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Steuerklassen-Rechner 2026

Welche Steuerklassen-Kombination bringt Ihnen als Paar das meiste Netto pro Monat? Vergleichen Sie IV/IV, III/V und V/III — inklusive Faktorverfahren.

100 % kostenlosKeine Daten gespeichertStand 2026

Wichtig: Es geht nur um die monatliche Liquidität

Die Steuerklassenwahl ändert NICHT die Höhe Ihrer Jahressteuer — diese wird erst über die Einkommensteuererklärung endgültig ermittelt. III/V verschiebt nur, wann und bei wem das Geld unterm Monat landet, und führt meist zur Pflichtveranlagung mit möglicher Nachzahlung. Keine Steuerberatung.

Einkommen der Partner

Steuer & Region

Empfohlene Steuerklassen-Kombination

III / V

Höherverdiener III, Geringverdiener V

Gemeinsames Netto pro Monat

4.722,84 €

Höherverdiener

III

4.000,00 €

Geringverdiener

V

2.500,00 €

Mehr Liquidität gegenüber IV/IV

pro Monat

318,67 €

pro Jahr

3.824,04 €

Gemeinsames Monatsnetto je Kombination

Alle Kombinationen im Vergleich

SteuerklasseGemeinsames MonatsnettoDifferenz
IV / IVBeide Klasse IV4.404,17 €-318,67 €
III / VBeste KombinationHöherverdiener III, Geringverdiener V4.722,84 €
V / IIIHöherverdiener V, Geringverdiener III4.581,25 €-141,59 €

IV/IV mit Faktor

Das Faktorverfahren verteilt die Lohnsteuer fair zwischen beiden Partnern: Jeder zahlt unterm Jahr ungefähr den Anteil, der seinem Einkommen entspricht. So gibt es am Jahresende meist keine Nachzahlung und trotzdem monatlich mehr Netto als bei reiner IV/IV.

Geschätzter Faktor (Näherung)

0,979

Näherungswert auf Basis des vereinfachten Splitting-Tarifs. Den exakten Faktor berechnet Ihr Finanzamt aus den eingetragenen Jahresbruttolöhnen.

Das sollten Sie vor der Wahl wissen

  • Die Klassenwahl ändert nicht die Jahressteuer, sondern nur die monatliche Auszahlung. Zu viel gezahlte Lohnsteuer gibt es über die Steuererklärung zurück, zu wenig gezahlte muss nachgezahlt werden.
  • Die Kombination III/V führt fast immer zur Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung — und je nach Verteilung zu einer Nachzahlung. Planen Sie einen Puffer ein.
  • Die Steuerklasse beeinflusst Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld, die sich am Netto orientieren. Vor Elternzeit oder Arbeitslosigkeit kann ein rechtzeitiger Wechsel in eine günstige Klasse bares Geld bringen.
  • Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung mit pauschalen Annahmen (gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, Zusatzbeitrag 2,9 %) und ersetzt keine Steuerberatung.

Wichtig: Es geht nur um die monatliche Liquidität

Die Steuerklassenwahl ändert NICHT die Höhe Ihrer Jahressteuer — diese wird erst über die Einkommensteuererklärung endgültig ermittelt. III/V verschiebt nur, wann und bei wem das Geld unterm Monat landet, und führt meist zur Pflichtveranlagung mit möglicher Nachzahlung. Keine Steuerberatung.

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Steuerklassen 2026: Welche Kombination lohnt sich für Paare?

Der komplette Ratgeber zur Steuerklassenwahl für Ehepaare: IV/IV, III/V und das Faktorverfahren im Vergleich — was wirklich mehr Netto bringt und was nur Liquidität verschiebt.

2026-07-0312 Min. Lesezeit

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Häufig gestellte Fragen

Nein. Die Steuerklassenwahl ändert nicht die Höhe Ihrer Jahressteuer. Diese wird bei Ehepaaren über das Ehegattensplitting in der Einkommensteuererklärung endgültig festgelegt und ist unabhängig davon, ob Sie unterm Jahr IV/IV oder III/V hatten. Die Klassenwahl bestimmt nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird — also die Liquidität. Zu viel gezahlte Steuer bekommen Sie zurück, zu wenig gezahlte müssen Sie nachzahlen.

Bei IV/IV werden beide Partner wie Alleinstehende besteuert — jeder hat seinen vollen Grundfreibetrag. Bei III/V erhält der Höherverdiener in Klasse III den doppelten Grundfreibetrag und zahlt dadurch monatlich deutlich weniger Lohnsteuer; der Geringverdiener in Klasse V zahlt dafür überproportional viel. Unterm Strich bleibt dem Paar bei III/V oft mehr Netto im Monat, aber es droht eine Nachzahlung. IV/IV ist gleichmäßiger und führt seltener zu Überraschungen.

III/V bringt vor allem dann mehr monatliche Liquidität, wenn die Einkommen der Partner deutlich auseinanderliegen — Faustregel etwa 60:40 oder mehr. Der Höherverdiener geht in Klasse III, der Geringverdiener in Klasse V. Bei annähernd gleichen Einkommen bringt III/V dagegen kaum einen Liquiditätsvorteil und erzeugt nur unnötige Nachzahlungsrisiken. Unser Rechner zeigt Ihnen für Ihre konkreten Zahlen, welche Kombination das höchste gemeinsame Netto ergibt.

Beim Faktorverfahren bleiben beide Partner in Klasse IV, das Finanzamt trägt aber zusätzlich einen Faktor kleiner als 1 ein. Dieser Faktor sorgt dafür, dass die monatlich einbehaltene Lohnsteuer bereits ungefähr der voraussichtlichen gemeinsamen Jahressteuer entspricht. So verteilt sich die Steuerlast fair nach dem jeweiligen Einkommen, es gibt monatlich mehr Netto als bei reiner IV/IV und am Jahresende meist keine böse Überraschung. Der Faktor wird aus Ihren Jahresbruttolöhnen berechnet und gilt für zwei Jahre.

Ja. Die Kombination III/V (und ebenso das Faktorverfahren) führt zur Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Der Grund: Weil die monatliche Lohnsteuer in dieser Kombination systematisch zu niedrig sein kann, will das Finanzamt am Jahresende die tatsächliche Steuer prüfen. Rechnen Sie damit, dass eine Nachzahlung fällig werden kann, und legen Sie dafür Geld zurück. Bei IV/IV ohne Faktor besteht diese Abgabepflicht in der Regel nicht.

Ehepaare können die Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln. Der Antrag wird beim Finanzamt gestellt (Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“), heute meist elektronisch. Ein Wechsel wirkt in der Regel ab dem Monat nach der Antragstellung. Wichtig ist das Timing vor Lohnersatzleistungen: Für ein möglichst hohes Elterngeld sollte der Wechsel rechtzeitig vor Beginn der Mutterschutzfrist erfolgen. Planen Sie hier mehrere Monate Vorlauf ein.

Das Elterngeld bemisst sich am durchschnittlichen Netto der zwölf Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Wer in diesem Zeitraum in einer günstigeren Steuerklasse ist und dadurch ein höheres Netto hat, bekommt auch mehr Elterngeld. Für den Elternteil, der das Elterngeld beziehen wird, kann sich deshalb ein rechtzeitiger Wechsel in eine niedrigere Steuerklasse (z. B. III) lohnen. Der Wechsel muss allerdings früh genug erfolgen, um im Bemessungszeitraum zu wirken.

Der Rechner nutzt den Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) und die aktuellen Sozialversicherungssätze und rechnet jede Kombination getrennt für beide Partner. Er trifft dabei pauschale Annahmen: gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung, ein Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und keine individuellen Freibeträge. Für den Vergleich der Kombinationen und die monatliche Liquidität ist das sehr aussagekräftig. Die endgültige Jahressteuer hängt jedoch von Ihrer individuellen Veranlagung ab — diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine Steuerberatung.