalierten Netto aus dem Soll-Entgelt und dem pauschalierten Netto aus dem Ist-Entgelt. Bei 50 Prozent Arbeitsausfall verlieren Sie also nur auf der Hälfte Ihres Entgelts überhaupt etwas, und auf dieser Hälfte auch nur 40 Prozent des Nettoausfalls. Für die andere Hälfte erhalten Sie weiterhin regulären Lohn.

Hinzu kommt ein Effekt, den viele übersehen: Der wegfallende Teil des Entgelts ist steuerlich der oberste, also der am höchsten belastete. Netto war er ohnehin weniger wert als der Durchschnitt Ihres Gehalts. Deshalb liegt die tatsächliche Ersatzquote — also das, was inklusive Kurzarbeitergeld noch auf dem Konto ankommt — bei moderatem Arbeitsausfall regelmäßig zwischen 80 und 90 Prozent des gewohnten Nettos.

Zahlen, die den Unterschied greifbar machen

Bei 3.500 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse I und 50 Prozent Arbeitsausfall beträgt die Nettoentgeltdifferenz rund 1.043 Euro. Daraus folgen rund 626 Euro Kurzarbeitergeld bei 60 Prozent und rund 696 Euro bei 67 Prozent. Der Unterschied zwischen beiden Sätzen liegt in diesem Fall also bei etwa 70 Euro im Monat oder rund 840 Euro auf ein volles Jahr Kurzarbeit gerechnet. Wie sich das bei Ihrem Gehalt auswirkt, zeigt der Kurzarbeitergeld-Rechner mit einem einzigen Klick auf den Kind-Schalter.

Bei Kurzarbeit Null wird die Spreizung deutlich größer, weil sich die Prozentsätze auf den gesamten Nettoausfall beziehen. Im selben Beispiel stehen dann rund 1.446 Euro (60 Prozent) rund 1.611 Euro (67 Prozent) gegenüber — ein Unterschied von etwa 165 Euro monatlich. Genau in dieser Konstellation lohnt es sich besonders, die Kind-Voraussetzung sauber zu prüfen, statt sie pauschal zu verneinen.

Die Steuerklasse ist der zweite große Hebel

Weil das pauschalierte Nettoentgelt die Lohnsteuer nach Steuerklasse abzieht, wirkt sich die Klasse unmittelbar auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus. In Steuerklasse III fällt das pauschalierte Netto aus dem Soll-Entgelt deutlich höher aus als in Klasse V — und damit auch die Differenz und das Kurzarbeitergeld. Für Paare, bei denen absehbar nur ein Partner in Kurzarbeit geht, kann ein rechtzeitiger Wechsel deshalb spürbar Geld bedeuten.

Der Wechsel muss allerdings vor Beginn des Bezugszeitraums wirksam werden, und er verschiebt lediglich die Lohnsteuer unterm Jahr — die endgültige Jahressteuer bleibt gleich. Welche Kombination in Ihrem Fall das höchste gemeinsame Netto ergibt, können Sie im Steuerklassen-Rechner durchspielen, bevor Sie den Antrag beim Finanzamt stellen.

Was Sie mitnehmen sollten

Die Faustformel „60 Prozent vom Gehalt“ ist schlicht falsch und macht mehr Angst als nötig. Richtig ist: 60 beziehungsweise 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, plus das volle Netto aus den weiterhin gearbeiteten Stunden. Entscheidend für die Höhe sind drei Größen — der Umfang des Arbeitsausfalls, Ihre Steuerklasse und die Frage, ob ein Kind im Sinne des § 32 EStG vorliegt. Alle drei können Sie im Kurzarbeitergeld-Rechner variieren und sofort sehen, was sich ändert. Die Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen und ersetzen keine Rechtsberatung.

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